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Vorlage - 2010/059  

Betreff: Satzung zur Schülerbeförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
23.06.2010 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage A - Schreiben der DB PDF-Dokument
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen  

a)

a)     Beauftragung eines Unternehmens zur Kostensenkung durch Schulzeitstaffelung mit erfolgsabhängiger Honorierung im Einvernehmen mit den Beförderungsunternehmen

 

b)Schaffung eines Anreizsystems „Gesund Bewegen“

 

c)      Anhebung der Mindestentfernung auf 3 km im Sekundarbereich I ab Klasse 7 und im berufsbildenden Bereich

 

d)Anpassung der Kilometerpauschale bei Nutzung privater Pkws an das Einkommenssteuerrecht

 

e)Beauftragung der Vertreterinnen und Vertreter im Zweckverband Großraum Braunschweig zwecks Anschaffung individuellere Abrechnungssysteme

 

Erstmals wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2009 die Schülerbeförderung einer kritischen Betrachtung unterzogen

Erstmals wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2009 die Schülerbeförderung einer kritischen Betrachtung unterzogen. Eine Überprüfung der derzeitigen Praxis zur Vergabe der Schülerzeitkarten hat mehrere Alternativen ergeben, wie Einsparungen im Bereich der Schülerbeförderung realisiert werden können.

 

Derzeit werden die Schülersammelzeitkarten als Jahreskarten (beinhalten nicht die Ferienzeiten) vom Landkreis auf der Grundlage von Schülerlisten erstellt, die von den Schulen in den Sommerferien zur Verfügung gestellt werden. Der Anspruch wird gem. Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine geprüft. Die Zeitkarten werden für alle nach der Satzung berechtigten Schülerinnen und Schüler (SuS) erstellt und den Schulen zur Ausgabe überlassen. Die Ausstellung und Ausgabe erfolgt dabei unabhängig vom tatsächlichen Bedarf der einzelnen Schüler. Die Kosten für die Schülersammelzeitkarten betragen pro Jahr ca. 3,9 Mio. € (davon fallen ca. 1 Mio. € allein im Primarbereich an).

 

Die Überlegungen des Landkreises zur Neukonzeption der Schülerbeförderung wurden bereits in einem Gespräch mit dem Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) erörtert. Dort sieht man keine grundsätzlichen Bedenken und keine Veranlassung, sich mit dem Thema näher zu befassen, da die originäre Zuständigkeit für die Schülerbeförderung allein beim Landkreis liegt. Der ZGB weist jedoch darauf hin, dass die örtlichen Betreiber möglicherweise Umsatzeinbußen erleiden und versuchen werden, diese durch Veränderungen z.B. bei der Linienführung, den Fahrplänen oder den Standards wieder zu erwirtschaften.

 

Aus dem letztgenannten Grund hat der Landkreis Peine ein Gespräch mit den beiden im Kreisgebiet im Einsatz befindlichen Betreibern geführt. Die Betreiber sahen, wie bereits vom ZGB vermutet, die geplanten Einsparungen mit großer Skepsis und legten ihre Bedenken gegenüber dem Landkreis Peine schriftlich dar. Die Auswirkungen für den öffentlichen Personennahverkehr sind in dem Schreiben der rbb (Anlage A) dargestellt. Insbesondere die differenzierte Bereitstellung von Personal und Material zu bestimmten Jahreszeiten ist ein für die Betreiber nicht von der Hand zu weisendes Problem, welches letztlich zu einer „Ausdünnung“ der Fahrfrequenzen führen könnte.

 

Durch die im Kreistag vertretene Gruppe der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen wurde ein Antrag eingereicht, der folgende Veränderungen der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine vorsieht:

 

1.Optimierung der Beförderung und der Unterrichtsanfangszeiten

2.Projekt „Gesund Bewegen“

3.Staffelung der Kilometergrenze bei der Ausgabe von Schülerzeitkarten

4.Anpassung der Erstattungen bei PKW- Nutzung

5.Weitere Maßnahmen

 

Der Antrag der Gruppe ist dieser Vorlage als Anlage B beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung wird auf Grundlage dieses Antrages wie folgt Stellung genommen bzw. vorgeschlagen:

 

1. Optimierung der Beförderung und der Unterrichtsanfangszeiten

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Verkehrsspitzen gleichzeitig Kostenspitzen darstellen. Insbesondere einheitliche Schulanfangs- und -endzeiten führen dazu, dass Unternehmen einen größeren Fuhrpark vorhalten müssen, als dieses bei einer Verteilung der Anfangs- und -endzeiten notwendig wäre. Die entstehenden Mehrkosten werden über die Fahrpreise auf die Nutzerinnen und Nutzer umgelegt.

 

Es gibt Firmen, die für derartige Fälle Optimierungslösungen erarbeiten und bei deren Umsetzung mitwirken. Die Honorierung erfolgt weitgehend erfolgsabhängig.

 

Der o. a. Antrag sieht vor, schnellstmöglich ein Unternehmen auf erfolgsabhängiger Honorarbasis zu beauftragen, eine entsprechende Untersuchung durchzuführen. Kosten für eine Vorstudie, die noch nicht erfolgsabhängig sein wird, sind ggf. im Haushalt zu erwirtschaften.

