Inhalt

Vorlage - 2009/087  

Betreff: Handlungsschwerpunkte im Fachbereich 2
Mittelfristiges Entwicklungsziel
Umwelt- und Klimaschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 2 Bearbeiter/-in: Lindner, Inga
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
12.05.2009 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Folgender Bewertung der Umsetzung des Handlungsschwerpunktes wird zugestimmt:

Folgender Bewertung der Umsetzung des Handlungsschwerpunktes wird zugestimmt:

 

 

 

 

Lfd.

Nr.

Handlungsschwerpunkt

zuständiger

Fachdienst

Bewertung

Weiteres

Vorgehen

Mittelfristiges Entwicklungsziel

Umwelt- und Klimaschutz

Intensivierung der Anstrengungen zum Klimaschutz und Beiträge zur Energieeinsparung;

Reduzierung der Emissionen von treibhausrelevanten Klimagasen;

nachhaltiger Umgang mit unseren Lebensgrundlagen,

Förderung regenerativer Energien

 

4.4

Bildung eines Regionalen Umweltzentrums

Umwelt

Siehe  nähere Erläuterungen

 

 

 

 

Betr

Betr. Antrag der IGS Peine, Pelikanstraße 16, 31228 Peine

auf Übernahme der Trägerschaft eines Regionalen Umweltbildungszentrums (RUZ)

am Standort der IGS-Peine in Vöhrum

 

Empfehlung

Die Einrichtung eines RUZ wird grundsätzlich positiv gesehen.

Der Antrag sollte an die IGS zurückgegeben werden, mit dem Bemerken, dass er -gegebenenfalls modifiziert- vom Antragsteller neu vorgelegt wird.

Hinsichtlich der Bereitstellung zur Durchführung und Betrieb des RUZ zwingend notwendigen Raumbedarfe soll geprüft werden, ob mit vertretbarem ökologischem Standard (Passivhausstandard) im Zuge der Erweiterung des Standortes der IGS Vöhrum eine angemessene Unterbringung im Neubau der Erweiterung  darstellbar ist.

 

 

Begründung

I: Allgemeines:

Der Landkreis Peine soll antragsgemäß als Schulträger eine verbindliche Zusage über die Trägerschaft, bzw. der "kostenlosen" Zurverfügungstellung der Baulichkeiten und die verpflichtende Übernahme der Kosten für die Bauunterhaltung eines zukünftigen Regionalen Umweltbildungszentrums (RUZ) am Standort „Ökogarten“ / IGS in Vöhrum geben.

 

Dazu ist der Antrag der IGS-Peine vom FD 31 (Schule) an die Baufachverwaltung des FB 2 überwiesen worden, mit der Bitte, die Kosten für die beantragte Trägerschaft zu ermitteln. FB 2 hat dem entsprechend eine entsprechende Bausubstanzuntersuchung und technische/wirtschaftliche Untersuchung einer geeigneten Beheizung (ökologisch optimiert) durchgeführt, bzw. sich dabei auch eines unabhängigen Gutachters bedient (Anlage).

 

Im Ergebnis wird durch einen unabhängigen Gutachter festgestellt, dass die Baulichkeiten weder in einem baurechtlich noch bautechnisch/bauphysikalisch akzeptablen Zustand sind.

 

Hieraus ergibt sich weiter, dass die desolaten und abgängigen Gebäude auch nicht ökologisch beheizt werden können.

 

Noch nicht einmal die hygienischen Bedingungen können als zeitgemäß, ausreichend und den Mindestanforderungen, bzw. Vorschriften entsprechend angesehen werden.

 

Es ist darüber hinaus nicht möglich, für die Nutzung der vorhandenen Objekte die Verkehrssicherungspflicht durch den Landkreis Peine, bzw. die Bauverwaltung zu übernehmen.

 

Dabei ist nach den mündlichen Auskünften von Frau Gube von einer Anzahl von bis zu 10.000 Besucherinnen und Besuchern und darüber hinaus auszugehen.

