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Vorlage - 2010/013  

Betreff: Anträge zur Umsetzung der Arbeitsergebnisse aus dem Workshop des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.02.2010 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Jugendhilfeausschuss beschließt,

Der Jugendhilfeausschuss beschließt,

 

a.)      für die Einrichtung bzw. die Entwicklung von Familienzentren im Landkreis Peine keine finanziellen Ressourcen im Budget 2010 bereitzustellen,

b.)      für die Unterstützung der Kindertagesstättenarbeit und der Elementarerziehung keine Empfehlung für die Einrichtung einer zusätzlichen vollen Stelle für den Bereich „Fachberatung für Kindertagesstättenarbeit mit dem Schwerpunkt „Emotionale Entwicklung“ abzugeben,

c.)      keinen jährlichen Ansatz für einen besonderen Aktionstag unter der Überschrift „Markt der kindlichen Bedürfnisse“ bereitzustellen, demgegenüber aber Unterstützungsmöglichkeiten über das Projekt KoP-F zu prüfen,

d.)      ein jährliches Fort- und Weiterbildungskonzept für die Akteure in Sozialen Diensten und in der Erziehungsarbeit mit dem Schwerpunkt „Emotionale Entwicklung von Kindern“ im Projekt KoP-F zu entwickeln bzw. die bei der Kreisvolkshochschule angesiedelten Mittel für die Fortbildung der Erzieher/innen zu nutzen

e.)      keine finanzielle Unterstützung seitens des Landkreises Peine mit dem Ziel zur Verfügung zu stellen, die Gruppengrößen in Krippen und Kindergärten zu verkleinern.

 

Am 12

Am 12.12.2008 hat der 6. Workshop des Jugendhilfeausschusses mit dem Thema „Chancenverstärkung durch die Förderung der emotionalen Grundbedürfnisse für die Entwicklung unserer Kinder!“ stattgefunden. Die Workshopergebnisse sind in einer Nachbereitungsgruppe diskutiert und inhaltlich vertieft worden. Daraus haben sich die vorliegenden Anträge entwickelt.

 

Zu den Beschlussempfehlungen im Einzelnen:

 

a.) Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für die Einrichtung bzw. die Entwicklung von Familienzentren im Landkreis Peine keine finanziellen Ressourcen im Budget 2010 bereitzustellen,

 

Die Einrichtung von Familienzentren war in der Vergangenheit bereits Thema in Gesprächen mit den Bürgermeistern im Landkreis Peine. Dabei haben sich die Bürgermeister gegen eine Beteiligung des Landkreises ausgesprochen, da es sich um eine Aufgabe der Kommunen handelt. Eine finanzielle Förderung durch den Landkreis Peine ist deshalb nicht möglich.

 

 

b.) Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für die Unterstützung der Kindertagesstättenarbeit und der Elementarerziehung keine Empfehlung für die Einrichtung einer zusätzlichen vollen Stelle für den Bereich „Fachberatung für Kindertagesstättenarbeit mit dem Schwerpunkt „Emotionale Entwicklung“ abzugeben,

 

Nach § 22 Abs. 3 des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz) umfasst der Förderauftrag zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Verantwortlich für die Umsetzung ist der jeweilige Träger der Einrichtung.

 

Nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG) sorgen die Träger von Tageseinrichtungen für eine fachliche Beratung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Soweit dies nicht durch den Träger oder durch einen Verband, dem der Träger angehört, gewährleistet ist, obliegt die Aufgabe den Jugendämtern. Die gemeindlichen, kirchlichen und privaten Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Peine haben diesbezüglich nicht bekundet, die entsprechende Fachberatung nicht durchzuführen.

 

Der Landkreis Peine hat im Übrigen bereits eine halbe Stelle unter anderem auch für die Koordination von geltend gemachten Bedarfen für Kindertagesstätten-Fachberatung eingerichtet (Sachgebiet Verwaltung KiTa). Sofern entsprechende Bedarfe seitens der Träger angemeldet werden, erfolgt eine entsprechende Prüfung und Unterstützung zu den Möglichkeiten der Bedarfsdeckung. Ein weitergehender Bedarf für zusätzliche Personalressourcen besteht nicht.

 

 

c.) Der Jugendhilfeausschuss beschließt, keinen jährlichen Ansatz für einen besonderen Aktionstag unter der Überschrift „Markt der kindlichen Bedürfnisse“ bereitzustellen, demgegenüber aber Unterstützungsmöglichkeiten über das Projekt KoP-F zu prüfen,

 

Die Verwaltung folgt dem Wunsch, das Thema weiter zu diskutieren, stellt aber nicht grundsätzlich dafür Mittel bereit. Vielmehr soll im Rahmen des Projektes KoP-F in enger Zusammenarbeit mit dem Familien- und Kinderservicebüro, dem Projekt ELBA und dem Sachgebiet Verwaltung KiTa insgesamt konzeptionell an dem Thema „kindliche Bedürfnisse“ gearbeitet werden. Die Planung eines Aktionstages kann daraus eine Zielvorstellung sein.

 

 

d.) Der Jugendhilfeausschuss beschließt, ein jährliches Fort- und Weiterbildungskonzept für die Akteure in Sozialen Diensten und in der Erziehungsarbeit mit dem Schwerpunkt „Emotionale Entwicklung von Kindern“ im Projekt KoP-F zu entwickeln,

 

 

e.) Der Jugendhilfeausschuss beschließt, keine finanzielle Unterstützung seitens des Landkreises Peine mit dem Ziel zur Verfügung zu stellen, die Gruppengrößen in Krippen und Kindergärten zu verkleinern.

 

Die Gestaltung der Gruppengrößen obliegt den Trägern der Kindergärten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Das Land hat bereits eine gesetzlich vorgesehene Verringerung der Gruppengrößen abgelehnt. Es steht jedoch den Trägern frei, in eigener Zuständigkeit eine Verringerung vorzunehmen.

 

Die Verwaltung kann unter Berücksichtigung der prekären Haushaltslage (sinkende Kreisumlage und weiter steigende Kosten im gesamten sozialen Bereich) keine Empfehlung abgeben, zusätzliche Mittel ohne entsprechende Einnahmen bereitzustellen.