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Vorlage - 2016/130  

Betreff: Neue Geschäftsordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
02.11.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschreibung  

 

Der beigefügten Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine wird zugestimmt.


 

Das NKomVG setzt in § 69 das Vorhandensein einer Geschäftsordnung voraus.

 

Die anliegende Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine wurde in den nachfolgenden Punkten aktualisiert:

 

In § 6 kann der eigenständige Tagungsordnungspunkt „Feststellung der TO“ entfallen und in den angeführten Punkt b) integriert werden, weil das Aufstellungsverfahren für die Tagungsordnung in § 59 III NKomVG abschließend geregelt ist.

 

Im Zuge der anstehenden Novelle des NKomVG soll geregelt sein, dass auch dem Landrat bei Anträgen zur Geschäftsordnung das Recht zur Stellungnahme zusteht. Dieses wird in § 12 III berücksichtigt.

 

Die Bildung der Ausschüsse und Festlegung der Bürgervertreter erfolgt gem. § 71 NKomVG im Rahmen der Konstituierenden Sitzung. Eine weitere Nennung in der Geschäftsordnung hat deklaratorischen Charakter.

 

Übereinstimmende Auffassung aller im KT vertretenden Fraktionen und Einzelbewerber ist es freizustellen, welcher Fraktion oder Gruppe die stellv. Ausschussvorsitzenden angehören. Dieses wird in § 23 VIII berücksichtigt.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschreibung (126 KB)