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Vorlage - 2009/067  

Betreff: Handlungsschwerpunkte im Fachdienst Umwelt -
Mittelfristiges Entwicklungsziel
Umwelt - Klimaschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
28.04.2009 
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Folgender Bewertung der Umsetzung der Handlungsschwerpunkte wird zugestimmt:

Folgender Bewertung der Umsetzung der Handlungsschwerpunkte wird zugestimmt:

 

 

Bewertung

  planmäßig umgesetzt teilweise umgesetzt nicht umgesetzt

 

Lfd.

Nr.

Handlungsschwerpunkt

zuständiger

Fachdienst

Bewertung

Weiteres

Vorgehen

Mittelfristiges Entwicklungsziel

Umwelt- und Klimaschutz

Intensivierung der Anstrengungen zum Klimaschutz und Beiträge zur Energieeinsparung;

Reduzierung der Emissionen von treibhausrelevanten Klimagasen;

nachhaltiger Umgang mit unseren Lebensgrundlagen, Förderung regenerativer

Energien und Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinien (WRRL)

10

Verbesserung der Struktur der Fließgewässer (Gewässergüteklasse II)

 

Verbesserung des Hochwasserschutzes/ Überschwemmungsgebiet Fuhse

Umwelt

 

 

 

Regelmäßige Aufgaben, d.h. sie werden fortgeführt aber nicht als HSP

11

Weiterentwicklung und Neuausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten, z.B. Meerdorfer Holz und Klärteiche Wierthe

Umwelt

Siehe HSP 2009/2010

 

Für die Jahre 2007/2008 wurden für den Fachdienst Umwelt folgende Handlungsschwerpunkte festgelegt:

Für die Jahre 2007/2008 wurden für den Fachdienst Umwelt folgende Handlungsschwerpunkte festgelegt:

 

  1. Lfd. Nr. 10:

Verbesserung der Struktur der Fließgewässer (Gewässergüteklasse II) und des Hochwasserschutzes / Überschwemmungsgebiet Fuhse

  1. Lfd. Nr. 11:

Weiterentwicklung und Neuausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten, z.B. Meerdorfer Holz und Klärteiche Wierthe

 

 

Stand der Umsetzung im März 2009:

 

Laufende Nr. 10 der Handlungsschwerpunkte:

Verbesserung der Struktur der Fließgewässer:

 

-          Verbesserung der Struktur der Fließgewässer durch Maßnahmen Dritter:

Die Gewässerstrukturgüte in der Fuhse hat sich durch Maßnahmen des UHV Obere Fuhse und des UHV Aue/Erse verbessert. Die UWB hat im zurückliegenden Zeitraum einige Genehmigungen für den Rückbau alter Stauanlagen in der Fuhse und Aue/Erse erteilt

 

-          Verbesserung der Struktur der Fließgewässer durch eigene Maßnahmen:

Die UNB hat für den Flächenankauf an der Fuhse Fördermittel beim Land beantragt, die Ende März 2009 bewilligt wurden. Nach Erwerb der Flächen können auf diesen Flächen Maßnahmen zur Strukturverbesserung geplant und durchgeführt werden, sofern dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

-          Verbesserung der biologischen und chemischen Gewässergüte durch Maßnahmen Dritter:

Eine Verbesserung der biologischen und chemischen Gewässergüte ist aufgrund der im zurückliegenden Zeitraum erfolgten Änderungen an den Kläranlagen Abbensen, Lengede, Soßmar und Plockhorst (in Planung) zu erwarten. Die UWB hat jeweils für das Gewässer günstigere Ablaufwerte durchsetzen können. Die Ermittlung/Überwachung des aktuellen Gütezustandes der Gewässer obliegt dem Gewässerkundlichen Landesdienst.

 

Weiteres Vorgehen:

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Verbesserung der Struktur der Fließgewässer nur eingeschränkt durch Maßnahmen der UWB beeinflusst werden kann bzw. die UWB immer auch auf die Mit-/Zuarbeit von anderen Akteuren angewiesen ist. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Aktivitäten im Rahmen der Arbeit des FD Umwelt weiter zu verfolgen, aber auf eine Ausweisung als Handlungsschwerpunkt (inkl. Termine und Fristen) zu verzichten.

