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Vorlage - 2016/163  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter in der Mitgliederversammlung der Braunschweigischen Landschaft e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
16.11.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

In die Mitgliederversammlung der Braunschweigischen Landschaft e.V. werden berufen:

 

1.

Landrat Einhaus.

 

 

 

 

2.

Als 2. Vertreter

 

 

 

 

3.

Als 3. Vertreter

 

 


 

Nach § 6 Abs. 1a der Satzung der Braunschweigischen Landschaft e.V. gehören der Mitgliederversammlung drei Vertreter des Landkreises Peine an.

 

Da der Landrat gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG Anspruch auf einen Sitz hat, ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1.Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird der Landrat vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.

2.Die weiteren zwei Vertreterinnen/Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/innen) werden vom Kreistag gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.

3.Soweit sie dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob sie nur mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Kreistag gewählt worden sind oder ob die Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgten.

 

 

Bisherige Vertreter waren: LR Einhaus, KTA Fricke, Herr Ahlers