 

Die Ergebnisse der Prüfungen durch die Baufachverwaltung rechtfertigen nicht die Übernahme der Kosten und der Verkehrssicherungspflicht für die vorhandenen Objekte.

 

 

Mit der Stellungnahme wird der Vorgang an den Fachdienst Schule zurückgereicht. Zuständigkeitshalber ist das Projekt von dort weiter zu verfolgen.

 

 

 

 

II:  Allgemeine Anmerkungen:

Das Projekt ist in Reflektion diverser Handlungsschwerpunkte des Landkreises Peine strategisch-politisch als Schulträger in erweiterter Zuständigkeit durchaus interessant.

 

Pädagogisch und didaktisch sind diverse Belange berührt und für den Schulträger schulpolitisch relevant.  Damit sind andere Kern-Zuständigkeiten als die des Fachbereiches 2 berührt.

 

Das Land Niedersachsen hat seit Beginn der 90er Jahre dieses Netz außerschulischer Umweltlernstandorte aufgebaut.

Es handelt sich um Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft, die sich in ihrer pädagogischen Konzeption ausdrücklich an einer erlebnis- und handlungsorientierten, interdisziplinär ausgerichteten Umweltbildung orientieren und die vom Land (MK) als "Regionales Umweltbildungszentrum" förmlich anerkannt sind.

 

In neuerer Zeit orientieren die RUZ ihre Angebote zunehmend an Konzepten einer "Bildung für nachhaltige Entwicklung"(BNE).

 

Unterstützt werden die RUZ durch:

  • Einsatz von erfahrenen Lehrkräften
  • regelmäßige Veranstaltungen zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch
  • eine jährliche Projektförderung seitens der Niedersächsischen Umweltstiftung.

 

2006 bestand ein landesweites Netz aus 28 anerkannten und geförderten RUZ, von denen einige jeweils als Lernortverbund aus zwei bis drei Lernorten bestehen.

 

Die wichtigsten Aufgabenbereiche sind:

  • Vorbereitung und Durchführung schul- und unterrichtsbezogener Umweltbildungsangebote (Hauptzielgruppe: Schulen bzw. Schulklassen und Kurse aus der Region)
  • Beratung und Fortbildung von Lehrkräften (in Zusammenarbeit mit der regionalen Lehrerfortbildung)
  • Zusammenstellung und Ausleihe von Unterrichts-, Lehr- und Selbstlernmaterialien usw.
  • Aufbau eines Netzwerks außerschulischer Lernorte und Kooperationspartner in der Region (durch Zusammenarbeit mit Landwirten, Imkern, Forstämtern, Betrieben, Verbänden, kommunalen Einrichtungen, Lokalen Agenda 21-Büros, Eine-Welt-Initiativen usw.)
  • Mitwirkung bei der Umsetzung von landesweiten Programmen und Maßnahmen (z.B. "Umweltschule in Europa / Internationale Agenda 21-Schule", BLK-Programm "Transfer-21" - Bildung für eine nachhaltige Entwicklung; Kooperationsprojekt "Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger"; Landesgartenschau)

 

Die RUZ’en  haben bis Mitte 2008 u. a. die Aufgabe gehabt, die Schulen bei der Umsetzung des BLK-Programms "Transfer-21" in Niedersachsen zu unterstützen. Mit Ablauf des zurückliegenden Schuljahres ist am 31.07.08 das bundesweite Programm Transfer-21 „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ auch in Niedersachsen zu Ende gegangen.

Dieses Bildungsprogramm hat sich in 4 Jahren bis 2008 wie folgt entwickelt:

533 Schulen, d.h. mehr als 17 Prozent aller allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen sind in diesem Zeitraum zu Programmschulen geworden.

 

Nahezu jede 5. Schule in Niedersachsen arbeitet in einem der landesweiten Netzwerke „Nachhaltige Schülerfirmen“, „Umweltschule in Europa“, „Transparenz schaffen“, „UNESCO-Projektschulen“ und dem „Globalen Lernen“ mit.

