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Vorlage - 2015/197  

Betreff: Veränderungen des Doppischen Produkthaushalts 2016 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter) und Gesundheitsamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
11.01.2016 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
TOP6.1 Zuschüsse  

 

Den gegenüber der Haushaltsvorlage vorgenommenen Änderungen wird zugestimmt.

 


 

Gegenüber dem im Oktober versandten Haushaltsentwurf haben sich einige gravierende Änderungen ergeben. Bei den Erträgen aus den Schlüsselzuweisungen und bei der Kreisumlage wird nunmehr mit einer Verbesserung um ca. 2,6 Mio. Euro gerechnet. Ebenfalls eine deutliche Verbesserung ist durch die geänderte Haushaltssystematik bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu verzeichnen (+1,8 Mio. Euro). Dem stehen höhere Personalaufwendungen insbesondere im FD 16 (Ordnungswesen) und FD 34 (Jugendamt) gegenüber.

Gegenüber dem ursprünglichen Defizit von ca. 2,8 Mio. Euro ist im Ergebnishaushalt nunmehr ein Plan-Überschuss von 145.100 Euro ausgewiesen.

 

In der Zuständigkeit des AGAS haben sich in Ergänzung zu den mit Schreiben vom 02.10.2015 übersandten Beratungsunterlagen folgende Änderungen bzw. Ergänzungen ergeben:

 

Fachbereichsleitung III (FD 30)

 

Aufgrund des zunehmenden Bedarfs an Büroraum erhöhen sich die Aufwendungen für Containermieten um 55.000,-€.

 

Fachdienst Soziales (FD 32)

 

Im Fachdienst 32 ergeben sich die enormen Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Budgetplanung vor allem aufgrund der aktuellen Planungsgrundlagen für das Asylbewerber- leistungsgesetz. Während die ursprüngliche Budgetplanung für diesen Bereich lediglich den

Status Quo der Vorjahre fortgeschrieben hat (vgl. Vorlage 167/2015), wird jetzt von durchschnittlich 2.400 zu betreuenden Flüchtlingen im Jahr 2016 ausgegangen.

 

Schon zum Jahresanfang 2016 beziehen mehr als 1.300 Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für den Zeitraum bis Ende März 2016 sind laut Ankündigung des Landes weitere rund 1.300 Flüchtlinge zu erwarten. In diesem Zeitraum sollen u.a. die Belegungszahlen in den Erstaufnahmeeinrichtungen abgebaut werden, indem aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus mehr Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt werden, als neu einreisen. Diese Flüchtlinge sind also zu einem großen Teil schon im Land, so dass die Planung mit 1.300 aufzunehmenden Flüchtlingen bis Ende März 2016 relativ verlässlich ist.

 

Der weitere Verlauf des Jahres 2016 ist dann weniger gut planbar. Einerseits sind vom Land für den Rest des Jahres weitere rund 1.000 Flüchtlinge fest angekündigt, andererseits ist schwer absehbar, welche Effekte darüber hinaus die zuletzt beschlossenen gesetzlichen Änderungen mit sich bringen werden.

 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für 2.400 Flüchtlinge sind unter Zugrundelegung eines realistischen Personalschlüssels rechnerisch 17,15 Stellenanteile erforderlich. Bis zum Jahr 2014 waren für diesen Aufgabenbereich 4,00 Stellenanteile im Stellenplan, tatsächlich besetzt und auch ausreichend. Eine zusätzliche Stelle hat der Kreisausschuss bereits am 7. Oktober 2015 beschlossen, so dass noch 12,15 neue Stellenanteile in den Stellenplan aufzunehmen sind. Um bei den immensen Fallzahlsteigerungen handlungsfähig zu bleiben, wurden die sich bisher bietenden Gelegenheiten, weiteres Personal zu rekrutieren, soweit genutzt, dass von den 12,15 Stellenanteilen per 1. Januar 2016 noch 4,40 Stellenanteile unbesetzt sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Personalausgaben sind auf der Basis von 12,15 Stellenanteilen im Vergleich zur ursprünglichen Budgetplanung um 586.100 € höher geplant. Für die Beschaffung von Büroausstattungen und Software-Lizenzen erhöht sich außerdem der investive Ansatz

um 26.000 €.

 

Die Planung der Leistungsausgaben erhöht sich in diesem Produkt um 16.285.700 €, die Erträge erhöhen sich um 18.687.300 €. Grundsätzlich ist das System unverändert, wonach das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten die Leistungsausgaben mit einer Pauschale pro Person zwar erstattet, dabei jedoch von der Personenzahl des Vorvorjahres ausgeht. Dieser bei moderat steigenden Flüchtlingszahlen schon problematische Modus ist bei der derzeitigen Fallzahlen- entwicklung nicht mehr tragbar.

