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Vorlage - 2010/082  

Betreff: Einführung der Ehrenamtscard
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
21.06.2010 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
23.06.2010 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Landkreis Peine führt im Jahr 2010 die Ehrenamtskarte ein

Der Landkreis Peine führt im Jahr 2010 die Ehrenamtskarte ein. Die Koordination erfolgt über die Freiwilligenagentur des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

 

 

 

Die Ehrenamtskarte wurde am 06

Die Ehrenamtskarte wurde am 06. September 2007 durch das Land Niedersachsen eingeführt. Nunmehr liegt ein Antrag der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, die Einführung der Ehrenamtskarte im Landkreis Peine vorzubereiten. In einigen Gemeinden des Landkreises war bereits in den politischen Gremien die Einführung diskutiert worden.

 

Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte würdigen das Land Niedersachsen und der Landkreis Peine sowie seine kreisangehörigen Kommunen herausragendes ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in unserer Gesellschaft. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck öffentlicher Anerkennung, Würdigung des Engagements und gleichzeitig der Dank an die Aktiven, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen.

 

Voraussetzungen für den Erwerb der Karte sind:

 

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Ausübung einer freiwillig gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht das freiwillige Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) sowie die Absicht, das ehrenamtliche Engagement in Zukunft fortzusetzen
  • Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Landkreis Peine
     

Die Karte ist drei Jahre gültig und kann bei fortbestehender Erfüllung der Voraussetzungen durch Antragstellung verlängert werden; sie ist personenbezogen und nicht übertragbar.

 

Die Ehrenamtskarte ist landesweit gültig. Träger der Ehrenamtskarte haben die Möglichkeit, zahlreiche Vergünstigungen beim Besuch kommunaler, aber auch privater Einrichtungen und Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für die Einführung im Landkreis Peine ist, dass die kreisangehörigen Kommunen Beschlüsse fassen, zu den von ihnen gewährten Vergünstigungen bzw. jede Kommune die in ihrem Bereich gewährten Vergünstigungen zusammenstellt.

 

Die Vergabe der Ehrenamtskarte im Landkreis Peine wird von der Freiwilligenagentur des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes koordiniert. Hier werden die Anmeldeformulare vorgehalten. Die Angaben über das freiwillige Engagement werden vorher vom betreffenden Verein, der betreffenden Organisation bzw. der Kommune bestätigt.

 

Eine Übersicht über sämtliche Vergünstigungen im Landkreis Peine und in Niedersachsen wird ins Internet eingestellt.