Inhalt

Vorlage - 2008/051  

Betreff: Erhöhung der Aufwandsentschädigung bei im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:33 - Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
05.05.2008 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
30.06.2008 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales lehnt eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) für das Jahr 2008 ab und belässt es bei der Aufwandsentschäd

Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales lehnt eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) für das Jahr 2008 ab und belässt es bei der Aufwandsentschädigung von 1 € pro Stunde.

 

 

 

 

 

Bei der Aufwandsentschädigung handelt es sich nicht um die Zahlung von „Lohn“, sondern um einen Ausgleich für die zusätzlichen finanziellen Belastungen, deren Ursache in der Verrichtung der Arbeiten liegen, d

 

Bei der Aufwandsentschädigung handelt es sich nicht um die Zahlung von „Lohn“, sondern um einen Ausgleich für die zusätzlichen finanziellen Belastungen, deren Ursache in der Verrichtung der Arbeiten liegen, d.h. ursächlich auf die Arbeitsleistung zurückzuführen sind und ohne die Arbeitsleistung nicht anfallen würden.

Die Entschädigung hat „angemessen“ zu sein und ist laut Zielsetzung nicht so auszugestalten, dass sie zusammen mit dem ALG II am Ende einen der Arbeit entsprechenden angemessenen „Stundenlohn“ ergibt.

 

Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin an Arbeitsgelegenheiten erhält im LK Peine eine pauschalierte zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 € pro Stunde Beschäftigung, welches einer monatlichen Zahlung von rund 130 € entspricht.

Alle rechtlichen Voraussetzungen für die Bemessung einer angemessenen Mehraufwandsentschädigung werden vom Landkreis Peine eingehalten.

 

Der LK Peine erstattet dem Kunden/ der Kundin die erforderlichen Fahrtkosten individuell in voller Höhe sowie die Kosten für erforderliche Arbeitskleidung durch Gewährung der Mantelkosten an den Beschäftigungsträger, der diese dem Hilfebedürftigen zur Verfügung zu stellen hat.

Anzumerken ist, dass bei Aufwandsentschädigungszahlungen angrenzender Kommunen in Höhe von 1,50 € bereits die Fahrtkosten enthalten sind, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.

 

Den Beispielrechnungen ist zu entnehmen, dass aus arbeitsmarktpolitischen Überlegungen heraus zwingend der finanzielle Abstand zu Reallöhnen im 1. Arbeitsmarkt gewahrt bleiben sollte, um einen Anreiz zur Beschäftigungsaufnahme zu bieten. Eine weitere Angleichung an Lohn- und Gehaltszahlungen des 1. Arbeitsmarktes unterbindet diesen Anreiz und stellt ein Hemmnis für entsprechende Bemühungen dar.

 

Aktuell sind 220 MAE - Stellen bewilligt, 20 weitere Stellen werden im April und Mai aktiviert und ca. 20 Stellen befinden sich noch im Bewilligungsverfahren. Die Kosten für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung betragen ca. € 130.000,00, was zu Lasten anderer Eingliederungsinstrumente in den Bereichen Aus-, und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Trainingsmaßnahmen führt.

 

Die Verwaltung empfiehlt angesichts der genannten Punkte eine Beibehaltung der bisherigen Aufwandsentschädigung für das Jahr 2008. Durch den Beschluss gemäß Beschlussvorschlag entstehen keine weiteren Kosten. Das Finanzziel des Landkreises Peine, bis 2011 eine Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro zu erreichen (Kreistagsbeschluss vom 05. März 2008) ist durch den Beschluss gemäß Beschlussvorlage nicht gefährdet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispielhafte kalkulatorische Ermittlung von "Stundensätzen" für Teilnehmer/innen

 

an Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung

1,00 €/ Stunde

 

 

Grundlage: tatsächliche anonyme Fälle

Brutto

Netto

 

 

 

 

 

 

Beispiel 1: Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern lebt

 

 

 

 

 

 

Bedarf

Regelleistung

347,00 €

347,00 €

 

 

anteilige Kosten der Unterkunft

135,00 €

135,00 €

 

 

anteilige Heizungskosten

23,00 €

23,00 €

 

 

Aufwandsentschädigung 1,00 EUR/Std.

130,00 €

130,00 €

 

 

Kranken-/Pflegeversicherung

133,60 €

 

 

 

Rentenversicherung

40,80 €

 

 

 

 

 

 

 

Einkommen

 

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

Zahlbetrag

 

809,40 €

635,00 €

 

 

 

 

 

 

"Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat

6,23 €

4,88 €

 

 

 

 

 

 

Beispiel 2: Bedarfsgemeinschaft mit 4 Personen (Ehepaar und zwei minderjährige Kinder)

 

 

 

 

 

 

Bedarf

Regelleistung

1.180,00 €

1.180,00 €

 

 

Kosten der Unterkunft

530,92 €

530,92 €

 

 

Heizungskosten ./. Warmwasser

18,56 €

18,56 €

 

 

Aufwandsentschädigung 1,00 EUR/Std.

