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Vorlage - 2008/124  

Betreff: Förderrichtlinie des Landkreises Peine zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte und Institutionen der Arbeitsbereiche Soziales, Jugend und Gesundheit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
03.11.2008 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
03.12.2008 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag beschließt die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte und Institutionen der Arbeitsbereiche Soziales, Jugend und Gesundheit mit den umseitig dargestellten Änderungen

Der Kreistag beschließt die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte und Institutionen der Arbeitsbereiche Soziales, Jugend und Gesundheit mit den umseitig dargestellten Änderungen.

 

 

 

 

Die Förderrichtlinie ist zum 01

Die Förderrichtlinie ist zum 01.01.2004 in Kraft getreten und ist bis zum 31.12.2008 gültig. Ihre Verlängerung um weitere fünf Jahre soll mit folgenden – mehr oder weniger redaktionellen - Änderungen beschlossen werden:

 

  • Unter Vorbemerkungen in der 1. Zeile wird „BSHG“ durch „SGB XII“ ersetzt.
  • Unter Vorbemerkungen wird zwecks Klarstellung dem 1. Absatz folgender Satz hinzugefügt: „Nicht erfasst von der Förderrichtlinie werden Maßnahmen und Projekte im Bereich des SGB II“.
  • Der letzte Satz: „Sie gilt für fünf Jahre“ wird gestrichen und ersetzt durch den Satz „Sie gilt bis zum 31.12.2013“.