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Vorlage - 2016/056  

Betreff: Planungsüberlegungen für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
24.05.2016 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

 

Im Landkreis Peine werden Kinder und Jugendliche aufgrund fehlender Angebote nur noch in 35 % (Quelle IBN Daten 2015) der Fälle wohnortnah untergebracht.

Die Unterbringung in weiter entfernt liegenden Einrichtungen hat negative Folgen für die  hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen, deren Personensorgeberechtigte und den Jugendhilfeträger.

 

Negative Folgen für Kinder und Jugendliche:

  • Verlust der bestehenden Sozialräume
  • Beziehungsabbrüche im Freundes- und Verwandtenkreis
  • Schulwechsel
  • Anschlusshilfen aus Wohngruppe sind schwer zu initiieren
  • Vorbereitung der Rückführung aufgrund der Entfernung ist erschwert
  • Verselbständigung am Ort der Unterbringung ist erschwert

 

Negative Folgen für die Personensorgeberechtigten

  • Elternarbeit ist gar nicht oder nur schwer möglich
  • Hilfen werden von Personensorgeberechtigten nicht mitgetragen
  • Vermehrt Abbrüche von Hilfen
  • Vorbereitung der Rückführung aufgrund der Entfernung  erschwert

 

Negative Folgende Folgen für den Landkreis Peine:

  • erhöhte Aufwendungen (Personal- und Reisekosten) für Hilfeplangespräche (in 2015 eine halbe Stelle S 14)
  • Aufwendungen für Jugendhilfemaßnahmen fließen aus dem Landkreis Peine ab

 

 

Vor diesem Hintergrund gibt es im Jugendamt Überlegungen, hier im Landkreis Peine weitere benötigte Plätze einzurichten. Aus Sicht der Verwaltung hat die Schaffung von Plätzen gem. § 34 SGB VIII u.a. folgende Vorteile:

Wohnortnahe Unterbringungsmöglichkeiten sind Voraussetzung für die gelingende Rückführung eines jungen Menschen in die Herkunftsfamilie. Jugendamt und  Leistungserbringer haben aufgrund der räumlichen Nähe bessere Möglichkeiten für gelingende Elternarbeit. Den Kindern und Jugendlichen werden unnötige Schulwechsel erspart, und die Eltern können gegenüber der Schule weiterhin in Verantwortung bleiben. Weiterhin bleiben dem jungen Menschen unnötige Beziehungsabbrüche erspart.

 

Außerdem kann dem Hilfebedürftigen durch die wohnortnahe Unterbringung hier im sozialen Umfeld eine Zukunftsperspektive aufgezeigt werden. Anschlusshilfen zur Verselbständigung junger Menschen laufen erfolgreicher.

 

Gleichzeitig würden sich die Aufwendungen für die Durchführung der Hilfeplangespräche in weit entfernt liegenden Einrichtungen verringern. Ein weiterer Vorteil wäre der Verbleib der Jugendhilfeaufwendungen im Landkreis Peine. Außerdem würde der Landkreis Peine die Option erhalten, bei Bedarf zeitnah Unterbringungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Ausländer zu schaffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung prüft derzeit zwei Varianten:

 

1. Schaffung von 17 Plätzen für stationäre Unterbringung gem. § 34 SGB VIII im LK Peine

 

In diesem Fall könnten 17 Plätze in einer kreisangehörigen Gemeinde geschaffen werden. Die Einrichtung würde in Kooperation mit Freien Trägern betrieben werden. Der Landkreis Peine könnte das Objekt anmieten, die Betreuung würde durch die Freien Träger sichergestellt.

 

 

2. Schaffung von zwei Wohngruppen mit jeweils ca. 8 Plätzen

 

In diesem Fall könnten Freie Träger damit beauftragt werden, zwei Wohngruppen im Landkreis Peine zu schaffen. Die Wohngruppen würden in diesem Fall eigenständig durch den Leistungserbringer betrieben.