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Vorlage - 2006/056  

Betreff: Bericht des FD 26 über den Sachstand von Mobilfunkanlagen im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Dezernat 1 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Bauen und Liegenschaften
12.09.2006 
Ausschuss für Planung, Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Entsprechend der Zusage der Verwaltung vom 29

 

Entsprechend der Zusage der Verwaltung vom 29.01.2002 erstattet der Fachdienst Bauordnung Raumordnung den jährlichen Bericht über den Sachstand der Mobilfunkanlagen im Landkreis Peine.

 

Seit Beginn des Jahres 2006 ist Mobilfunk wieder ein Thema in der Öffentlichkeit. Die Netzbetreiber haben deutlich früher als ursprünglich geplant, mit der Errichtung von UMTS-fähigen Sendestationen im ländlichen Bereich begonnen.

 

Dies bedeutet auch eine Umstellung auf sogenannte " Mikrozellen" die eine deutlich schwächere Sendeleistung haben. Dadurch bedingt müssen Sendestationen mit geringen Abständen – also feinmaschiger – errichtet werden. Positiv ist, dass die geringere Sendeleistung eine schwächere Strahlung bedeutet.

 

Die Bürgerinnen und Bürger werden durch dieses Konzept natürlich in ihrer / seiner unmittelbaren Umgebung mit den Sendestationen konfrontiert. Die lokale Presse berichtete in den vergangenen Wochen mehrfach über Standort in den Ortslagen, die heftig diskutiert werden. Davon ist allerdings nur ein Teil der Anlagen, in der Regel Sendemasten, genehmigungspflichtig. Sendeanlagen unter 10 m Höhe – auch auf Gebäuden – sind genehmigungsfrei.

 

Zur Zeit befinden sich  Mobilfunkmastanlagen in den Ortschaften Gadenstedt, Oberg, Plockhorst, Meerdorf, Broistedt, Clauen, Bülten ( 2 ) im Baugenehmigungsverfahren. Welche Anlagen genehmigungsfähig ist bzw. welche Anlagen tatsächlich zu Ausführung kommen kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

 

Auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und den ergangenen Urteilen der Gerichte sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigungen meistens als durchweg

gegeben  zu beurteilen. Inwiefern Bürgerproteste bei den Netzbetreibern zu einer Veränderung ihrer Konzeption führt, kann von hieraus nicht beurteilt werden.

 

Übersicht der Standortverteilung auf die Gemeinden ( vorhandene Anlagen ) :

 

Gemeinde Edemissen                                                             5 Standorte             

Gemeinde Hohenhameln                                                        6 Standorte

      

Gemeinde Ilsede                                                                     9  Standorte                                                                                                     

Gemeinde Lahstedt                                                                 3 Standorte

Gemeinde Lengede                                                                 5 Standorte                                                                                                                       

Gemeinde Vechelde                                                              10 Standorte

              

Gemeinde Wendeburg                                                             7 Standorte      

 

 

 

Die konkrete Gliederung auf die einzelnen Gemarkungen ist aus der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

In Anbetracht der Entwicklung des vorhandenen Mobilfunknetzes und des Aufbaues der UMTS- Stationen wird das Thema auch in den nächsten Monaten bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Diskussionsstoff sorgen. Da die Gerichte zur Zeit die Auffassung vertreten, dass bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte und der baurechtlichen Vorgaben die Mobilfunkanlagen zulässig sind, werden auch zukünftig Sendeanlagen an oder in Wohngebieten entstehen.