 

Viele Schulen haben Bildung für nachhaltige Entwicklung im Leitbild verankert und als Entwicklungsziele und -schwerpunkte in ihrem Schulprogramm festgehalten.

 

Sie setzen die Transfer-21-Materialien und neue Methoden in ihrem Unterricht ein und entwickeln auch strukturell-organisatorisch ihre Bildungseinrichtung unter Nachhaltigkeitsaspekten weiter.

Die Landeskoordination von Transfer-21, die Umweltberatungslehrkräfte der Landesschulbehörde, die Regionalen Umweltbildungszentren und die Multiplikatoren für nachhaltige Schülerfirmen haben sich als leistungsfähiges Unterstützungs- und Beratungssystem bei der Qualitätsentwicklung der Eigenverantwortlichen Schule unter dem Aspekt der nachhaltigen Entwicklung erwiesen.

 

 

 

 

Übersicht Standorte RUZ
III: Für die weitere Bearbeitung des Antrages werden zuletzt nachfolgend einige unverbindliche Hinweise gegeben und Anmerkungen gemacht:

 

Die Einrichtung eines RUZ im Landkreis Peine wäre grundsätzlich eine begrüßenswerte Angelegenheit. Allerdings fallen der Betrieb und die pädagogisch-didaktische Ausrichtung nicht in die originäre Zuständigkeit des FB 2.

 

Es ist zu vermuten, dass die Einrichtung eines RUZ neben Investitionskosten weitere laufende Kosten und Aufwand für Bauunterhaltung, Betrieb und Weiterentwicklung des RUZ für den Landkreis mit sich bringen wird, fraglich ist auch, ob hierfür zusätzliches Personal beim Landkreis benötigt wird.

 

Eine Steuerung, bzw. zumindest Begleitung eines RUZ durch den Landkreis wäre zu überlegen.

 

Die vorhandene Bausubstanz ist abgängig.

Für einen modernen Ersatzbau, der Nachhaltigkeitskriterien genügt, käme ein Neubau im Passivhausstandard in Frage.

Ein Raumprogramm hierfür liegt nicht vor.

Der Bestand weist an die 600 qm BGF Nutzfläche in desolaten Objekten auf. 

Je nach dem würden für einen ökologisch vertretbaren Neubau (Passiv- oder Nullenergiestandard) Investitionskosten von 400.000 € bei 300 qm Nutzfläche BGF (das entspräche Brutto-Monatsvorhaltekosten von rd. 2.500 €), bzw.  bis 800.000 € bei 600 qm Nutzfläche BGF (das entspräche Brutto-Monatsvorhaltekosten von rd. 5.000 €) erforderlich.

 

Diese Kosten sind bisher nicht etatisiert.

 

Hinzu kommen laufende Kosten, für Bauunterhaltung ( ca. 1  - 2 % der Investitionskosten),  Betriebskosten und Weiterentwicklungs- und Vernetzungskosten, sowie möglicherweise Personalkosten.

Auch diese Kosten sind bisher nicht etatisiert.

 

Es ist angesichts dieser Kostendimension die grundsätzliche Frage aufzuwerfen, ob für die Zukunft eines RUZ, im Besonderen in der Trägerschaft des Landkreises, für das fragliche Umweltbildungsangebot mehr als 600 qm, bzw. geschweige mehr als 100 – 150 qm BGF Hochbautenobjekte vorzuhalten sind.

 

Andere RUZ kommen mit wesentlich weniger Fläche und Energiebedarf aus!

 

Dieser Aspekt müsste in diesem Fall vor dem Hintergrund der aufgezeigten Kostendimension und der antragsstellerseitig gewünschten Trägerschaft durch den Landkreis (Steuergelder) vor allem antragsstellerseitig gründlich reflektiert und neu justiert werden.