 

Um den Haushaltsausgleich sicherstellen zu können, ist auf Grundlage einer dies ausdrücklich zulassenden Regelung des Landes eine Forderung gegenüber dem Land in Höhe der erst zeitversetzt eingehenden Erstattungszahlungen eingestellt worden. Nunmehr kann das Produkt ausgeglichen gestaltet werden, da gleichzeitig die pauschale Landeserstattung auf 9.500 € pro Asylbewerber erhöht wurde. Auf Sicht von mehreren Jahren, bei irgendwann wieder sinkenden Flüchtlingszahlen, kehrt sich der Effekt der zeitversetzten Erstattung um und sorgt dann neben dem Haushaltsausgleich auch für den entsprechenden Liquiditätsausgleich.

 

Ferner sind noch die Veränderungen zu nennen, die nicht mit dem Asylbewerberleistungsgesetz zusammenhängen:

 

Der Ansatz für den Zuschuss an die AWO für die Schuldnerberatung wurde um 8.500 € erhöht (Produkt: 35170001).

 

Der Ansatz für den Zuschuss zum Frauenhaus wurde um 105.400 € verringert (Produkt: 3156). Seit 2015 werden Leistungen des Frauenhauses teilweise direkt vom Jobcenter finanziert, so dass der Zuschuss entsprechend geringer ausfallen kann, ohne dass das Frauenhaus weniger Mittel zur Verfügung hat.

 

Aus dem Produkt 31192 (Verwaltung der Sozialhilfe) wurden 5.000 € aus den Projektmitteln „Integration“ zuständigkeitshalber in die neue Stabsstelle für Migration und Teilhabe verschoben.

 

 

 

Fachdienst Arbeit / Jobcenter (FD 33)

 

Der Zuschussbedarf für das Jobcenter wurde gegenüber dem 1. Entwurf 2016 (AGAS am 23.11.2015 – TOP 6) um 252.400 € erhöht und beträgt nunmehr 13.955.800 €.

Bei dem Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ wurde der Zuschussbedarf gegenüber der Vorlage 167/2015 um 390.000 € erhöht, weil das Land seinen Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft für 2016 um diesen Betrag reduzieren wird. Grund für die Zuschussreduzierung des Landes ist eine vom Gesetzgeber erwartete Fallzahlreduzierung im SGB II-Bereich, die mit der Erhöhung des Wohngeldes ab 2016 begründet wird. Das Land geht davon aus, dass sich die Effekte, die ab 2005 mit der Einführung des SGB II und dem damit verbundenen Wegfall des Wohngeldes für ehemalige Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfehaushalte eingetreten sind, sich im Jahr 2016 derart auswirken, dass der bisherige Landeszuschuss um rd. 15,8% reduziert werden kann. Ob dieses in dem vom Land angenommenen Umfang eintreten wird, wird seitens der kommunalen Spitzenverbände stark in Frage gestellt.  Eine zunächst bestehende Gesprächsbereitschaft des Landes wurde Anfang Dezember 2015 zurückgezogen, so dass der Landeszuschuss für den Budgetplan 2016 entsprechend zu verringern ist.

 

 

 

 

Beim Produkt 3122 „Eingliederungsleistungen kommunal“ wurden die SGB II-Leistungen für die psychosoziale Betreuung im Frauenhaus von 25.000,- € um 80.400,- € erhöht. Grund ist die Entwicklung der Ist-Zahlen des Jahres 2015 und die entsprechende Anpassung für das Jahr 2016. Im Gegenzug verringert sich der Zuschuss des Landkreises (Fachdienst Soziales) an das Frauenhaus um den gleichen Betrag, da die SGB II-Leistungen an das Frauenhaus dem Zuschussbetrag als Einnahmen gegenübergestellt werden.

Die Aufwendungen für „einmalige Leistungen“ (Produkt 3123) werden aufgrund der Ausgabenentwicklung (Flüchtlingssituation 2015) bei „Erstausstattungen Wohnung“ entsprechend erhöht.

