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Vorlage - 2010/094  

Betreff: Kreisstraße 23, Bundesstraße 1 - Klein Lafferde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Straßen Bearbeiter/-in: Ramm, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
17.08.2010 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Kreisstraße 23 zwischen der Bundesstraße 1 und Klein Lafferde wird als zusätzliche Maßnahme, unter Einhaltung des Budgets, in das Bauprogramm für 2011 aufgenommen

Die Kreisstraße 23 zwischen der Bundesstraße 1 und Klein Lafferde wird als zusätzliche Maßnahme, unter Einhaltung des Budgets, in das Bauprogramm für 2011 aufgenommen.

 

Die Kreisstraße 23 zwischen der B1 bei Münstedt und Klein Lafferde ist nicht Bestandteil des 4

Die Kreisstraße 23 zwischen der B1 bei Münstedt und Klein Lafferde ist nicht Bestandteil des 4. Mehrjahresbauprogramms für Kreisstraßen und Radwege. Seit Aufstellung des Bauprogramms hat sich der Zustand der Kreisstraße 23 zwischen der Bundesstraße 1 bei Münstedt und Klein Lafferde kontinuierlich verschlechtert. Durch die im vergangenen Winter insbesondere für vorgeschädigte Asphaltstraßen verheerenden Wirkungen der Witterung ist es im Zuge dieser Straße zu extrem starken spontanen Verdrückungen in den Randbereichen der Fahrbahn gekommen. Die Verkehrssicherheit wurde durch Notmaßnahmen provisorisch aufrecht erhalten. Die Höchstgeschwindigkeit musste auf 50 km beschränkt werden. Für Radfahrer und insbesondere Motorradfahrer stellt dieser Streckenabschnitt eine Gefährdung dar und erfordert höchste Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer. Durch Beschilderung wird darauf hingewiesen.

Der im Untergrund der Straße entstehende Schadensbildungsprozess hat sich verlangsamt, ist aber nicht zum Stillstand gekommen. Es ist zu befürchten, dass die Straße bei dem vergangenen Winter ähnlichen Wetterverhältnissen nicht mehr befahrbar gehalten werden kann. Eine langfristige Sperrung dieser verkehrswichtigen Verbindung zwischen Peine und Salzgitter wäre die Folge. Oberflächige Reparaturen wirken nur kurz. Die Schäden können nachhaltig nur grundhaft durch einen Ausbau beseitigt werden.

Es wird daher vorgeschlagen unverzüglich mit entsprechenden Planungen zu beginnen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 50.000 € stehen durch Verschiebung der Planungsmaßnahme K 18, OD Blumenhagen zur Verfügung.

Der Ausbau der Straße beschränkt sich auf die vorhandene Fahrbahn, welche in ausreichender Breite von 6,20 m zur Verfügung steht und die Entwässerungsanlagen. Ein Planfeststellungsverfahren wird daher nicht erforderlich.

Die Baukosten werden auf ca. 870.000 € geschätzt. Ein Förderantrag gemäß dem Entflechtungsgesetz wird gestellt. Die Maßnahme soll 2011 zur Ausführung gelangen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2011 durch Verschiebung anderer Maßnahmen und unter Einhaltung des Budgets zur Verfügung gestellt.