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Vorlage - 2016/161  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter in der Dritten Kurie der Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
16.11.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

In die Dritte Kurie der Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim werden berufen:

 

 

Vertreter/in:

 

 

 

Als Verhinderungsvertreter/in:

 

 


 

 

Nach § 5 des Verfassungsstatuts der Landschaft des Fürstentums Hildesheim besteht die Dritte Kurie aus Abgeordneten des ländlichen Grundbesitzes. Dabei entfallen auf den Landkreis Peine ein Abgeordneter und ein Stellvertreter. Wählbar sind solche ländlichen Grundbesitzer, deren Grundbesitz innerhalb des vormaligen Fürstentums Hildesheim gelegen ist und zur Beitragszahlung von der Landwirtschaftskammer Hannover herangezogen werden.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1Die Vertreterin/der Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/in) muss gemäß

§ 67 NKomVG gewählt werden.

1.1Soweit sie/er dem Kreistag angehört ist festzustellen, ob sie/er nur mit Rücksicht auf

ihre/seine Zugehörigkeit zum Kreistag gewählt worden ist oder ob die Wahl aufgrund

von persönlicher Eignung erfolgte.

 

 

Bisherige Vertreter waren:Für die vergangene Wahlperiode wurde kein Vertreter/keine Vertreterin benannt.