Die „Eingliederungsleistungen Optionsgemeinden“ (Produkt 3125) steigen beim Aufwand sowie den Erstattungen um jeweils 322.000,- €. Eine konkrete Prognose für die (flüchtlingsbedingte) Steigerung der SGB II-Fallzahlen 2016 ist bundesweit noch nicht möglich. Vorbehaltlich der bundespolitischen Beschlüsse und Erwartungen wurde vom Bund eine 1. Marge konkret für jedes Jobcenter in Aussicht gestellt. Eine 2. Marge ist für Mitte 2016 angekündigt. Die Höhe wird feststehen, sobald aktuellere Daten (2. Halbjahr 2015) für die Mittelverteilung auf die Länder und die einzelnen Jobcenter vorliegen und ausgewertet wurden. Beim Budgetentwurf wurden 75% des vom Bund als möglich avisierten Gesamtbetrages berücksichtigt. Das Saldo beträgt bei diesem Produkt 0 € (100% Bundesleistungen).

Bei dem Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ sinkt der Zuschussbedarf gegenüber dem 1. Entwurf aufgrund höherer Bundeszuweisungen wegen flüchtlingsbedingt erwarteter Fallzahlsteigerungen. Der 1. Entwurf 2016 ging noch von einem Aufwand für 4 zusätzliche Arbeitsvermittler/innen aus, die wegen zu geringer Bundeszuweisungen vollständig kommunal finanziert werden müssten. Durch die aktuell angekündigten höheren Bundesmittel können diese Stellen zu 84,8% bundesfinanziert werden und weitere 2 Planstellen (1x Arbeitsvermittlung, 1x Leistungssachbearbeitung) sollen eingerichtet werden, die ebenfalls nur mit dem kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 15,2 % zu Buche schlagen. Da sich die Stellenbesetzung im Jobcenter nach Personalschlüsseln richtet, werden die zusätzlichen Stellen nur bei tatsächlichem Bedarf besetzt. Erwartet wird dieser neue Bedarf ab ca. Mitte 2016. Der Nettoaufwand bei diesem Produkt beträgt nun 703.600 €.

Bei dem Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ steigen die Bundeszuweisungen aufgrund flüchtlingsbedingter Mehrkosten um 368.000,-€. Demgegenüber stehen um 150.000,-€ höhere Verwaltungskosten, für jeweils eine zusätzliche Stelle in der Leistungssachbearbeitung und der Arbeitsvermittlung. Diese beiden Stellen sind im Stellenplan erforderlich, um den nach dem Sommer 2016 erwarteten Anstieg von „Flüchtlingen“, die dann ins SGB II fallen, zu bewältigen.

 

 

Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)

 

Im Stellenplan wurden für den FD 35 zusätzlich 0,5 Stellenanteile für einen Sozialarbeiter/in zur Flüchtlingsbetreuung eingesetzt. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 33.400,-€ verteilen sich zu gleichen Teilen auf die Produkte 40120100 und 41403000.

 

Zur Finanzierung des ärztlichen Hintergrunddienstes im Rahmen des Kriseninterventionsdienstes wurden im Produkt 41201000 zusätzlich 49.000,- € berücksichtigt, so dass der Gesamtansatz für den Kriseninterventionsdienst nunmehr bei 100.000,- € liegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuschüsse

 

Der Ansatz für den Zuschuss an die AWO für die Schuldnerberatung wurde um 8.500 € (= 2 %) erhöht.

 

Auf die Zuschussanträge wird im Folgenden Bezug genommen:

 

1. Antrag des Paritätischen Peine auf Förderung einer halben Sozialpädagogen/-innen-Stelle in der Freiwilligen-Agentur des Paritätischen Peine. Volumen: 28.200 Euro

 

Angesichts der hohen Zahl von Neuankömmlingen haben sich bereits seit einiger Zeit  Netzwerke von Ehrenamtlichen gebildet, die mit viel Engagement und teilweise selbst organisiert aktiv sind. Ehrenamtliches Engagement gibt es in vielen Bereichen: Bei den Kirchen, bei den Wohlfahrtsverbänden, in den Gemeinden, über Facebook organisiert etc. Diese Ehrenamtlichen einzeln in einer Datenbank zu erfassen wird seitens der Verwaltung als nicht zielführend angesehen, denn die Ehrenamtlichen werden sich weiterhin in ihren bisherigen Kontexten organisieren. Vielmehr geht es darum, Angebote der Begleitung und des Austausches zu machen. Entsprechende Angebote werden über die Kreisvolkshochschule sowie die Sozialarbeiter in den Gemeinden bereits gemacht. Der Aus- und Aufbau einer weiteren Struktur erscheint daher nicht erforderlich. Deshalb wird die Ablehnung dieses Antrages empfohlen.

