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Vorlage - 2010/084  

Betreff: Bestellung einer/eines Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege, § 34 NAGB-NatSchG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
23.06.2010 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag bestellt

Der Kreistag bestellt

 

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zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege. Die Amtszeit beginnt am

 

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Die Naturschutzbehörde des Landkreises Peine wird, seitdem Herr Hansmann zum Jahresende 2009 zurückgetreten ist, nicht mehr durch einen oder eine Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege beraten und unterstützt

Die Naturschutzbehörde des Landkreises Peine wird, seitdem Herr Hansmann zum Jahresende 2009 zurückgetreten ist, nicht mehr durch einen oder eine Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege beraten und unterstützt. Seit dem Inkrafttreten des NAGBNatSchG am 01.03.2010 ist die Bestellung von Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege jedoch nicht mehr zwingend erforderlich.

 

Es liegt ein Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Bestellung von Herrn

Hans-Werner Kuklik, Gerhard-Lukas-Str. 49, 31241 Ilsede als Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege vom 19.05.2010 vor (siehe Anlage). Dieser Antrag wurde vom Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 01.06.2010 zur Kenntnis genommen.

 

Am 07.06.2010 schlug die CDU-Kreistagsfraktion hingegen Herrn Norbert Müller, Novalis-

Straße 4, 31224 Peine-Essinghausen als Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege vor.