Vorlage - 2009/111
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Der Antrag wird zurückgestellt.
Bevor eine Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Peine und der Stadt Peine über die Kostenbeteiligung des Landkreises an den laufenden Kosten der Schulen der Sekundarbereiche in der Schulträgerschaft der Stadt Peine vom 08.04.1986 vollzogen werden kann, müssen zunächst die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen geklärt werden. Hierzu sind Gespräche mit der Stadt Peine erforderlich. Eine Kündigung zum 30.06.2009 ist insofern nicht zu realisieren.
Der Antrag sollte deshalb bis zur Klärung der offenen Fragen zurückgestellt werden.