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Vorlage - 2016/068  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Ergänzungsvorlage zu Vorlage Nr. 68/2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
07.06.2016 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
20.06.2016 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
20.06.2016 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
22.06.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
22.06.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 68/2016-1 - Geänderter Nachtragsplan - Stand: 09.06.2016  

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen.


 

Mit Schreiben vom 20. Mai 2016 wurden die Unterlagen zum 1. Nachtragshaushalt 2016 versandt. In diesen ist dargestellt, dass als Folge des geplanten Kreishaus-Erweiterungsbaus zum Haushaltjahr 2019 ein zusätzlicher Investitions- und Kreditbedarf in Höhe von 10,5 Mio. € vorhanden ist. Im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2016 sind daher die in § 3 der Haushaltssatzung auszuweisenden Verpflichtungsermächtigungen zu ändern.

 

Zwischenzeitlich sind in der Angelegenheit weitere Planungen erfolgt. Diese führen zu Veränderungen der bisherigen Unterlagen, ohne insgesamt zu einer Ausweitung des Finanzbedarfs zu führen.

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) sind Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen.

 

Die Planungen haben ergeben, dass im Jahre 2016 für vorbereitende Maßnahmen des Kreishauserweiterungsbaus voraussichtlich lediglich 250.000 € auszahlungswirksam werden, so dass nur dieser Betrag im Haushalt 2016 berücksichtigt werden darf. Der bisher kalkulierte Ansatz 2016 sinkt daher von 3.058.000 € auf 250.000 €. Als Folge sinkt auch der eingeplante Kreditbedarf 2016 um 2.808.000 €.

 

Für das Jahr 2019 sind daher aufgrund der kalkulierten Gesamtkosten der Baumaßnahme in Höhe von 13,5 Mio. € und der bereits für 2016 eingeplanten Auszahlungen von 250.000 € insgesamt noch 13.250.000 € einzuplanen, so dass eine Ansatzerhöhung von 10.500.000 € auf 13.250.000 € vorzunehmen ist.

 

In der Nachtragshaushaltssatzung sind als Folge dann die Verpflichtungsermächtigungen um 13.250.000 € und nicht, wie im bisherigen Entwurf dargestellt, um 10.500.000 € zu erhöhen.

 

Insgesamt betrachtet ist demzufolge nur eine geänderte Verteilung der Gesamtinvestitionssumme festzustellen.

 

Durch die geänderte Kreditaufnahme 2016 ergeben sich in der Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2019 Veränderungen durch geringere Zins- und Tilgungsleistungen.

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage 68/2016-1 - Geänderter Nachtragsplan - Stand: 09.06.2016 (1496 KB)