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Vorlage - 2016/127  

Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
19.10.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Auf die Erstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses wird mit Hinweis auf die Vorlage eines jährlichen Beteiligungs- und Lageberichts verzichtet, da die betroffenen Beteiligungen des Landkreises Peine für die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage nur von untergeordneter Bedeutung sind.

 


 

Der Landkreis Peine hat gemäß § 128 NKomVG für jedes Jahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieses ist seit Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen im Jahre 2011 erfolgt. Der Abschluss für das Jahr 2015 wird aufgrund der Vorlage 116/2016 am 19.10.2016 im Kreistag beraten.

 

Gemäß § 128 Abs. 4 NKomVG ist neben einem Jahresabschluss auch ein konsolidierter Gesamtabschluss zu erstellen. Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 NKomVG kann auf einen konsolidierten Gesamtabschluss verzichtet werden, wenn die Abschlüsse der Beteiligungen für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune nur von untergeordneter Bedeutung sind.

 

Gemäß § 128 Abs. 6 Satz 4 NKomVG kann der konsolidierte Gesamtabschluss den Beteiligungsbericht nach § 151 ersetzen. Ein Beteiligungsbericht erfolgt jährlich im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren. Mit Vorlage 118/2016 wird erstmals separat ein Beteiligungsbericht dem Kreistag am 19.10.2016 zur Information vorgelegt.

 

Gemäß Artikel 6 Abs. 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005 ist ein konsolidierten Gesamtabschluss erstmalig für das Haushaltsjahr 2012 aufzustellen.

 

Sofern der Landkreis Peine einen konsolidierten Jahresabschluss erstellt, ist dabei eine Konsolidierung mit den Jahresabschlüssen der A+B AöR und der wito gmbh vorzunehmen. Eine Konsolidierung soll insbesondere dem Zweck dienen, die vorhandenen Finanzbeziehungen aus den Bilanzen und Jahresrechnungen heraus zu rechnen. Abschreibungszeiträume und Vermögenswerte werden angeglichen. Gegebenenfalls aus dem Kernhaushalt ausgelagerte Kredite werden damit wieder der Kommune insgesamt zugerechnet.

 

Unter externer Begleitung wurden in der Zeit zwischen Juni 2014 und September 2016 die Finanzdaten aufbereitet. Es stehen noch schriftliche Darstellungen zu Bilanzpositionen und die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt aus. Eine externe Begleitung war erforderlich, da die unterschiedlichen Grundlagen aus HGB und GemHKVO zu einem einheitlichen Sachkonten- und Bilanzkontenkreis zusammenzuführen waren.

 

Die Gegenüberstellung der Finanzdaten hat folgendes ergeben.

 

Der Landkreis Peine verfügt ausweislich der Bilanz 2012 über ein Bilanzvolumen in Höhe von rund 239,5 Mio. €. Die wito gmbh verfügt ausweislich deren Jahresabschluss 2012 über eine Bilanzsumme in Höhe von rund 0,5 Mio. €. Die A+B AöR verfügt ebenfalls ausweislich deren Jahresabschluss 2012 über eine Bilanzsumme von rund 18,6 Mio. €. Summiert errechnet sich damit ein Wert von insgesamt rund 258,6 Mio. €.

 

Im Rahmen der Konsolidierung der Abschlüsse errechnet sich eine Bilanzsumme in Höhe von rund 252,3 Mio. €.

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss weist daher für das Jahr 2012 eine um 13 Mio. € oder 5,4 % höhere Bilanzsumme aus, als die Bilanz des Kernhaushaltes. Gegenüber einer Addition der Bilanzsummen weist der konsolidierte Gesamtabschluss eine um 6,3 Mio. € oder 2,4 % geringere Bilanzsumme aus.

 

Durch die Einführung von Bilanzen soll im Wesentlichen ein gewisser Gläubigerschutz vorhanden sein. Es gilt dabei ein Niederstwertprinzip, so dass die Bilanz eher zu wenig als Vermögen ausweist, als zu viel. Ein Darlehensgeber soll aus einer Bilanz erkennen können, wie gesichert die Deckung seiner Forderungen ist. Nach dem Neuen kommunalen Rechnungswesen dient dafür grundsätzlich die auf der Passiv-Seite der Bilanz ausgewiesene Nettoposition.

 

Die Nettoposition der Jahresbilanz 2012 des Kernhaushaltes weist einen Betrag von rund 40,2 Mio. € aus. Die konsolidierte Gesamtbilanz weist einen Wert von rund 42,9 Mio. € aus. Unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes tritt bei reiner Betrachtung der Bilanz des Kernhaushaltes somit keine Besserstellung ein.

