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Vorlage - 2010/134  

Betreff: Vereinbarung über die gegenseitige Unterstützung in Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten im Bedarfsfall
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Veterinärwesen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
07.09.2010 
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschreibung PDF-Dokument

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz stimmt dem Beitritt des Landkreises Peine zu oben genannter Vereinbarung zu

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz stimmt dem Beitritt des Landkreises Peine zu oben genannter Vereinbarung zu.

 

 

 

 

 

Aufgrund der Aufgabenstruktur des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung kann es jederzeit – auch außerhalb der regulären Dienstzeit – zu Notfällen kommen, die mit dem im Rahmen der Rufbereitschaft verfügbaren Personal nicht in erforderl

Aufgrund der Aufgabenstruktur des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung kann es jederzeit – auch außerhalb der regulären Dienstzeit – zu Notfällen kommen, die mit dem im Rahmen der Rufbereitschaft verfügbaren Personal nicht in erforderlichem Maße abgearbeitet werden können.

 

Neben Tierseuchenausbrüchen sind hier Fälle von Lebensmittelvergiftungen, Unfälle mit Tiertransportern u.a. denkbar.

 

In einem solchen Fall ist akuter Handlungsbedarf gegeben. In kürzester Zeit müssen viele Entscheidungen getroffen und Aufgaben erledigt werden, damit die Gefahr schnellstmöglich abgewendet werden kann. Hierfür ist fachlich geschultes Personal erforderlich.

 

Es entstand innerhalb der informellen Zusammenarbeit der Kommunen des ehemaligen nördlichen Regierungsbezirkes Braunschweig (GF, HE, BS, WF, SZ und PE) die Idee eine Telefonliste mit den privaten Telefonnummern von Amtstierärzten/innen und Verwaltungsfachpersonal aus benachbarten Veterinärämtern auszutauschen, um sich im Notfall auch am Wochenende kurzfristig gegenseitig unterstützen zu können.

 

Da eine Abordnung im Sinne von § 27 Niedersächsisches Beamtengesetz am Wochenende nicht ausgesprochen werden kann, galt es, die kurzfristige Notfallunterstützung am Wochenende für die Person, die den Dienst ein einer Nachbarkommune aufnimmt, rechtlich abzusichern. Dem dient der vorliegende Entwurf eines Notfallabkommens.

 

Ergänzend zu einem Rahmenabkommen des NLT und ML über die gegenseitige personelle und sächliche Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall, dem der Landkreis Peine bereits im Januar 2010 beigetreten ist, soll mit der vorliegenden Vereinbarung die Soforthilfe außerhalb der regulären Dienstzeiten abgedeckt werden.

 

Mehrer Nachbarkommunen haben bereits ihr Interesse bekundet, dem Abkommen beizutreten. Die aktuelle Text-Version muss noch abgestimmt werden.

 

 

Kosten:

 

Durch das Unterstützungsabkommen entstehen keine Kosten. Die Überlassung von Fachpersonal soll für die anfordernde Kommune bis zu einer Dauer von 3 Tagen kostenfrei erfolgen.

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschreibung (44 KB) PDF-Dokument (54 KB)