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Vorlage - 2016/055  

Betreff: Pilotprojekt Eichendorffschule - Schulassistenz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
24.05.2016 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Projekt Schulassistenz Eichendorffschule  

Im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung gibt es eine signifikante Zunahme von Kindern und Jugendlichen, die einen Förderbedarf aufweisen, wie aber auch von Kindern mit körperlichen Handicaps. Bemerkenswert ist zudem, dass Kinder mit Störungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung in den letzten Jahren bereits vermehrt in vorschulischen Einrichtungen auffällig wurden und eine Intervention auch in diesem Bereich gewünscht und erforderlich ist. Eine professionelle und systematische Aufarbeitung sowie gezielte Hilfen für die Schülerinnen und Schüler stehen den Schulen nur begrenzt zur Verfügung. Durch die Umsetzung von Inklusion an Schulen und dem Wunsch- und Wahlrecht von Eltern, erfolgt eine Steigerung von individuellen Schulbegleitungen an Grundschulen. Der Schwerpunkt der integrativen Beschulung liegt an den Grundschulen.  Betroffen sind die Leistungsträger aus den Rechtskreisen des SGB VIII (Jugendhilfe) und aus dem SGB XII (Sozialamt). Die ersten Erfahrungen zeigen, dass mit Zunahmen der Schulbegleitungen der Unterricht in den Klassen schwierig zu gestalten ist. Ursachen hierfür können sein:

-         mehrere Schulbegleitungen in einer Klasse

-         unterschiedliche Vorstellungen der einzelnen Akteure

-         unterschiedliche Erwartungen und Vorstellung der einzelnen Akteure in der Umsetzung im Alltag

-         Abstimmungsprobleme zw. Schule und Anbieter

-         fehlendes Wissen der unterschiedlich handelnden Personen (wieso, weshalb, warum handelt jeder Einzelne gerade so?)

-         mangelnde Kooperation unter den Akteuren

-         hoher (Verwaltungs-) Aufwand bei allen Beteiligten (Schule, Eltern, Verwaltung, Anbieter)

-         zukünftige Fallzahl- und Kostensteigerung.

 

 

 

Das Projektziel

 

Ziel ist es, ohne Herabsetzung des Individualspruches auf eine Schulbegleitung, die Zahl der Schulbegleitungen pro Klasse zu senken. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Schulassistenz aus einem Pool – je nach Bedarf – mehrere Schülerinnen und Schüler in einer Schule betreuen kann. Mehrere Schülerinnen und Schüler teilen sich eine Schulbegleitung. Die Klassen werden je nach den einzelnen Bedarfen der Kinder aus einem Pool an der Schule bedient. Ein abgestimmtes Verfahren liegt vor. Ein Kooperationsvertrag zwischen den Beteiligten ist abgeschlossen. Ein Budget wird von den Leistungsträgern zur Verfügung gestellt.

Die aktuellen Schulbegleitungen je Einzelkind laufen sukzessive aus. Das Konzept Schulassistenz gehört künftig zum Konzept der Schule.

Ziel ist es, dass mit Ablauf des 1. Schuljahres und ab Beginn des 2. Schuljahres der Bedarf in den Klassen an Schulassistenz mit jedem Schuljahr immer weniger wird und die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf bis zum Ende der Grundschulzeit möglichst selbständig am Unterricht teilhaben können.

 

 

 

 

 

 

Perspektiven und Chancen

 

Durch das Bündeln von Ressourcen soll die 1:1-Betreuung geringer werden. Mit dem Projekt wird den Sozialpolitischen Leitlinien des Landkreises insofern Rechnung getragen, als die individuellen Ansprüche von Kindern mit Behinderung auf eine zusätzliche Betreuung durch Schulassistenzen, die in einigen Fällen eher exklusiven Charakter haben, dadurch entbehrlich werden, dass in Schulen für alle Kinder das jeweils erforderliche Personal vorgehalten wird. Dies kann auch bedeuten, dass es in Einzelfällen dazu kommen kann, dass z.B. bei einem sehr hohen Unterstützungsbedarf, insbesondere bei körperlicher Behinderung, eine 1:1-Betreuung weiterhin notwendig aber die Gesamtanzahl an Schulbegleitungen deutlich geringer ist. Insgesamt soll durch das neue Verfahren eine deutlich optimierte Hilfebestimmung erreicht werden. Durch das Projekt sind die Schulassistenzen an die Schule angebunden. Der Arbeitgeber für die Schulassistenzen steht fest, wodurch eine höhere Arbeitsplatzsicherheit erreicht wird.

Eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung der Schulassistenzen kann intensiver erfolgen. Spezielle Kompetenzen können erworben werden. Es herrscht eine Personalkontinuität der Schulassistenzen. Eine hohe Elternzufriedenheit wird erreicht. Bei allen Beteiligten ergeben sich Synergie- und Entlastungseffekte. Kostensteigerungen werden vermieden.

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülerinnen und Schülern, Schule, Landesschulbehörde, Verwaltung (Stadt Peine und Landkreis Peine) wird mit dem Fokus der Qualitätsentwicklung optimiert. Für das Projekt liegen dementsprechend die Zustimmungen der Stadt Peine, der Eichendorffschule und der Landesschulbehörde vor.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Projekt Schulassistenz Eichendorffschule (476 KB)