Vorlage - 2017/039
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Nach § 9 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) berichtet der Landrat im Kreistag gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen, die der Landkreis zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat und über deren Auswirkungen. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen.
Aus diesem Auftrag heraus wurde der beigefügte Gleichstellungsbericht erstellt, der einen umfassenden Überblick über die grundsätzliche Ausgangslage in der Verwaltung, aber auch über die inden einzelnen Organisationseinheiten stattgefundenen Maßnahmen in den Jahren 2013 bis 2015 geben soll.
Teil des Gleichstellungsberichtes sind auch, wie vorgegeben, „Beiträge mehrerer Organisations- einheiten“, d.h. Kooperationen der Gleichstellungsbeauftragten mit anderen Organisationsein- heiten sowie die Maßnahmen der Gleichstellungsbeauftragten und das Resümee der Gleich- stellungsbeauftragten und des Landrates.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gleichstellungsbericht 2013-2015 (682 KB) |