 

Es soll in diesem Zusammenhang auf folgendes hingewiesen werden:

Ein wesentlicher Teil des Flächenbedarfes ist aus der Vorhaltung eines Tier-Zoos abgeleitet, der in dieser Form eine Singularität –zumindest für ein RUZ- darstellen würde.

 

Es ist fraglich, insbesondere den Erhalt der heimischen Artenvielfalt und Biodiversität betreffend, ob dieser Zoo mit seiner spezifischen Mischung aus insbesondere exotischen und nicht heimischen Tieren umweltpädagogisch  und unter Nachhaltigkeitsaspekten im Verein mit einem RUZ schlüssig und zwingend notwendig ist.

Hinzu kommt, dass die Vorhaltung dieses Zoos mit höchster Bindung an qualifiziertem und engagiertem Personaleinsatz und Fachwissen einhergeht.

Das Vorhandensein dieses Zoos in seiner Besonderheit ist nach hiesiger Einschätzung nur auf das besondere Engagement einer einzigen Person zurückzuführen, deren Hingabe, Fachwissen und  Einsatzbereitschaft zweifellos groß ist und grundsätzlich anerkennenswert sind.

Die vermeintliche Stärke dieses besonderen Angebotes (Tierpädagogik) ist jedoch zugleich seine Schwäche, denn bei Ausfall durch Krankheit, Urlaub oder Weggang dieser Person wird das zoologische Angebot fragil und zwingt möglicherweise einen erheblichen personellen und finanziellen Ressourceneinsatz seitens des Trägers herbei, der bislang nicht erkenntlich ist.

 

 

Zum Vergleich werden im Landkreis Peine im bereits vorhandenen und exzellent aufgebautem „Grünen Klassenzimmer“ in Meerdorf  mit minimalem Aufwand und nahezu eigenfinanziert samt und sonders standorttreue und einheimische Tierarten und Pflanzen lebensnah und umweltpädagogisch einfühlsam und wirksam gezeigt.

Dabei handelt es sich um Tierarten und Pflanzen, die Kinder und Jugendliche -umweltpädagogisch so sensibilisiert- dann auch bei sich zu Hause und im Alltag wiedererkennen und damit nicht nur lerntheoretisch, sondern auch unter dem ganz praktischen Lebensaspekt schätzen und schützen lernen.

 

Im Ökogarten werden ebenfalls viele überzeugende Angebote gemacht, die auch handlungsorientierte Ansätze der Umweltbildung bieten.

 

Die aus dem Antrag ersichtliche Angebotspalette des Umweltlernstandortes wirkt jedoch insgesamt äußerst vielfältig, um nicht zu sagen streckenweise unübersichtlich und noch nicht strukturiert genug.

 

Weniger wäre vermutlich mehr!

In der Vereinfachung des Angebotes lägen ein Erfolgsschlüssel und ein zwingender Ressourcen-Aspekt, der auch kostenseitig vorteilhaft zu Buche schlagen würde.

 

Weniger Angebote, und diese stärker, zielgerichteter konsequent auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit fokussiert, wäre besser.

 

Der Klimaschutz mit all seinen Ausfächerungen kommt im Antrag auf Anerkennung als RUZ z.B. bislang insgesamt zu kurz, bzw. gar nicht vor.

Das ist nicht akzeptabel.

In diesem Thema liegt ein Riesen-Schatz an Handlungsanleitungen und Zukunftsbewältigung für Kinder und Jugendliche begraben, der unbedingt zu heben ist.

Es ist seit langem und zwar weltweit das Thema: bei diesem Thema geht es schlicht um den Zukunftsplan für das Überleben der Pflanzen, Tiere und Menschen als Schicksalsgemeinschaft.

 

Das gilt somit auch für das Thema Nachhaltigkeit, das antragsseitig derzeit nur angerissen wird.

 

Die Einbindung anderer Schulen, insbesondere der Berufsbildenden-Schulen-Vöhrum wird für unabdingbar gehalten. Hier sind nicht nur Zielgruppen als lernende und zahlende Besuchergruppen gegeben, sondern auch wertvolle Kompetenz-, Aktions- und Akteurs-Ressourcen zu schöpfen.

