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Vorlage - 2009/082  

Betreff: Handlungsschwerpunkte im Fachdienst Bauordnung/Raumordnung
Mittelfristiges Entwicklungsziel
Verwaltungsmodernisierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Bauordnung, Raumordnung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
12.05.2009 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Folgender Bewertung der Umsetzung der Handlungsschwerpunkte wird zugestimmt:

Folgender Bewertung der Umsetzung der Handlungsschwerpunkte wird zugestimmt:

 

 

 

 

 

Lfd.

Nr.

Handlungsschwerpunkt

zuständiger

Fachdienst

Bewertung

Weiteres

Vorgehen

Mittelfristiges Entwicklungsziel

Verwaltungsmodernisierung

Fortsetzung der Verwaltungsmodernisierung unter der Maßgabe einer ausdrücklichen

Bürgerorientierung

1.1

Implementierung von Bauamt - online für die Kunden der Kreisverwaltung

Bauordnung

Raumordnung

Siehe  nähere Erläuterungen

 

Für die Jahre 2007/2008 wurden für den Fachdienst Bauordnung/Raumordnung keine speziellen Handlungsschwerpunkte festgelegt

Für die Jahre 2007/2008 wurden für den Fachdienst Bauordnung/Raumordnung keine speziellen Handlungsschwerpunkte festgelegt.

 

Für die Jahre 2009/2010 gibt es den Handlungsschwerpunkt 1.1. „Implementierung von Bauamt - online für die Kunden der Kreisverwaltung“.

 

Was bedeutet „Bauen online“?

 

Der Einsatz des Internets als Informations- und Kommunikationsplattform ist aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken. In diesem Zusammenhang steht auch die Befragung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Peine zur Situation der Breitbandverfügbarkeit. 

 

Der Bundesgesetzgeber hat mit der Einführung des Signaturgesetzes in 2001 und vor allem mit der Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes im Jahre 2003 die entscheidenden Voraussetzungen geschaffen, damit elektronische Dokumente rechtssicher übermittelt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund arbeiten auch Bauaufsichtsbehörden an dem Thema zukunftsfähige, dienstleistungsorientierte Lösungen im Bereich Bauen zur Verfügung zu stellen. Einige Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen eröffnen inzwischen den Bürgern die Möglichkeit,  ihr Bauantragsverfahren komplett medienbruchfrei in elektronischer Form abzuwickeln.

Am Anfang dieses Prozesses steht der qualifiziert elektronisch signierte Bauantrag, der vom Entwurfsverfasser über die Internetseite der Bauaufsichtsbehörde eingereicht wird. Am Ende steht die elektronische, digital signierte Baugenehmigung. Alle dazwischen liegenden Bearbeitungsschritte incl. der internen und externen Bearbeitungsschritte können ebenfalls elektronisch abgewickelt werden.

 

Der Kunde einer Bauaufsichtsbehörde erhält damit die Möglichkeit, unabhängig von Sprechzeiten rund um die Uhr von jedem Ort der Welt, der einen Internetanschluss hat, mit der Bauaufsicht zu kommunizieren.

 

Erste Erfahrungen liegen zu dem Thema vor, der Landkreis Harburg beispielsweise hat in 2008 einen bundesweit ausgeschriebenen E-Governmentpreis gewonnen. Dort nutzen zur Zeit allerdings nur 1-2% der Kunden diese Möglichkeiten.

 

Welche Zielsetzung verfolgt der Fachdienst Bauordnung/Raumordnung?
 

In der Ausformung wie oben beschrieben ist das Vorgehen für große Landkreise oder Städte interessant, bei denen Bauherren oder EntwurfsverfasserInnen sehr häufig Anträge stellen. Im Landkreis Peine hingegen verhält es sich anders. Es wechseln sehr häufig die Antragsteller, es gibt keine Büros, die wie im Landkreis Harburg, jährlich hundert Anträge stellen.

 

Trotzdem ist auch für den Landkreis Peine ein ganz besonderer Service denkbar, den dieses Online-System bietet:

 

Das Baugenehmigungsverfahren wird im Landkreis Peine mit einen Baugenehmigungs-programm abgewickelt, das z.B. sämtliche Verfahrensschritte festhält.

In diesem Jahr ist eine neue Version des Programms installiert worden, welches die Voraussetzung für die Nutzung  von „Bauen Online“ ist.

Das „Bauen Online“ bietet die Möglichkeit der Onlineauskunft über den Stand des Genehmigungsverfahrens. Über Zugangsdaten, die mit der Eingangsbestätigung übersandt werden, könnte sich der Kunde über die Internetseite des Landkreises einloggen und den Verlauf des Verfahrens verfolgen. Welche Daten für den einzelnen Kunden sichtbar gemacht werden, kann intern festgelegt (fehlende Stellungnahme, fehlende Unterlagen usw.). Damit wird das Genehmigungsverfahren für den Kunden transparenter, er muss nicht telefonisch oder schriftlich nachfragen, unabhängig von Uhrzeiten kann er sich die gewünschte Auskunft einholen. Bei Bauaufsichtsbehörden, die ihren Kunden diese Möglichkeit eröffnet haben, hat sich dieser Service als „Renner“ erwiesen. Von daher sieht der Fachdienst in der Umsetzung der Onlineauskunft  einen sinnvollen Beitrag zur Verbesserung seiner Dienstleistung. Die umliegenden Landkreise arbeiten ebenfalls an dem Thema Online-Auskunft.

 

In der EDV sind zur Umsetzung noch bestimmte Randbedingungen zu erfüllen und Testinstallationen durchzuführen. Das Thema ist in der EDV noch u.a.  in deren Ressourcen einzubauen. Kosten, die auf Seiten der EDV entstehen, müssen noch ermittelt werden.

 

Im Rahmen der Zielvereinbarungen in 2009 im Fachdienst Bauordnung/Raumordnung  laufen die notwendigen Vorarbeiten, um die Online-Auskunft vorzubereiten. Ziel ist, das Programm hierfür organisatorisch und inhaltlich zu optimieren, sodass bei  Erfüllung der EDV-Voraussetzungen (Fachdienst EDV) eine Umsetzung erfolgen kann.

 

 

Kosten:

 

Die „Online-Auskunft“ im Genehmigungsprogramm kostet dem Fachdienst einmalig 700€ brutto zuzüglich 150€ brutto/Jahr Softwarepflege/Wartung. Die Mittel stehen im Budget zur Verfügung. Die Kosten des Fachdienstes EDV müssen noch ermittelt werden.