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Vorlage - 2010/141  

Betreff: Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales nimmt vom Entwicklungsstand der Handlungsschwerpunkte im Fachbereich III Kenntnis
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
27.09.2010 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Handlungsschwerpunkt FD 32

Die durch den Kreistag am 03. Dezember 2008/10. Juni 2009 beschlossenen Handlungsschwerpunkte enthielten die Fachdienste Soziales, Arbeit und Gesundheit unmittelbar betreffende folgende 4 Handlungsschwerpunkte:

 

  • Einführung eines Pflegeheimvergleichs
  • Aufbau eines gemeinwohlorientierten und öffentlich geförderten Arbeitsmarktes
  • Umsetzung  des Konzepts zur Früherkennung von schulrelevanten Entwicklungsauffälligkeiten im Vorschulalter
  • Erstellen eines Psychiatrieplanes

 

Von diesen 4 Handlungsschwerpunkten sind alle 4 umgesetzt.

 

Die Sachstände der Handlungsschwerpunkte sind im Einzelnen nachfolgend dargestellt:

 

 

Handlungsschwerpunkt FD 32

Einführung eines Pflegeheimvergleichs

 

Ein solcher Pflegeheimvergleich ist mittlerweile auf Bundesebene in der Entstehung. Bis zum Jahresende 2010, so die Vorgabe des SGB XI, muss der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) alle Pflegeheime mindestens einmal begutachtet haben. Die Ergebnisse sind, zusammen mit den jeweiligen Basisdaten der Pflegeheime, wozu auch die Entgelte gehören, zu veröffentlichen. Soweit bereits Ergebnisse vorliegen, sind diese auf der Internetseite www.pflegenoten.de veröffentlicht.

 

Einen eigenen Pflegeheimvergleich zu erstellen bzw. zu veröffentlichen erübrigt sich damit für den Landkreis Peine. Es ist jedoch beabsichtigt, auf der Internetseite des Landkreises Peine eine entsprechende Verlinkung zu www.pflegenoten.de vorzunehmen, sobald alle oder wenigstens die meisten der Pflegeheime im Landkreis Peine dort erfasst sind. Das wird entsprechend der genannten gesetzlichen Vorgabe bis Ende 2010 erfolgt sein. 

 

 

Handlungsschwerpunkt FD 33

Ausbau eines gemeinwohlorientierten und öffentlich geförderten Arbeitsmarktes

 

Das mittelfristige Entwicklungsziel des FD Arbeit, eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu erzielen, die Förderung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu unterstützen sowie insbesondere einen gemeinwohlorientierten und öffentlich geförderten Arbeitsmarkt weiter auszubauen, wurde seitens des FD Arbeit in 2009 systematisch begonnen und in Kooperation mit verschiedenen Arbeitgebern/Anbietern in 2010 positiv weiter entwickelt und ausgebaut.

 

Der in 2009 gefasste politische Entschluss, bei der BBg eine Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt aufzubauen, konnte in 2010 praktisch umgesetzt werden. In verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, z. B. Spielzeugwerkstatt, Fahrradwerkstatt, Holzwerkstatt, Verkehrshelfer/innen, Metalldemontage, Mobiles Netzwerk für Senioren, Gebrauchtbücherei und PC- Werkstatt  werden Menschen, die sonst nicht unmittelbar in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können, im Rahmen von Arbeitsgelegenheit mit Qualifizierung spezielle Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt.

Aktuell stehen 190 Plätze zur Verfügung. Weitere Maßnahmen sind in Planung.

 

 

 

 

Ergänzend zu den Plätzen in der Beschäftigungs- und Qualifizierungswerkstatt sind bei anderen Trägern, z. B. in den Gemeinden, bei Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege etc., aktuell weitere 203 Plätze im Bereich der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand besetzt.

 

Im Bereich der Leistungen zur Beschäftigungsförderung für Menschen mit Vermittlungshemmnissen werden in 2010 bis zu 70 Plätzen u. a. in den Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenzentren, Soziales Kaufhaus etc. gefördert.

Arbeitgeber können den sog. Beschäftigungszuschuss als Ausgleich für zu erwartenden „Minderleistungen“ des Arbeitsnehmers (max. 75%) und einen Zuschuss für deren Qualifizierung erhalten. Mit diesem Instrument sollen Anreize für die Einstellung eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gegeben werden.

Die ergänzenden kommunalen Mittel seitens des Landkreises, die für den Bereich des „Sozialen Arbeitsmarktes“ politisch bewilligt wurden, ermöglichen es zudem Arbeitgebern, zusätzliche und in öffentlichem Interesse stehende Aufgaben zu erfüllen und zugleich Perspektiven für Menschen zu entwickeln, deren Integrationsperspektiven in den 1. Arbeitsmarkt nicht mittelbar vorhanden sind.

 

Im Bereich der sog. Entgeltvariante werden in 2010 durchschnittlich 40 Plätze in den Bereichen Renaturierung, „Stromsparhelfer“ sowie im Bereich sozialer Möbelshop gefördert.

Für langzeitarbeitslose Menschen besteht darüber hinaus die Möglichkeit der vollständigen Förderung über die sonstige Pauschalförderung hinaus. Der Ansatz dieser Mittel ist im Budget bundesweit auf maximal 10% der Eingliederungsmittel begrenzt und wird im FD Arbeit in 2010 vollständig ausgeschöpft.