130,00 €

130,00 €

 

 

Kranken-/Pflegeversicherung

133,60 €

 

 

 

Rentenversicherung

81,60 €

 

 

 

 

 

 

 

Einkommen

Kindergeld

-308,00 €

-308,00 €

 

 

 

 

 

 

Zahlbetrag

 

1.766,68 €

1.551,48 €

 

 

 

 

 

 

"Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat

13,59 €

11,93 €

 

 

 

 

 

 

Beispiel 3: Alleinstehender über 25 Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

Bedarf

Regelleistung

347,00 €

347,00 €

 

 

Kosten der Unterkunft

324,21 €

324,21 €

 

 

Heizungskosten

46,00 €

46,00 €

 

 

Aufwandsentschädigung 1,00 EUR/Std.

130,00 €

130,00 €

 

 

Kranken-/Pflegeversicherung

133,60 €

 

 

 

Rentenversicherung

40,80 €

 

 

 

 

 

 

 

Einkommen

 

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

Zahlbetrag

 

1.021,61 €

847,21 €

 

 

 

 

 

 

"Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat

7,86 €

6,52 €

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

 

 

 

Zusätzlich werden bei MAE Fahrtkosten erstattet, z. B. Monatskarte PS 2 = 62,00 €  sowie die

 

Arbeitskleidung seitens des Trägers.

 

 

 

 

Zum Vergleich: Bruttolohn nach Tarifverträgen Zeitarbeit BZA- DGB-Tarifgemeinschaft = 1.092,02 €

(Tarifgruppe 1) bzw. 1.155,73 € (Tarifgruppe 2); jeweils 35 Std./Woche

 

 

 

Zum Vergleich: Bruttolohn Entgeltgruppe 5 TVÖD Stufe 1 = 1.315,32 € bei 30 Std./Woche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispielhafte kalkulatorische Ermittlung von "Stundensätzen" für Teilnehmer/innen

 

an Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung

€ 1,50/ Stunde

 

 

Grundlage: tatsächliche anonyme Fälle

Brutto

Netto

 

 

 

 

 

 

Beispiel 1: Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern lebt

 

 

 

 

 

 

Bedarf

Regelleistung

347,00 €

347,00 €

 

 

anteilige Kosten der Unterkunft

135,00 €

135,00 €

 

 

anteilige Heizungskosten

23,00 €

23,00 €

 

 

Aufwandsentschädigung 1,50 EUR/Std.

195,00 €

195,00 €

 

 

Kranken-/Pflegeversicherung

133,60 €

 

 

 

Rentenversicherung

40,80 €

 

 

 

 

 

 

 

Einkommen

 

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

Zahlbetrag

 

874,40 €

700,00 €

 

 

 

 

 

 

"Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat

6,73 €

5,38 €

 

 

 

 

 

 

Beispiel 2: Bedarfsgemeinschaft mit 4 Personen (Ehepaar und zwei minderjährige Kinder)

 

 

 

 

 

 

Bedarf

Regelleistung

1.180,00 €

1.180,00 €

 

 

Kosten der Unterkunft

530,92 €

530,92 €

 

 

Heizungskosten ./. Warmwasser

18,56 €

18,56 €

 

 

Aufwandsentschädigung 1,50 EUR/Std.

195,00 €

195,00 €

 

 

Kranken-/Pflegeversicherung

133,60 €

 

 

 

Rentenversicherung

81,60 €

 

 

 

 

 

 

 

Einkommen

Kindergeld

-308,00 €

-308,00 €

 

 

 

 

 

 

Zahlbetrag

 

1.831,68 €

1.616,48 €

 

 

 

 

 

 

"Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat

14,09 €

12,43 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel 3: Alleinstehender über 25 Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

Bedarf

Regelleistung

347,00 €

347,00 €

 

 

Kosten der Unterkunft

324,21 €

324,21 €

 

 

Heizungskosten

46,00 €

46,00 €

 

 

Aufwandsentschädigung 1,50 EUR/Std.

130,00 €

130,00 €

 

 

Kranken-/Pflegeversicherung

133,60 €

 

 

 

Rentenversicherung

40,80 €

 

 

 

 

 

 

 

Einkommen

 

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

Zahlbetrag

 

1.021,61 €

847,21 €

 

 

 

 

 

 

"Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat

7,86 €

6,52 €

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

 

 

 

Zusätzlich werden bei MAE Fahrtkosten erstattet, z. B. Monatskarte PS2 = 62,00 €,

 

Arbeitskleidung wird vom Träger gestellt.

 

 

 

Zum Vergleich: Bruttolohn nach Tarifverträgen Zeitarbeit BZA-DGB-Tarifgemeinschaft = 1.092,02 €

(Tarifgruppe 1) bzw. 1.155,73 € (Tarifgruppe 2); jeweils 35 Std./Woche

 

 

Zum Vergleich: Bruttolohn Entgeltgruppe 5 TVÖD Stufe 1 = 1.315,32 € bei 30 Std./Woche