 

2. Nachtrag zum Antrag der FIPS Peine GmbH auf Gewährung eines Zuschusses für die Beratungs- und Begegnungsstätte für psychisch kranke Menschen zwecks Verbesserung der Inklusionsmöglichkeiten, Volumen: 40.000 Euro

 

Die Verbesserung der Inklusionsmöglichkeiten wird ausdrücklich begrüßt. Da der Landkreis Peine jedoch bereits die arCus gGmbH bezuschusst, die ebenfalls an verbesserten Inklusionsmöglichkeiten arbeitet, und die Finanzierung von Doppelstrukturen vermieden werden soll, wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.

 

3. Antrag der Labora gGmbH für die Fortführung des Projekts ‚Täterberatungsstelle Häusliche Gewalt‘, Volumen: 6.000 Euro

 

Der Landkreis Peine beteiligt sich seit dem Start dieses Projekts an den Kosten. Da mit dem Angebot eine wichtige Lücke in der sozialen Arbeit und Gewaltprävention geleistet wird, empfiehlt die Verwaltung die Zustimmung. Dementsprechend sind die 6.000 € im Budget berücksichtigt.

 

4. Information des Peiner Frauenhauses e.V. auf zusätzliche Kosten auf Grund der Kanalsanierung, Volumen: 12.000 Euro

 

Die Kosten für die Kanalisation werden in den Tagessatz, den das Jobcenter an das Frauenhaus zahlt, einfließen und mit dem freiwilligen Zuschuss verrechnet werden, so dass kein gesonderter Zuschussbedarf besteht.

 

5. Antrag des Caritasverbandes für den Landkreis Peine e.V. auf Förderung einer vollen Stelle für eine/n Sozialpädagogen/-in bzw. Sozialarbeiter/in aus Sondermitteln des Bundes

 

Zunächst müssen die Fördermöglichkeiten beim Land ausgelotet werden, denn das Land stellt 5 Mio. Euro für Flüchtlingssozialarbeit zur Verfügung; darüber hinaus läuft noch die Förderrichtlinie Integrationsberatung. Erst wenn entsprechende Förderanträge abschlägig beschieden sind, ist darüber zu entscheiden, ob der Landkreis eine weitere halbe Stelle beim Caritasverband finanziert.

 

 

 

 

 

 

 

6. Antrag des Kreisverbandes Peine e.V. der Arbeiterwohlfahrt auf Kostenübernahme für eine/n Diplom-Sozialarbeiter/in für die Schuldnerberatung von Flüchtlingen und Asylbewerbern/-innen, Volumen: 71.740 Euro

 

Es wird nicht bezweifelt, dass die in der Antragsbegründung genannten Vorgehensweisen auch im Landkreis Peine angewendet werden, aber gleichwohl wird die quantitative und  qualitative Einschätzung der Bedeutung nicht geteilt. Zudem scheinen die kalkulierten Personalkosten sehr hoch zu sein. Seitens der Verwaltung wird daher die Ablehnung dieses Antrages empfohlen.

 

Zuletzt ist noch ein Haushaltsrisiko zu benennen. Bisher konnte aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) davon ausgegangen werden, dass arbeitssuchende Unionsbürger aus den EU-Mitgliedsstaaten keine existenzsichernden Leistungen erhalten können. Am 3. Dezember 2015 hat das Bundessozialgericht (BSG) dies in drei Urteilen zwar bestätigt, soweit es Leistungen aus dem SGB II betrifft, durchaus überraschend jedoch festgestellt, es seien Leistungsansprüche auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII gegeben. Nach ersten überschlägigen Berechnungen geht der Deutsche Landkreistag (DLT) bei bundesweit etwa 130.000 betroffenen Personen von Mehrkosten für die Landkreise und kreisfreien Städte von um die 800.000.000 € jährlich aus. Eine Einschätzung, welche Beträge auf den Landkreis Peine zukommen könnten, ist derzeit noch nicht möglich. Es kann bzw. muss nicht von einer bundesweit gleichmäßigen Verteilung der ca. 130.000 Personen ausgegangen werden. Vermutlich liegen Schwerpunkte eher in Großstädten. Außerdem gibt es deutlichen Widerstand gegen die Urteile. Beispielsweise hat sich das Berliner Sozialgericht in einem aktuellen Urteil ausdrücklich von der Rechtsprechung des BSG distanziert, was durchaus ungewöhnlich bzw. bemerkenswert ist. Die Problematik könnte durch eine Klarstellung des Gesetzgebers gelöst werden.

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP6.1 Zuschüsse (17 KB)