Inhalt

Vorlage - 2016/029  

Betreff: Ergänzende Erläuterungen zur Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen nach § 13 KiTaTG" vom 08.12.2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
12.04.2016 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
22.06.2016 
Kreistag des Landkreises Peine zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anl. 1 zu Vorlage 29/2016 - Ergänzende Erläuterungen ...  
Anl. 2 zu Vorlage 29/2016 - Ergänzende Erläuterungen ....  

Im Mai 2015 wurde eine überörtliche Prüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes zur „Planung der Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen nach § 13 KiTaG“ durchgeführt.

Die Prüfung erfolgte durch ein dreiköpfiges Prüfungsteam.

Neben dem Landkreis Peine wurden noch 29 weitere Landkreise einer Prüfung nach demselben Verfahren unterzogen. Gegenstand der Prüfung waren die bis zum Jahr 2014 aktuellsten Kindertagesstättenplanungen der Landkreise.

Der daraus erstellte Entwurf der Prüfungsmitteilung ging am 11.09.2015 beim Landkreis Peine ein. Die endgültige Fassung der Prüfungsmitteilung ist vom 08.12.2015.

Der Prüfbericht ist bereits in der Jugendhilfeausschusssitzung am 2. Februar 2016 zur Kenntnis genommen und diskutiert worden. Die Kurzfassung der Prüfungsergebnisse ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Ein wesentliches Ziel des Berichtes ist es, den Landkreisen Verfahrensempfehlungen für die Planungspraxis zu geben und aufzuzeigen, wo innerhalb der Kommunen Anwendungsprobleme mit den gesetzlichen Vorgaben des KiTaG bestehen.

Der Prüfbericht stellt dar, dass aus Sicht des Landesrechnungshofes bei allen geprüften Kommunen die Bedarfsfeststellung an Kindertagesstättenplätzen optimiert werden sollte.

 

Dazu werden folgende Erläuterungen gegeben.

Das Ergebnis für den Landkreis Peine bildet sich in Kurzfassung (Anlage 1) unter der Nummer 22 ab.

Mit roten Punkten versehen sind die Aussagen zur Bedarfsfeststellung an Plätzen, die Bedarfsfeststellung je Gemeinde, einschließlich für geschlossene Ortslagen und die gesonderte Bedarfsfeststellung nach Betreuungsformen.

Die erforderlichen Daten für diese differenzierten Bedarfsfeststellungen wurden von Seiten des Landkreises Peine bereits vor der Kommunalprüfung erhoben. Eine entsprechende Auswertung konnte zum Zeitpunkt der Prüfung aber noch nicht umgesetzt werden, da es bezogen auf einzelne Gemeinden, noch Probleme hinsichtlich der Datenqualität gab. Mit den Gemeinden, einschl. der Stadt Peine ist inzwischen das Verfahren soweit abgestimmt, dass die aktuelle Bedarfsplanung den Anforderungen des § 13 KiTaG gerecht werden wird.

Das Ausweisen von Plätzen für geschlossene Ortslagen wird von der Jugendhilfeplanung des Landkreises Peine wie auch von der Mehrheit der befragten Landkreise als praxisfern abgelehnt. Da aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht in jeder geschlossenen Ortslage eine Kindertagesstätte vorgehalten werden kann, wird der Bedarf an Plätzen für die jeweiligen Einzugsbereiche der vorhandenen Kindertagesstätten geplant.

Im Landkreis Peine findet die Planung auf Ebene der Gemeinden sowie der Stadt Peine in Abstimmung mit den jeweils für die Kindertagesstätten zuständigen Vertretern statt.

Die im Prüfbericht geforderten Angaben zur gesonderten Bedarfsfeststellung beziehen sich auf folgende Betreuungsformen: ganztags, mindestens 6 Stunden und gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Krippen und Kindergärten. Diese werden nach dem aktuellen Verfahren erfasst.

Die Jugendhilfeplanung wird zukünftig die Anregungen des Landesrechnungshofes aufnehmen und diese Angaben auch entsprechend darstellen.

 

 

Weitere Ausführungen zu Punkt 6.4 Prüfbericht Seite 20

Verfahrensunterstützende Fragen zur Kindertagesstättenplanung (Anlage 2)

 

Die unterstützenden Fragen von 1 – 9 (außer 4) können, bezogen auf Kinderkrippen, Kindergärten und Tagespflege mit „JA“ beantwortet werden. Da für diese entsprechenden Altersgruppen ein Rechtsanspruch besteht, wird der Bereich differenziert analysiert und das Ergebnis entsprechend dargestellt.

Bei der Hort- oder auch Schulkindbetreuung findet eine ausdifferenzierte Analyse nicht statt. Dieses insbesondere vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Ganztagsschulen.

 

Da nicht in allen Gemeinden Elternbefragungen durchgeführt werden, finden diese keine besondere Berücksichtigung bei der Bedarfsplanung durch den Landkreis. Im Rahmen der Eigenverantwortung der Gemeinden fließen diese Ergebnisse aber entsprechend in die planerischen Überlegungen ein.

 

Die Fragen 10 – 12 können aufgrund des jetzigen Verfahrens zur Kindertagesstättenbedarfsplanung nach Auswertung des Datenmaterials umfassend beantwortet werden.

 

Das aktuelle Erhebungsverfahren ist mit den Gremien - einschließlich der Stadt Peine -   abgestimmt und gewährleistet, dass alle relevanten Fragen zur Kitaplanung beantwortet werden können.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl. 1 zu Vorlage 29/2016 - Ergänzende Erläuterungen ... (134 KB)      
Anlage 2 2 Anl. 2 zu Vorlage 29/2016 - Ergänzende Erläuterungen .... (2172 KB)