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Vorlage - 2006/061  

Betreff: Entlastung des Sparkassenverwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
04.10.2006 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Dem Sparkassenverwaltungsrat wird für das Geschäftsjahr 2005 die Entlastung erteilt

Dem Sparkassenverwaltungsrat wird für das Geschäftsjahr 2005 die Entlastung erteilt.

 

 

Die Kreissparkasse Peine hat mit Schreiben vom 14

Die Kreissparkasse Peine hat mit Schreiben vom 14. September 2006 folgenden Antrag an den Landkreis Peine gerichtet:

 

„Für das Geschäftsjahr 2005 hat der Verwaltungsrat unserer Sparkasse am 18. Mai 2006 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005

 

mit einer Bilanzsumme von                    1.416.564.124,36 Euro

und einem Jahresüberschuss von                2.170.917,27 Euro

 

festgestellt.

 

Entsprechend dem Vorschlag des Vorstands hat der Sparkassenverwaltungsrat beschlossen, den Bilanzgewinn in Höhe von 2.170.917,27 Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Dem Feststellungsbeschluss war eine mündliche Erläuterung des Jahresabschlusses nebst Berichterstattung über die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Verbandsprüfer in Anwesenheit eines Wirtschaftsprüfers der Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes und des Vertreters der Sparkassenaufsicht vorausgegangen. Der anwesende Vertreter der Sparkassenaufsicht hatte gegen das Rechnungswerk keine Einwendungen erhoben. Anschließend hat der Sparkassen­verwaltungsrat dem Sparkassenvorstand für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung erteilt. Hierzu hatte der Vertreter der Aufsichtsbehörde ebenfalls keine Bedenken erhoben.

 

Die Sparkassenaufsicht (Niedersächsisches Finanzministerium) hat innerhalb der Frist von sechs Wochen zu dem Prüfungsbericht der Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes keine Einwendungen erhoben.

 

Der Jahresabschluss ist in der vorgeschriebenen Form veröffentlicht worden, und zwar durch Abdruck der Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang einschließlich des Bestätigungsvermerkes sowie des Lageberichts und des Berichts des Verwaltungsrates im Bundesanzeiger Nr. 130 vom 14. Juli 2006.

 

Der schriftliche Prüfungsbericht der Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes ist am 14. Juli 2006 bei uns eingegangen. Desgleichen hat die Aufsichtsbehörde eine Ausfertigung dieses Berichtes erhalten.

 

Unter Ziffer 417 enthält dieser Prüfungsbericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

 

‘Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Kreissparkasse Peine für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Sparkasse. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich aus­­wir­­ken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen  werden  die  Kenntnisse  über  die  Geschäftstätigkeit  und  über  das

 

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Sparkasse sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.’ “

 

Der Sparkassenverwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2006 von dem Prüfungs­bericht Kenntnis genommen und die Feststellung des Jahresabschlusses nebst Verwendung des Jahresüberschusses getroffen.

 

In derselben Sitzung wurde dem Sparkassenvorstand für das Geschäftsjahr 2006 die Entlastung erteilt.

 

Unter diesen Voraussetzungen hat die Kreissparkasse Peine gemäß § 23 Niedersächsisches Sparkassengesetz beantragt, den erforderlichen Beschluss über die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Peine durch den Kreistag des Landkreises Peine als Träger herbei zu führen. Das soll in der Kreistagssitzung am 4. Oktober 2006 erfolgen.

 

Der Geschäftsbericht für das Jahr 2005 ist allen Kreistagsabgeordneten durch die Kreissparkasse Peine übersandt worden.

 

 

Auf das Mitwirkungsverbot der Mitglieder des Sparkassenverwaltungsrates bzw. der Kreistagsabgeordneten, deren Familienangehörige Mitglied im Verwaltungsrat sind, wird hingewiesen.

 

 

 

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