Inhalt

Vorlage - 2008/079  

Betreff: Vergabe der landkreiseigenen Sporthallen an den Wochenenden durch den Kreissportbund
hier: Verwaltungskostenpauschlale
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
19.06.2008 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport nimmt von dem beigefügten Vertragsentwurf Kenntnis

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport nimmt von dem beigefügten Vertragsentwurf Kenntnis.

 

 

Aufgrund der neu festgesetzten Arbeitszeiten der Schulhausmeister hat es in der Vergangenheit bei der Vergabe der landkreiseigenen Hallen an den Wochenenden, insbesondere in den größeren Hallen des öfteren Probleme gegeben, so dass der Trainings- bzw

Aufgrund der neu festgesetzten Arbeitszeiten der Schulhausmeister hat es in der Vergangenheit bei der Vergabe der landkreiseigenen Hallen an den Wochenenden, insbesondere in den größeren Hallen des öfteren Probleme gegeben, so dass der Trainings- bzw. Spielbetrieb erheblich gestört worden ist.

 

Daraufhin sind Gespräche zwischen dem Landkreis Peine und dem Kreissportbund geführt worden, bei denen grundsätzlich Einigkeit über den Abschluss eines „Geschäftsbesorgungsvertrages“ erzielt worden ist, wonach sich der Kreissportbund u.a. verpflichtet, die Hallenbelegung an den Wochenenden eigenverantwortlich zu regeln und für geeignetes Personal, welches die Aufsicht führt und bei Problemen für Abhilfe sorgen kann, Sorge trägt.

 

Diese Personen würden durch den Kreissportbund in Verbindung mit den nutzenden Vereinen benannt. Alleiniger Ansprechpartner für den Landkreis Peine wäre der Kreissportbund. Zwischenzeitlich ist durch den Fachdienst 31 ein Vertrag über die Vergabe der landkreiseigenen Sporthallen an Wochenenden erarbeitet worden.

 

Es ist vorgesehen, dem Kreissportbund zur Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Betrag von jährlich 5.000,00 € zu bewilligen, der in zwei Raten à 2.500,00 € jeweils zum 01.03 und zum 01.09. gezahlt werden soll.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten.