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Vorlage - 2016/023  

Betreff: Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
07.04.2016 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
20.04.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Schulbezirkssatzung ab 01.08.2016  

Der Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine zum 01. August 2016 wird zugestimmt.

 


Der Kreistag des Landkreises Peine hat in seiner Sitzung am 07. Oktober 2015 (Vorlage 102 / 2015) die Verwaltung beauftragt die Genehmigung zur Errichtung einer IGS in Edemissen zum Schuljahr 2016/17 bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) zu beantragen. Als Einzugsbereich wurde die Gemeinde Edemissen, die Ortschaften Stederdorf und Wendesse der Stadt Peine sowie die Ortschaften Ersehof und Neubrück der Gemeinde Wendeburg festgelegt.

 

Die NLSchB hat mit Verfügung vom 20. Januar 2016 die Errichtung der IGS in Edemissen zum genannten Zeitpunkt genehmigt und gleichzeitig die stufenweise Aufhebung der Hauptschule Edemissen und der Realschule Edemissen ab Beginn des Schuljahres 2016 / 17 verfügt.

 

Der Veränderung der Schullandschaft im Landkreis Peine zu Beginn des kommenden Schuljahres ist nunmehr auch in der Satzung der zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine Rechnung zu tragen und für die IGS Edemissen sowie für den Bereich der Schülerinnen und Schüler (SuS) aus dem bisherigen Schulbezirk der Mühlenbergschulen für die Schulformen Hauptschule und Realschule Schulbezirke festzulegen.

 

Wie vorstehend angeführt, wurde der künftige Schulbezirk für die IGS Edemissen bereits dahingehend festgelegt, dass ihr Einzugsbereich die o.a. Ortschaften bzw. die Gemeinde benannt wurden. Mithin ergibt sich für den Bereich der Gesamtschulen folgende Änderung:

 

§ 1

Gesamtschulen

IGS Peine – Vöhrum

Gemeinde Hohenhameln sowie die Stadt Peine ohne die Ortschaften Stederdorf und Wendesse

 

IGS Lengede

Gemeinden Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg ohne die Ortschaften Ersehof und Neubrück

 

IGS Edemissen (Errichtung zum Beginn des Schuljahres 2016/17)

Gemeinden Edemissen, Ortschaften Stederdorf und Wendesse der Stadt Peine sowie die Ortschaften Ersehof und Neubrück der Gemeinde Wendeburg

Für alle drei angeführten IGSen gilt, dass im Falle der Ablehnung aufgrund eines durchgeführten Losverfahrens wegen Überschreitung der Aufnahmekapazitäten die Anmeldung an einer der anderen beiden IGSen möglich ist, sofern dort noch freiverfügbare Kapazitäten vorhanden sind.

 

Da es SuS aus den bisherigen Schulbezirken der Mühlenbergschulen auch ermöglicht werden muss, eine andere Schule des dreigliedrigen Schulsystems anzuwählen, sind für Edemissen und die Ortschaften Stederdorf und Wendesse für die Schulformen Hauptschule und Realschule ebenfalls neue Schulbezirke festzulegen. Für den Bereich der Ortschaften Ersehof und Neubrück ist dies nicht erforderlich, da für diese für die beiden genannten Schulformen bereits Schulbezirke existieren.

 

Es ist naheliegend, die SuS aus Edemissen und den Ortschaften Stederdorf und Wendesse Schulen innerhalb der Stadt Peine zuzuordnen, um den Schulweg für sie möglichst kurz zu halten. Dabei ist vorgesehen, die bisherigen Regelungen weitgehend beizubehalten und für die Realschulen wie bisher einen gemeinsamen Schulbezirk zu bilden, dem die Realschule Bodenstedt-/Wilhelmschule und die Gunzelin–Realschule angehören.

 

Für den Bereich der Hauptschulen soll der Schulbezirk der Bodenstedt-/Wilhelmschule (BoWi) ab dem Schuljahr 2016/17 aufsteigend, beginnend mit dem 5. Schuljahrgang, auf die Gemeinde Edemissen und die Ortschaften Stederdorf und Wendesse der Stadt Peine ausgedehnt werden.

 

Eine Regelung für die Burgschule kann seitens des Landkreises Peine nicht erfolgen, da sich diese in der Trägerschaft der Stadt Peine befindet. In der hiesigen Satzung wird daher auf die entsprechende Satzung der Stadt Peine verwiesen werden.

 

Für den Bereich der Hauptschulen und der Realschulen ergeben sich somit die folgenden Änderungen:

 

§ 2

Hauptschulen

Hauptschule Edemissen (Mühlenbergschule)

Gemeinde Edemissen sowie die Ortschaften Stederdorf und Wendesse

Die Hauptschule Edemissen wird beginnend mit dem 5. Schuljahrgang stufenweise ab Beginn des Schuljahres 2016/2017 aufgehoben.

 

Hauptschule Bodenstedt-/Wilhelmschule Peine

Stadt Peine ohne die Ortschaften Rosenthal, Schwicheldt, Stederdorf und Wendesse

Ab dem Schuljahr 2016 / 17 aufsteigend, beginnend mit dem 5. Schuljahrgang auch die Ortschaften Stederdorf und Wendesse der Stadt Peine sowie die Gemeinde Edemissen.

 

Hauptschule Burgschule, Peine

Die Hauptschulen Burgschule und Bodenstedt- / Wilhelmschule bilden für den Bereich der Stadt Peine, mit Ausnahme der Ortschaften Rosenthal und Schwicheldt, einen gemeinsamen Schulbezirk. Bezüglich der Burgschule wird auf die entsprechende Satzung der Stadt Peine verwiesen.

§ 4

Realschulen

Realschule Edemissen (Mühlenbergschule)

Gemeinde Edemissen sowie die Ortschaften Stederdorf und Wendesse

Die Realschule Edemissen wird beginnend mit dem 5. Schuljahrgang stufenweise ab Beginn des Schuljahres 2016/2017 aufgehoben.

 

Realschule Bodenstedt-/Wilhelmschule Peine / Gunzelin-Realschule

Stadt Peine ohne die Ortschaften Rosenthal, Schwicheldt, Stederdorf und Wendesse

Ab dem Schuljahr 2016/17 aufsteigend, beginnend mit dem 5. Schuljahrgang auch die Ortschaften Stederdorf und Wendesse der Stadt Peine sowie die Gemeinde Edemissen.

Für den Bereich der Hauptschule wurde die Stadt Peine über die beabsichtigten Änderungen als Schulträger der Burgschule informiert und um Stellungnahme gebeten. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lag diese jedoch noch nicht vor.

Die vorstehenden Änderungen sollen zum 01. August 2016 in Kraft treten. Eine Bekanntmachung sollte, so eine Auskunft der NLSchB, möglichst frühzeitig erfolgen, damit Erziehungsberechtigte rechtzeitig informiert sind.

Die als Anlage zur Beschlussfassung beigefügte Satzung enthält die vorstehenden Änderungen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schulbezirkssatzung ab 01.08.2016 (26 KB)