 

Der gesetzte Handlungsschwerpunkt ist somit vollständig umgesetzt und erreicht.

 

 

Handlungsschwerpunkte FD 35

Umsetzung des Konzepts zur Früherkennung von schulrelevanten Entwicklungsauffälligkeiten im Vorschulalter

 

Ziele der Entwicklungsdiagnostik im Kindergarten

Aufgrund der aktuellen Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen aus dem Jahre 2009  und ähnlicher Ergebnisse in den vergangenen Jahren, wurden Untersuchungen seit 2008 auch für 4-Jährige - zumindest für einen Teil der Kinder –mit folgender Zielsetzung ermöglicht:

 

  • Frühe Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen
  • Untersuchung vor Ort
  • Bereiche:

  Sprache

  Wahrnehmung

  Fein- und Grobmotorik

  Mitarbeit und Verhalten

  Seh- und Hörtest

  Vorsorge- und Impfstatus

  • Befunddokumentation und Beratungsgespräch mit Eltern bzw. Erziehern
  • Kontakte zu anderen Institutionen vermitteln

 

 

Ergebnisse der Entwicklungsdiagnostik im Kindergarten

 

Nach einem Jahr durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführter Untersuchungen der Vierjährigen Kinder im Kindergarten lassen sich folgende Ergebnisse festhalten (November 2008 - November 2009):

 

  • Entwicklungsdiagnostik ist in 27 von 61 Kindergärten (44,26%) erfolgt.
  • 582 Vierjährigen wurde die freiwillige Untersuchung angeboten, 532 (91%) wurden untersucht.
  • 22 Eltern wollten das Angebot für ihr Kind nicht nutzen.
  • Von 477 (90%) der untersuchten Kinder haben die Eltern das Gesprächsangebot wahrgenommen.

 

78 Sehtest- und 37 Hörtestbefunde waren abklärungsbedürftig. 71 Kinder wurden aufgrund diverser anderer Befunde an ihren Kinderarzt verwiesen, 15-mal wurde die Frühförderung eingeschaltet und 8-mal der Sprachheiltag vermittelt. Zwei Wechsel in den Sprachheilkindergarten und ein Wechsel in den heilpädagogischen Kindergarten fanden statt. Aufgrund der Befunde bzw. Ergebnisse konnten die Kinder erfolgreich entsprechenden Fördermöglichkeiten zugeführt werden.

 

Die Akzeptanz der neu eingeführten „Entwicklungsdiagnostik im Kindergarten“ ist weiterhin hoch. Das derzeitige Angebot reicht nicht aus, um die Nachfrage zu befriedigen.

Anhand erster Ergebnisse aus den KiGa –Untersuchungen wird deutlich, dass für die Vierjährigen im Landkreis Peine definitiv Handlungsbedarf besteht:

  • Überweisung zum Sehtest: 15 %
  • Überweisung zum Hörtest: 7 %
  • Überweisung zum Kinderarzt: 13 %
  • Einleitung von Frühförderung (Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG): 2%
  • Vorstellung beim Sprachheiltag: 2 %

Die Effektivität der „Entwicklungsdiagnostik der Vierjährigen“ wird im Verlauf evaluiert werden.

 

Handlungsschwerpunkt:

Erstellen eines Psychiatrieplanes

 

Gemäß § 8 NPsychKG obliegt dem Sozialpsychiatrischen Dienst die Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Verbundes. Der Sozialpsychiatrische Verbund sorgt für die Zusammenarbeit der Anbieter von Hilfen und für die Abstimmung der Hilfen, um die gemeindenahe Versorgung sicherzustellen. Gem. § 9 NPsychKG erstellt der Sozialpsychiatrische Dienst im Benehmen mit dem Sozialpsychiatrischen Verbund einen Sozialpsychiatrischen Plan über den Bedarf an Hilfen und der vorhandenen Angebote. Der Sozialpsychiatrische Plan ist laufend fortzuschreiben. Im Landkreis Peine hat es nach der Novellierung des NPsychKG`s im Jahre 1998 zwei Sozialpsychiatrische Pläne gegeben, zuletzt im Jahre 2003. Die Aktualisierung des Sozialpsychiatrischen Planes wurde deshalb als Handlungsschwerpunkt für das Jahr 2009 gewählt.

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang wurde durch das Team des Sozialpsychiatrischen Dienstes in den ersten 5 Monaten des Jahres 2009 die neue Fassung des Sozialpsychiatrischen Planes erarbeitet. In der Verbundsitzung von 13.05.2009 wurde dann der Plan im Verbund diskutiert und angenommen. Die Vorstellungen des Sozialpsychiatrischen Planes erfolgte dann durch den Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes in der Sitzung des AFAS vom 27.09.2009. Der Sozialpsychiatrische Plan steht jetzt zur allgemeinen Ansicht auf dem Landkreis Server zum Download bereit.

Der hier vorgelegte Sozialpsychiatrische Plan informiert „über den Bedarf an Hilfen und das vorhandene Angebot“ (§9 NPsychKG) im Landkreis Peine.