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Vorlage - 2016/103  

Betreff: Beschränkung von Schulsozialarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
25.08.2016 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anschreiben Schulsozialarbeiter  
Umfang Stellen Schulsozialarbeiter LKP  

Der Landkreis Peine beschränkt die Schulsozialarbeit auf die Berufsbildenden Schulen sowie die Förderschulen L und GE

 


Die Kreistagsfraktion der SPD hat mit anliegendem Schreiben vom 04. August 2016 die Weiterbeschäftigung der SchulsozialarbeiterInnen an den Förderschulen und den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Peine beantragt.

 

Seitens des Landes Niedersachsen ist vor einigen Jahren ein Programm zur Profilierung der Hauptschulen ins Leben gerufen worden, welches, wenn auch unter einer veränderten Bezeichnung, bis in das Jahr 2016 fortgeführt wurde. Das Programm wurde während seiner Laufzeit auf Oberschulen, Kooperative Gesamtschulen und Hauptschulzweige in zusammengefassten Schulen ausgeweitet. Die Schulträger der genannten Schulformen erhielten aus dieser Richtlinie, sofern sie eine/n Schulsozialarbeiter/in einstellten, einen Förderbetrag, welcher in der Regel ausreichte, die Personalkosten einer halben Stelle zu finanzieren. Der Landkreis Peine hat sich an diesem Förderprogramm beteiligt und für die beteiligten Schulen je eine halbe Stelle für eine/n Schulsozialarbeiter/in zur Verfügung gestellt.

 

Das Land hat angekündigt, nach Ablauf dieses Jahres das Förderprogramm nicht zu verlängern und erstmalig grundsätzlich seine Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit anerkannt. Es ist bereit, an Haupt- und Oberschulen, Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte einzurichten und entsprechendes Personal einzustellen. Ein entsprechendes Schreiben (siehe Anlage 1) haben die betroffenen Schulen von den zuständigen Regionaldirektionen der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) bereits erhalten. In diesem Schreiben wurde u.a. darauf hingewiesen, dass sich die an der jeweiligen Schule tätigen Schulsozialarbeiter/innen auf ihre derzeitige Stelle bewerben müssen, wenn sie an einer Fortführung ihrer Tätigkeit Interesse besitzen. Zwischenzeitlich hat das Land die jeweiligen Stellen unbefristet mit einem Bewerbungsende 10. August 2016 ausgeschrieben. Die für den Landkreis Peine vorgesehenen Stellenanteile sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die Anerkennung der Schulsozialarbeit als Aufgabe des Landes umfasst lediglich die vorstehend angeführten Schulformen. Eine Anfrage bei der NLSchB, Regionalabteilung Braunschweig, hat ergeben, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Ausdehnung auf andere Schulformen nicht vorgesehen sei. Der Landkreis Peine hält jedoch darüber hinaus Stellen für die Schulsozialarbeit in den Berufsbildenden Schulen sowie den Förderschulen L und GE Stellen vor, die ursprünglich aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wurden. Um die an diesen Schulen aufgebaute, erfolgreiche Schulsozialarbeit fortführen zu können, wird der Landkreis Peine für diese Schulen weiterhin die Schulsozialarbeit unterstützen und die Stellen auch über das Jahr 2016 hinaus vorhalten.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anschreiben Schulsozialarbeiter (1088 KB)      
Anlage 2 2 Umfang Stellen Schulsozialarbeiter LKP (281 KB)