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Vorlage - 2016/195  

Betreff: 3. Änderungssatzung zur Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
21.12.2016 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Der Kreistag beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts –.

 


 

Die Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe enthält in der Fassung der 2. Änderungssatzung in § 6 Abs. 1 Satz 3 die Regelung, dass erneute Bestellungen der Mitglieder des Verwaltungsrates nicht möglich sind. Dass der Kreistag des Landkreises Peine die Mitglieder des Verwaltungsrates – im Gegensatz zur 1. Änderungssatzung – nicht erneut bestellen kann, ist die Folge eines Redaktionsversehens beim Entwurf der 2. Änderungssatzung. Der Kreistag des Landkreises Peine soll insoweit durch die 3. Änderung der Satzung wieder in die Lage versetzt werden, die Mitglieder des Verwaltungsrates erneut zu bestellen. Das Wort „nicht“ wird infolgedessen aus § 6 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – gestrichen.

 

 

3. Änderungssatzung zur Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts

Die Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – wird wie folgt geändert:

 

Artikel 1

Änderung der Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts

§ 6 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

Erneute Bestellungen sind möglich.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.