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Vorlage - 2016/005  

Betreff: Überörtliche Prüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes zur Planung der Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
02.02.2016 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
22.06.2016 
Kreistag des Landkreises Peine zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zu Vorlage 5/2016 Prüfungsmitteilung  

In der Zeit von März bis Juni 2015 fand eiine überörtlichen Prüfung gemäß §§ 1 bis 4 NKPG des Nds. Landesrechnungshofes zur Planung der Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen nach dem § 13 KiTaG statt.

 

Insgesamt  wurden 30 niedersächsische Landkreise durch den Nds. Landesrechnungshof gem. §§ 1 – 4 NKPG überprüft. Gegenstand der Prüfung waren die bis zum Jahr 2014 aktuellsten Kindertagesstättenplanungen der Landkreise.

 

Wie bei nahezu allen geprüften Landkreisen war die Feststellung des Angebotes an Betreuungsplätzen, sowohl im Bereich der Einrichtungen, als auch im Bereich der Kindertagespflege vorhanden und plausibel.

 

Problematischer (43% der geprüften Landkreise) war die tatsächliche Bedarfsfeststellung. Bereits in der JHA-Sitzung am 27.8.2013 wurde darauf aufmerksam gemacht, dass, entgegen der früheren angenommenen und anzustrebenden Versorgungsquote von 35% im Krippenbereich, eine tatsächliche Bedarfsermittlung erfolgen muss. Da der Landkreis Peine die Kindertagesstättenversorgung im Rahmen einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung den Gemeinden übertragen hat, wurden in den Jahren 2014 und 2015 die Gemeinden aufgefordert, zukünftig eine entsprechende Bedarfsermittlung vorzunehmen und zu dokumentieren. Bei einer Befragung der Gemeinden/einschl. Stadt Peine, wurde festgestellt, dass mit zum Teil sehr unterschiedlichen Methoden versucht wurde den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Die Vorgaben gemäß § 13 KiTaG, wonach der Bedarf für die nächsten 6 Jahre festzustellen und jährlich fortzuschreiben ist, wurden dabei von den meisten Kommunen nicht berücksichtigt.

Bereits vor der Prüfung wurden daher im Jahr 2015 konkrete Planungsdaten von den Kommunen eingefordert.

Während einige Gemeinden sehr intensiv die erforderlichen Planungsdaten ermittelten, waren andere noch immer vornehmlich mit der Darstellung des IST-Standes behaftet.

Aus diesem Grund hat der Landkreis Peine Planungsvorgaben im Sinne von Mindeststandards vorgegeben, die für eine plausible Kindertagesstätten-BEDARFs-planung ermittelt werden müssen.

 

In der Zusammenfassung der Prüfergebnisse Punkt 2 Spiegelpunkt 2 Seite 5 heißt es:

 

„Die Landkreise, die ihre Kindertagesstättenplanungen auf den Planungsergebnissen der Gemeinden aufbauen wollen, sollten den Gemeinden Planungsvorgaben machen. Sie sollten die gemeindlichen Planungen plausibilisieren und zu einer Gesamtplanung des Landkreises zusammenführen…“

 

Der Landkreis Peine ist somit bereits dabei, die aktuellen Empfehlungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofs aus dem Prüfungsbericht umzusetzen.

Ziel ist es, eine möglichst einheitliche Planungsgrundlage zu erhalten. Dieser Prozess ist im Fluss und bedarf, nach Auswertung der aktuellen Daten, der entsprechenden Abstimmung (Vereinbarung) mit den Kommunen.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu Vorlage 5/2016 Prüfungsmitteilung (9986 KB)