 

 

Verbesserung des Hochwasserschutzes / Überschwemmungsgebiet Fuhse:

 

-          Verbesserung des Hochwasserschutzes:

Diese Aufgabe obliegt den Städten und Gemeinden. Die UWB übt hier lediglich die Aufsicht aus und wirkt ggf. beratend mit.

 

-          Überschwemmungsgebiet Fuhse:

Die Ermittlung von ÜSG obliegt dem Land (NLWKN). Für unsere Gewässer II. Ordnung ist sie bereits weit fortgeschritten und liegt im Zeitplan des Landes. Mit den Daten wird Ende des Jahres 2009 zu rechnen sein.

 

Die UWB bringt sich mit Fachverstand und Ortskenntnissen bereits in dieser Phase so weit wie möglich ein, da die späteren Planfeststellungsverfahren von hier zu führen sind.

 

Die vom NLWKN ermittelten Überflutungsflächen des Bruchgrabens wurden inzwischen einstweilig sichergestellt. Hinsichtlich des Planfeststellungsverfahrens erfolgt derzeit eine Abstimmung zwischen MU und den Wasserbehörden Hildesheim und Peine. Die Eröffnung des Verfahrens wird Anfang 2009 beginnen. Hinsichtlich der ÜSGs von Fuhse und Aue/Erse hat das NLWKN im Herbst 2008 erste Ergebnisse der Ermittlungen vorgestellt. Die Untersuchungen dauern an. Die Ermittlung des ÜSG Burgdorfer Aue wurde angehalten; die Ingenieurleistungen wurden vom NLWKN neu ausgeschrieben.

 

Weiteres Vorgehen:

Da auch hier die eigenen Handlungsmöglichkeiten der UWB eingeschränkt sind, insbesondere die zeitliche Steuerung der Verfahren von anderen Akteuren abhängig ist, wird hier ebenfalls vorgeschlagen, die Arbeiten weiter fortzuführen, den Handlungsschwerpunkt für 2009/2010 aber nicht erneut aufzunehmen.

 

 

Laufende Nr. 11 der Handlungsschwerpunkte:

Weiterentwicklung und Neuausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten, z.B. Meerdorfer Holz und Klärteiche Wierthe

 

Die Weiterentwicklung und Neuausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten ist ein dauerhafter Handlungsschwerpunkt der UNB. Beispielhaft wurden für 2007/2008 das Meerdorfer Holz und die Klärteiche Wierthe betrachtet. Für die Landschaftsschutzgebietsverordnung Meerdorfer Holz wurde in 2008 der neue Verordnungsentwurf unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet erarbeitet und im Februar 2009 der erste Schritt des Beteiligungsverfahrens im Februar eingeleitet. Für die Klärteiche Wierthe wurde festgestellt, dass mit der bestehenden Landschaftsschutzverordnung bereits ein wirksamer Schutz vorhanden ist.

 

Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen zu diesem Handlungsschwerpunkt ergriffen:

Die Okeraue nördlich von Neubrück soll als Naturschutzgebiet ('Okeraue bei Didderse') ausgewiesen werden; zu dem vom NLWKN vorgelegten Verordnungsentwurf wurde die Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange abgegeben. Für das Landschaftsschutzgebiet PE 23 ‚Fuhseniederung’ wurde eine Neubeschilderung durchgeführt. Zusätzlich wurde die Wenser Allee durch die Verordnung vom 19.03.09 als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen.

 

Der Handlungsschwerpunkt 11 für 2007/2008 wurde bereits in die neuen Handlungsschwerpunkte 2009/2010 mit übernommen.

 

 

Zur Information:

Die Handlungsschwerpunkte für 2009/2010 wurden für den Fachdienst Umwelt wie folgt festgelegt:

 

 

 

  1. Lfd. Nr. 4.1:

Neu: Fortführung der Arbeiten zum Schutz weiterer Teile von Natur und Landschaft (Einleitung der Verfahren), z.B. Zweidorfer Holz, Wendesser Allee

Anmerkung: Durch Übertragungsfehler haben sich hier zwei falsche Ortsangaben eingeschlichen: Es müsste anstatt „Zweidorfer Holz“ „Meerdorfer Holz“ heißen und anstatt „Wendesser Allee“ „Wenser Allee“.

 

  1. Lfd. Nr. 4.4:

Bildung eines Regionalen Umweltzentrums

Dieser Handlungsschwerpunkt befindet sich in der Abstimmung zwischen Schulleitung IGS und Landrat/Verwaltungsführung