 

Es wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Auftrag, im Einvernehmen mit den betroffenen Beförderungsunternehmen, kurzfristig zu erteilen.

 

 

2.                                                 Projekt „Gesund Bewegen“

 

Die SuS erhalten, wie bisher gewohnt, zum Schuljahresbeginn über die Schule ihre Schülersammelzeitkarte ausgehändigt. Wer für einen Zeitblock von mind. einem vollen Kalendermonat während der Schulzeit keine Fahrkarte benötigt, z.B. weil der Schulweg in dieser Zeit mit dem Fahrrad bewältigt wird, erhält je Monat, für den die Schülersammelzeitkarte zurückgegeben wurde, einen Betrag von 10,00 € als „Bonus“ auf Antrag, der bis 31.12. des abgelaufenen Schuljahres zu stellen ist, erstattet. Ganze Ferienmonate sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

Grundsätzlich wird die Möglichkeit eingeräumt die Schülersammelzeitkarte innerhalb des Kalendermonats, in welchem sie nicht genutzt werden sollte, zurück zu bekommen. In diesen Fällen entfällt allerdings der komplette „Bonus“. Ferner wird keine Erstattung von Kosten für eine eventl. Pkw – Nutzung ermöglicht.

 

Die Verwaltung wird für die Abwicklung des Projektes „Gesundes Bewegen“ ergänzende Hinweise für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler aufstellen.

 

Eine Erhebung durch den Fachdienst Schule, Kultur und Sport hat ergeben, dass in den überwiegenden Fällen die Schulen außerorts mit dem Fahrrad auf Radwegen erreichbar sind, sodass die Verkehrssicherheit oberhalb des Primarbereiches als gegeben unterstellt werden kann.

 

Es wird vorgeschlagen, eine entsprechende Regelung in die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine aufzunehmen.

 

 

3. Staffelung der Mindestentfernung

 

Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine regelt derzeit, dass Berechtigte einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Weg zur nächsten Schule haben, wenn der Schulweg die Mindestentfernung von 2 km überschreitet.

 

Eine Anhebung der Mindestentfernung ab der 7. Klasse, wie beantragt, auf 3 km würde nach Berechnungen der Verwaltung eine Einsparung von jährlich rd. 250.000,00 € ergeben und etwa 600 SuS betreffen.

 

Durch eine Anpassung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) nach Inkrafttreten der derzeit gültigen Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine haben auch Kinder einen Anspruch auf Beförderung, die vor der Einschulung in die Grundschule an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen. Diese Kinder sind zur Klarstellung ebenfalls in der Satzung aufzuführen.

 

Aufgrund der Regelung des § 114 Abs. 1 Nr. 2 NSchG besitzen Schülerinnen und Schüler, die den 11. oder 12. Jahrgang einer Schule für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen besuchen einen Anspruch auf Beförderung. Für diese Gruppe von Schülerinnen und Schüler sollte es wie bisher bei einer Mindestentfernung von 2 km verbleiben.

 

Es wird vorgeschlagen, eine entsprechende Regelung in die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine aufzunehmen.

 

Nach Ablauf eines Jahres erfolgt eine Evaluation des veränderten Verfahrens hinsichtlich der Mindestentfernung.

 

4.                               Anpassung der Erstattungen bei PKW- Nutzung

 

Es werden derzeit gem. § 5 der Satzung für Fahrten zur Schule mit dem eigenen Pkw je Entfernungskilometer 0,51 € zuzügl. einer Mitnahmeentschädigung von 0,04 € je km und weiterer mitgenommener SuS erstattet. Das Einkommenssteuergesetz sieht derzeit eine Entschädigung von 0,30 € / Entfernungskilometer (einfache Strecke) vor. Künftig ist die Erstattung von Kosten für Fahrten mit dem eigenen Pkw an die Kilometerpauschale des Einkommenssteuergesetztes anzupassen. Eine Mindestentfernung wird allerdings nicht festgelegt.

 

Ferner wird gem. Antrag die Entschädigung von 0,04 € für die Mitnahme jeder/s weiteren SuS / Entfernungskilometer zur Förderung von Fahrgemeinschaften beibehalten.

 

Es wird vorgeschlagen, eine entsprechende Regelung in die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine aufzunehmen.

 

 

5.                                                       Weitere Maßnahmen

 

Die Vertreter des Landkreises Peine beim Zweckverband Großraum Braunschweig werden aufgefordert darauf hinzuwirken, dass verbandsweit ein individuelles Erfassungssystem zur gebrauchsgenauen Abrechnung der Fahrten von und zur Schule in den Fahrzeugen des ÖPNV installiert wird.

 

Die um die beschlossenen Änderungen modifizierte Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine wird direkt dem Kreisausschuss zur Vorbereitung auf den Kreistag vorgelegt.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage A - Schreiben der DB (2958 KB) PDF-Dokument (2544 KB)    
Anlage 2 2 Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen (637 KB)