Gegebenenfalls kann das RUZ als Gemeinschaftsprojekt aus IGS und BBS angefasst werden.

So könnten beim Neubau oder Ersatzbau sämtliche Gewerke, für die in der BBS Unterricht angeboten wird bei der Planung, der Vorbereitung und Durchführung des Baues und der Unterhaltung des Objektes Sinn- und Nutzen stiftend eingebunden werden.

Die Verknüpfung des Standortes Ökogarten IGS mit anderen, bereits bestehenden und erkennbar in Entwicklung befindlichen Umweltlernstandorten (z.B. „Grünes Klassenzimmer“ in Meerdorf) ist im Antrag nicht thematisiert, muss aber organisatorisch und praktisch herbeigeführt werden (Vernetzung!).

 

Alle Umweltlernstandorte im Landkreis Peine können somit unter einem gemeinsamen Dach zur Schöpfung umweltpädagogischer und finanzieller Synergismen sinnvoll zusammengeführt werden. Anders wäre auch eine Investition in dieser Höhe nicht zu rechtfertigen.

 

Ein weiteres Problem ist die Mobilitätsfrage. Hier wäre über einen CO2-emissionsarmen Mobilitätsdienst, z.B. als elektro-betriebener Bus mit 2 oder 3  Solartankstellen im Landkreis nachzudenken.

 

Das alles bedingt aber eine gründliche Abstimmung in vielerlei Hinsicht, so in organisatorischer inhaltlicher und logistischer Abstimmung, die aus dem vorliegenden Antrag heraus erkennbar noch nicht geleistet worden ist.

Es ist für den FB 2 derzeit  nicht erkennbar, ob dies seitens des Antragstellers bedacht und positivenfalls auch gewollt oder gemacht würde.

 

Adressaten des RUZ sind insbesondere alle Schulen und Kindergärten im Landkreis Peine.

Rechte bedingen auch Pflichten: Die Nutzung des RUZ sollte zur Refinanzierung von Bau und Betrieb mit einer moderaten Gebührenhebung (2,5 € bis zu 5 € je Besuch) verbunden werden.

 

Da es sich um eine neue, freiwillige Aufgabe handelt, müssen die wirtschaftlichen, technischen, logistischen, pädagogischen, sozialen und ökologischen Aspekte gründlich geprüft werden.

 

Der Fachbereich 2 hat insgesamt derzeit keine fachlichen, finanziellen und personellen Ressourcen, um bei diesem Projekt vernünftig einzusteigen bzw. es zu begleiten, es mithin sach- und fachkundig zu betreuen und angemessen mitzuarbeiten.

 

Angesichts der bereits vorhandenen Vollzugsdefizite im Pflichtaufgabenbereich und im Verfolg der sonstigen Ziele und Handlungsschwerpunkte steht dieses Projekt als zusätzlich freiwilliges und überwiegend schulisches/pädagogisches Projekt allenfalls im schulischen Bereich des FB1/FD31 an.

Auch in Person der Fachbereichsleitung wird diese Unterstützung nicht geleistet werden können.

 

Kosten:

 

Durch Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstünden Kosten in Höhe von ca. 50.000 Euro bei rd. 40 qm zusätzlicher Nutzfläche für Verwaltungsräume.

 

 

Finanzziel für den Finanzplanzeitraum bis 2011 (Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom 05.03.2008, Vorlage-Nr. 33/2008):

 

Ein Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag erschwert das Erreichen des genannten Finanzziels voraussichtlich nicht, da die Maßnahme aus dem Konjunkturpaket 2 finanziert werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1:  Bausubstanzuntersuchung Büro Lüben+Sonnenberg vom 05.02.2009


Anlage 2:  Bausubstanzuntersuchung Büro Lüben+Sonnenberg vom 05.02.2009


Anlage 3:  Bausubstanzuntersuchung Büro Lüben+Sonnenberg vom 05.02.2009