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Vorlage - 2006/058  

Betreff: Betriebskostenzuschüsse für Krippenplätze
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
19.09.2006 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
04.10.2006 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag (KT) beschließt die pauschalen Betriebskostenzuschüsse nach Betreuungsform und Platz entsprechend der Verwaltungs

Der Kreistag (KT) beschließt die pauschalen Betriebskostenzuschüsse nach Betreuungsform und Platz entsprechend der Verwaltungsvorlage.

 

 

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28. März 2006 die Verwaltung beauftragt, im Zuge der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) die Förderung von Krippenplätzen durch Betriebskostenzuschüsse als „Pro-Kopf-Zuschuss“ (Personal- und Sachkostenpauschale) für die Betreuung der unter 3-jährigen zu prüfen.

 

Nach umfangreichen Verhandlungen ist auf Vorschlag von Landrat Einhaus in der Dienstbesprechung der Bürgermeister der Stadt Peine und der Gemeinden am 05.09.2006 Einigkeit darüber erzielt worden, wie der Landkreis Peine Krippenplätze zukünftig fördert.

 

Dementsprechend soll wie folgt verfahren werden:

 

  1.                Zuschusshöhe

 

monatlicher Zuschuss für einen Vollzeitplatz (8/9 Stunden täglich)270 €

monatlicher Zuschuss für einen Dreiviertelplatz (6 Stunden täglich)220 €

monatlicher Zuschuss für einen Vormittagsplatz (4 Stunden täglich)180 €

 

Unter Beachtung der zukünftigen Bedarfssituation ist auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Auslastung der Betreuungsangebote davon auszugehen, dass jährlich ein Betrag von 300.000 € seitens des Landkreises Peine einzusetzen ist.

 

 

  1.                Laufzeit

 

Als Förderlaufzeit wird der Zeitraum vom 01.09.2006 bis 31.12.2010 festgelegt.

 

 

  1.                Definition eines Krippenplatzes

 

„Krippenkinder“ sind auch die Kinder, die noch keine 3 Jahre alt sind, in einer altersübergreifenden Regelkindergartengruppe (mit 25 Plätzen, die um 5 reduziert sind) und nicht in einer Krippengruppe (mit 15 Plätzen) betreut werden. In diesen Gruppen können dann bis zu 5 „Krippenkinder“ betreut werden.

 

  1.                Investitionskosten

 

In Anlehnung an die Richtlinien des Landkreises Peine über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baues von Kindergärten wird für Krippengruppen mit 15 Plätzen der Zuschussbetrag für Regelgruppen mit 25 Plätzen gewährt.

 

 

Nr.Zuschussbereich                 bei 15 Plätzen   bei 25 Plätzen

1Neubauten (2.556 € je Platz)38.34063.900

2Erwerb mit Umbau (2.556 € je Platz)38.34063.900

3Erweiterung (1.543 € je Platz)23.14538.575

4Umbau (1.543 €  je Platz)23.14538.575

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend zu verfahren und der Stadt Peine und den Gemeinden eine entsprechende schriftliche Vereinbarung vorzuschlagen.