 

 

Zu betrachten ist weiterhin der Bereich der Ergebnisrechnungen oder Gewinn- und Verlustrechnungen.

 

Der Landkreis Peine hat 2012 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.515.796,09 € zu verzeichnen gehabt. Die wito gmbh verzeichnete 2012 einen Überschuss in Höhe von 36.331,46 €. Die A+B AöR wies für 2012 einen Verlust in Höhe von 1.020.363,52 € aus. Summarisch betrachtet war daher ein Jahresgewinn in Höhe von 531.764,03 € vorhanden.

 

Im Rahmen der Konsolidierung der Jahresergebnisse werden die gegenseitigen Finanzbeziehungen, z.B. die Zuschusszahlungen des Landkreises an die wito gmbh oder die Abfallgebührenzahlungen des IWB an die A+B AöR herausgerechnet. Der Landkreis Peine würde danach für den Kernhaushalt einen Überschuss von 2.774.977,78 €, die wito gmbh einen Verlust von 737.317,23 € und die A+B AöR einen Verlust von 1.505.896,52 € ausweisen. Auch daraus errechnet sich wieder ein Jahresergebnis in Höhe von 531.764,03 €.

 

Aus diesen Daten ist ersichtlich, dass auf eine Gesamtergebnisrechnung keine Auswirkungen vorhanden sind.

 

 

Letztendlich sind auch die Risiken der Beteiligungen auf den Landkreis Peine zu betrachten.

 

Die wito gmbh verfügt nur über eine im Vergleich zum Landkreis Peine minimale Bilanzsumme von unter 500.000 €. Die Gesamterträge der wito gmbh betragen incl. der Zahlungen des Landkreises lediglich rund 1,5 Mio. €. Ohne die Zahlungen des Landkreises belaufen sich die Erträge 2012 nur auf rund 0,7 Mio. €.

 

Die Abschlüsse der wito gmbh sind daher im Verhältnis zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kernhaushaltes des Landkreises von untergeordneter Bedeutung, so dass eine Einbindung in einen konsolidierten Gesamtabschluss nicht unbedingt zwingend ist.

 

 

Bei der A+B AöR ist zu berücksichtigen, dass diese sich überwiegend aus Gebühren finanziert. Sämtliche Aufwendungen sind durch Gebühren zu decken. Soweit in einem einzelnen Jahr Verluste oder Gewinne eintreten sollten, sind diese innerhalb von 3 Jahren über neue Gebührenhöhen auszugleichen. In diesen Gebührenberechnungen sind auch die Bilanzwerte einzubeziehen. Es kann daher durchaus die Auffassung vertreten werden, dass die Bilanzsumme von A+B überwiegend nicht dem Landkreis Peine sondern den Gebührenschuldner zuzurechnen ist.

 

Sowohl aufgrund der vorhandenen Finanzdaten, als auch unter Berücksichtigung der Besonderheit des Gebührenrechts kann auch hier die Auffassung vertreten werden, dass eine Einbindung der Abschlüsse der A+B AöR für die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landkreises Peine von untergeordneter Bedeutung ist.

 

Ab dem Jahre 2014 erfolgte eine Herauslösung der BBg aus der A+B AöR, so dass ab 2014 auch separat über eine Einbindung der BBg-Abschlüsse zu befinden wäre. Die Bilanzsumme der BBg lag 2012 bei rund 3,1 Mio. €. Die Erträge 2012 lagen bei rund 3 Mio. €. Der Verlust der BBg lag  bei rund 300.000 € und wurde als Folge der Verpflichtung zur Restkostenabdeckung vom Landkreis Peine nahezu ausgeglichen. Im Verhältnis zum Jahresabschluss des Landkreises Peine ist daher auch die BBg für sich allein genommen lediglich von untergeordneter Bedeutung.

 

 

Zusammenfassend wird daher empfohlen, festzustellen, dass die Abschlüsse der für einen konsolidierten Gesamtabschluss in Betracht kommenden Beteiligungen des Landkreises Peine gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 NKomVG von untergeordneter Bedeutung sind und daher auf die Fertigung von konsolidierten Gesamtabschlüssen verzichtet wird.

 

 

Die Einzelergebnisse der Beteiligungen werden auch zukünftig über den Beteiligungs- und Lagebericht (siehe Vorlage 118/2016) dargestellt.

 

 

 

 

 

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