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Vorlage - 2016/094  

Betreff: Projektförderung 2017/2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
16.08.2016 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Der JHA beschließt - vorbehaltlich der noch zu treffenden Haushaltsbeschlüsse - im Jahr 2017/2018 Projekte und Maßnahmen der Jugendarbeit zum Thema „Inklusion“ zu fördern.


 

Die Projektförderung ist als eine Form der Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Peine in den Zuschussrichtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen vorgesehen. Sie ermöglicht eine flexible und partizipatorische Unterstützung der Jugendarbeit und ist gleichzeitig ein Instrument der Steuerung der jugendpflegerischen Aktivitäten im Landkreis Peine. In Abstimmung mit dem Jugendring für Stadt und Landkreis Peine wird dieses Instrument genutzt, um Entwicklungen zu unterstützen, notwendige Themen und Inhalte in der Jugendarbeit zu platzieren und somit die Infrastruktur in der Jugendhilfelandschaft im Landkreis Peine durch innovative Maßnahmen stärker zu aktivieren und auszubauen.

Gemeinsam mit dem Jugendring für Stadt und Kreis Peine wird für die Projektförderung 2017/2018 folgendes Thema für einen Beschluss vorgeschlagen:

 

Förderung von Maßnahmen im Bereich „Inklusion“

 

Erläuterung:

 

Im Zuge des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (§ 4) wurde das Jugendförderungsgesetz in Bezug auf die Belange Behinderter ergänzt.

§ 1 Abs. 4 der Neufassung sieht vor, dass die Jugendarbeit bei der Ausgestaltung ihrer Angebote und Maßnahmen die spezifischen Lebenslagen junger Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen hat.

 

Im Allgemeinen spricht man hier von „Inklusion“. Dieser Begriff bedeutet die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilnahme an der Gesellschaft“ und meint damit durchaus mehr als die Einbeziehung von Menschen mit (zugeschriebener) Behinderung. Hier spielen u.a. auch Bereiche, wie Benachteiligung und Bildungsnähe bzw.-ferne eine Rolle sowie andere Beeinträchtigungen.

 

Auch wenn Inklusion zu den „Uraufgaben“ der Jugendarbeit („offen für alle“) gehört und  die kommunale sowie verbandliche Jugendarbeit in diesem Bereich kontinuierlich tätig ist, gibt es (finanzielle) Bedarfe, um inklusive Angebote generell noch besser aufstellen zu können.

Durch die Projektförderung besteht für Vereine und Verbände die Möglichkeit, dass o.g. Thema bewusst in den Focus zu nehmen und durch finanzielle Förderung auch neue Projekte zu initiieren. Ziel ist jedoch langfristig, Inklusion als Selbstverständlichkeit zu begreifen und in die  Regelförderung einfließen zu lassen.

 

Die Verwaltung schlägt für das kommende Jahr vor, den Ansatz „Zuschuss zur Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen der Jugendverbände“ in Höhe von 38.500 € wie in den letzten Jahren wie folgt zu verteilen:

 

Jahrespauschalen an die Verbände  =  27.500 €

Projektförderung    =    4.000 €

Sachkostenzuwendungen u. Zuwendungen für besondere Maßnahmen
der Jugendverbände, sofern diese von überörtlicher Bedeutung sind     =    7.000 €
Gesamtansatz  =  38.500 €
                                                                                                                 =========
Eine Erhöhung des Ansatzes ist nicht erforderlich.