Inhalt

Vorlage - 2016/134  

Betreff: Bildung der Ausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
02.11.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Es werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

1. Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz

2. Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz

3. Ausschuss für Bauen und Liegenschaften

4. Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

5. Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales

6. Jugendhilfeausschuss

 


Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann der Kreistag aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden. Da die derzeitige an die Fachbereichstruktur angeglichene Ausschuss-Struktur sich in der vergangenen Wahlperiode bewährt hat, wird folgende Ausschussbildung vorgeschlagen:

 

 

1. Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz

11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Fraktionen SPD 5, auf die CDU 3, Bündnis90/Grüne 1 und die AfD 1 Mitglieder. Ein Sitz ist auszulosen zwischen den Fraktionen FDP und PB/Piraten.

 
 

2. Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz

11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Fraktionen SPD 5, auf die CDU 3, Bündnis90/Grüne 1 und die AfD 1 Mitglieder. Ein Sitz ist auszulosen zwischen den Fraktionen FDP und PB/Piraten.

3. Ausschuss für Bauen und Liegenschaften

11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Fraktionen SPD 5, auf die CDU 3, Bündnis90/Grüne 1 und die AfD 1 Mitglieder. Ein Sitz ist auszulosen zwischen den Fraktionen FDP und PB/Piraten.

 

4. Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Fraktionen SPD 5, auf die CDU 3, Bündnis90/Grüne 1 und die AfD 1 Mitglieder. Ein Sitz ist auszulosen zwischen den Fraktionen FDP und PB/Piraten.

 

Für den schulischen Bereich zuzüglich 7 gesetzliche Vertreter nach dem Nds. Schulgesetz.

 

 

5. Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales

11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Fraktionen SPD 5, auf die CDU 3, Bündnis90/Grüne 1 und die AfD 1 Mitglieder. Ein Sitz ist auszulosen zwischen den Fraktionen FDP und PB/Piraten.


             

6. Jugendhilfeausschuss

9 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Fraktionen SPD 4, auf die CDU 3, Bündnis90/Grüne 1 und die AfD 1 Mitglieder.

6 sonstige Mitglieder und 8 beratende Mitglieder.

 

 

Zusätzlich können die Fraktionen, auf die bei der Ausschussbildung kein Sitz entfallen ist, gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in jeden Ausschuss entsenden. Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

 <-@