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Vorlage - 2017/041  

Betreff: Entgeltordnung für das Hallenbad Vechelde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
18.05.2017 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
14.06.2017 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entgeltordnung Hallenbad Vechelde PDF-Dokument

Der Landkreis Peine ergänzt die Entgeltordnung für das Hallenbad Vechelde vom 01.07.2011 um die Entgeltbefreiung für Kinder unter drei Jahren.

 


Mit Schreiben vom 22.03.2017 hat die Gemeinde Vechelde mitgeteilt, dass gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.03.2107 der Eintritt in das Hallenbad Vechelde für Kinder unter drei Jahren zukünftig kostenfrei sein soll und bittet daher um die Änderung der vom Landkreis zu erlassenen Entgeltordnung.

 

Aufgrund der bestehenden Vereinbarung zwischen der Gemeinde Vechelde und dem Landkreis Peine vom 25.09./02.10.2003 und der darin getroffenen Regelung zum Betriebskostenzuschuss wird dem Landkreis Peine durch diese Änderung kein Nachteil entstehen, da die erzielten Nutzungsentgelte auf den Betriebskostenzuschuss von 40.000 € je Quartal angerechnet werden.

 

Es wird daher die Ergänzung der Entgeltordnung um folgende Regelung vorgeschlagen:

 

„Für Kinder unter drei Jahren ist der Eintritt frei.“

 

Die neue Entgeltordnung soll zum 01. Juli 2017 in Kraft treten.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltordnung Hallenbad Vechelde (21 KB) PDF-Dokument (46 KB)