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Vorlage - 2008/121  

Betreff: Weiteres Vorgehen zur Umsetzung des § 35 a SGB VIII - Pilotprojekt LRS-Diagnostik
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.10.2008 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Im Jugendhilfeausschuss wurde seitens der Verwaltung bereits häufiger über die Umsetzung des § 35 a SGB VIII, besonders bezogen auf Legasthenie und Dyskalkulie berichtet.

 

Am Beispiel eines beim Landkreis Diepholz seit Jahren erfolgreich umgesetzten Projektes, verfolgt die Verwaltung für das kommende Jahr das Ziel, auf dieser Basis ein für den Landkreis Peine abgestimmtes Konzept zu entwickeln, dass mit „Legastheniediagnostik und –therapie“ überschrieben sein soll.

 

Inhaltlich soll durch fundierte Diagnostik und durch die eigene Durchführung von Trainingsmaßnahmen zum einen die Qualität der Diagnostik und Förderung erhöht und zum anderen dem Landkreis deutlich Kosten erspart werden.

 

Teile des Konzeptes sollen sein:

 

        Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte zur Durchführung von Lese- und Rechtschreibförderung bei denen eine Eingliederungsproblematik gem. §35a SGB VIII vorliegt, z.B. Grund- und Sonderschullehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerschulischer Fordereinrichtungen (Jugendamt, pädagogischen Privatpraxen).

        Diagnostik durch eigenes Fachpersonal

        Durchführung eigener Trainingsmaßnahmen

 

Wie in anderen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe sollen passgenaue Hilfen entwickelt werden, um die Qualität der Diagnostik im Bereich der ambulanten Hilfen für seelisch Behinderte zu erhöhen und die Kosten für gezielte Trainingsmaßnahmen zu ersparen, die ansonsten an private Trainingsinstitute zu zahlen wären. Insgesamt soll durch das Pilotprojekt die Steuerungsmöglichkeit für den öffentlichen Jugendhilfeträger in diesem kostenintensiven Bereich erhöht werden.

 

Es ist davon auszugehen, dass zusätzliches Personal eingesetzt werden muss. Aufgrund der Tatsache, dass im Jugendamt das Thema in verschiedenen Organisationseinheiten behandelt wird (Soziale Dienste – Fachkraft § 35 a und Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche – psychologische Kompetenz) soll zunächst geprüft werden, inwieweit Synergieeffekte dafür genutzt und damit der zusätzliche Personaleinsatz insgesamt geringer ausfallen kann. Deshalb ist zunächst auch kein Stellenplanantrag für das Jahr 2009 gestellt worden.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2009 soll das Konzept vorgestellt werden. Geplant ist dafür auch, eine Vertreterin oder einen Vertreter des Landkreises Diepholz für einen Kurzvortrag über das dort durchgeführte Projekt zu gewinnen.