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Vorlage - 2008/159  

Betreff: Investitionskostenförderung für Krippenplätze
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
25.11.2008 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
03.12.2008 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag beschließt für den Ausbau der Krippenplätze bis 2013 Investitionen nur für die nicht mit Bundes und Landesmittel geförderten neu geschaffenen Krippenplätze zur Verfü-gung zu stellen

Der Kreistag beschließt für den Ausbau der Krippenplätze bis 2013 Investitionen nur für die nicht mit Bundes und Landesmittel geförderten neu geschaffenen Krippenplätze zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Grundlage für den umseitigen Beschlussvorschlag sind die Richtlinien des Landkreises Pei-ne über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baues von Kindergärten vom 06

Grundlage für den umseitigen Beschlussvorschlag sind die Richtlinien des Landkreises Peine über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baues von Kindergärten vom 06.03.1991.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.10.2006 pauschale Betriebskostenzuschüsse nach Betreuungsform und Platz beschlossen. Dabei wurde in Anlehnung an die o.g. Richtlinien festgelegt, für Krippengruppen mit 15 Plätzen die entsprechend der Richtlinie für Regelgruppen mit 25 Plätzen vorgesehene Investitionskostenförderung zu gewähren.

 

Durch die mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft getretene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung - RIK) übernehmen der Bund und das Land Niedersachsen insgesamt 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ziff. 5.2. der Richtlinie).

 

Für den angestrebten Ausbau der Kindertagesbetreuung auf 35 % der unter Dreijährigen stehen dem Landkreis Peine als Kontingent 3,9 Mio. € bis zum Jahr 2013 zur Verfügung. Die Planungen der Stadt Peine und der Gemeinden sehen aber ein Investitionsvolumen von 8,6 Mio. € vor. Dies führt zu einer Differenz von 4,7 Mio. €. Die Mittel des Landkreises Peine sollen nicht bei den durch Bund und Land geförderten Investitionen eingesetzt werden, weil dies im Einzelfall zu einer Überfinanzierung führen würde, sondern nur bei den Kippenbauten, die bis 2013 ohne Bundes- und Landesmittel erfolgen.

 

 

Kosten:

 

Durch den Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstehen keine Mehrkosten.

 

 

Finanzziel für den Finanzplanzeitraum bis 2011 (Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom 05.03.2008, Vorlage-Nr. 33/2008):

 

Das Erreichen des genannten Finanzzieles wird nicht erschwert.