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Vorlage - 2008/068  

Betreff: Beitritt zum Verein "Kommunen in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg e.V."
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
11.06.2008 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Metropolregion  

(gemäß Mustervorlage zum Beitritt Kommunen in der Metropolregion)

(gemäß Mustervorlage zum Beitritt Kommunen in der Metropolregion)

 

  1. Der Landkreis Peine tritt dem Verein „Kommunen in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg e.V.“ auf der Grundlage des in Anlage 1) beigefügten Satzungsentwurfs bei.

 

  1. Der Landkreis Peine beteiligt sich an den notwendigen Kosten entsprechend dem von der Mitgliederversammlung festzulegenden Verteilungsschlüssel mit einem Mitgliedsbeitrag von derzeit 3.000,00 €.

 

  1. Der Landkreis Peine wird in der Mitgliederversammlung durch den Landrat vertreten.

 

  1. Der Austritt aus dem Verein nach frühestens einem Jahr bleibt vorbehalten.

 

Der niedersächsische Kernraum ist von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) im April 2005 als eine von elf Regionen in Deutschland als Metropolregion von europäischer Bedeutung anerkannt worden

Der niedersächsische Kernraum ist von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) im April 2005 als eine von elf Regionen in Deutschland als Metropolregion von europäischer Bedeutung anerkannt worden. Dieser Anerkennung ging voraus, dass im Januar 2004 die Hauptverwaltungsbeamten des Städtenetzes EXPO-Region, der Städte Braunschweig, Göttingen, Salzgitter, Goslar, Wolfenbüttel und Wolfsburg sowie der Region Hannover und des Zweckverbandes Großraum Braunschweig auf ihrer Sitzung in Celle die Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen gegründet haben. (Eine Kurzdarstellung der Entwicklung der Organisation Metropolregion befindet sich in der Anlage).

 

Drei Jahre nach der offiziellen Anerkennung als Metropolregion eröffnen sich gute Perspektiven, die Metropolregion künftig in einer neuen Organisationsform zu führen. Damit wären die Vor­aus­setzungen geschaffen, die mit der Ausweisung verbundene Zielsetzung, die Etablierung des zentralniedersächsischen Raumes zu einer Metropolregion von europäischer Region zu fördern.

 

Die von der Mietgliederversammlung der Metropolregion und vom Vorstand präzisierten Grund­konzeption der Neuorganisation sieht vor, dass die Metropolregion zukünftig in einer Gesell­schaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt wird. Gesellschafter werden sollen danach vier Gruppen, sog. Bänke, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und das Land Niedersachsen.

 

Über die interne Organisation der Bänke sollen die jeweiligen Akteure selbst entscheiden. Die kommunalen Körperschaften und Verbände haben sich auf die Gründung eines Vereins geeinigt, der sich als Gesellschafter an der Metropolregion GmbH beteiligen soll. Hinzutreten werden die Städte Braunschweig, Göttingen, Hannover und Wolfsburg als kommunale Einzel­gesellschafter. (vgl. ergänzende Anlage).

 

Für eine zeitlich begrenzte Übergangsphase soll die Metropolregion den Namen Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg führen. Unter diesem Namen soll auch die GmbH und der Verein der Kommunen gegründet werden.

 

Im Zuge dieser Neuorganisation wird nun die Gründung des Vereins „Kommunen in der Metro­pol­region e.V.“ notwendig, dem der Landkreis Peine zur Wahrung der eigenen und überge­ord­neten Interessen in der Metropolregion beitreten möchte.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Metropolregion (234 KB)