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Vorlage - 2010/146  

Betreff: Bundesprojekt "Bürgerarbeit" für SGB II-Leistungsempfängerinnen und -empfänger
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:33 - Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
27.09.2010 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Der Landkreis Peine hat sich gemeinsam mit dem Landkreis Osterode am Harz im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für das bundesweite Modellprojekt „Bürgerarbeit“ beworben und den Zuschlag zur Durchführung erhalten

Der Landkreis Peine hat sich gemeinsam mit dem Landkreis Osterode am Harz im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für das bundesweite Modellprojekt „Bürgerarbeit“ beworben und den Zuschlag zur Durchführung erhalten. Das Projekt soll im Oktober 2010 in Peine beginnen. 

 

Bei der „Bürgerarbeit“ geht es ausschließlich um gemeinwohlorientierte Tätigkeiten, die im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden. Es handelt sich ausdrücklich um keine Arbeitsgelegenheiten, wie z. B. den sogenannten „Ein-Euro-Job“. Die künftigen Arbeitgeber von „Bürgerarbeitern/innen“ können im Rahmen der geltenden Voraussetzungen entscheiden, welche Arbeiten übernommen werden. Außer der Voraussetzung der Gemeinnützigkeit ist erforderlich, dass mit der „Bürgerarbeit“ keine regulären Jobs verdrängt werden dürfen (Kriterium: Zusätzlichkeit).

 

Bei der Durchführung des Projektes in Peine sollen 250 Personen in die Aktivierungsphase gehen. Die eigentliche „Bürgerarbeit“ kann nach der mindestens sechsmonatigen Aktivierungsphase beginnen, soweit bis dahin noch kein regulärer Arbeitsplatz gefunden wurde. Dafür sind 50 Bürgerarbeitsplätze vorgesehen. Das Peiner Projekt setzt Schwerpunkte auf  Alleinerziehende, Migrantinnen/Migranten sowie auf die unter 25-jährigen. 

 

In der Beschäftigungsphase werden Arbeitsplätze bis zu 3 Jahre mit einem Festbetrag gefördert, der das Arbeitsentgelt sowie den Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers abdecken soll. Bei einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden beträgt die Förderhöhe 1.080,- €, bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden 720,- € je Monat.

 

Gleichzeitig mit der Aufnahme der „Bürgerarbeit“ beginnt das im Projekt vorgesehene begleitende Coaching (z. B. regelmäßige Treffen, Besuche am Arbeitsplatz, Problemlösungsangebote).

 

Bürgerarbeitsplätze sind sozialversicherungspflichtig, aber es besteht keine Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Grund hierfür ist, dass durch das Förderinstrument „Bürgerarbeit“ keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III entstehen sollen.

 

Maßnahmen in der Aktivierungsphase sind Teil des normalen SGB II-Eingliederungsbudgets der Grundsicherungsstellen. In der Beschäftigungsphase werden die Erstattungen für Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers im Bundesprogramm durch die Festlegung des Festbetrags begrenzt.

 

Das Projekt „Bürgerarbeit“ läuft zunächst bis zum Ende des Jahres 2013 mit der Verlängerungsmöglichkeit längstens bis 31. Dezember 2014.

 

Für die Durchführung des Projektes in Peine werden für die Projektdauer 3 Stellen befristet eingerichtet und Mitarbeiter/innen als persönliche Ansprechpartner/innen gem. SGB II eingesetzt. Die Stellen sollen im Stellenplan 2011 eingerichtet und mit einem KW-Vermerk (2014 – spätestens nach Projektablauf) versehen werden. Die Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Projektstellen erfolgt aus dem regulären Verwaltungskostenbudget des Fachdienstes Arbeit mit dem gesetzlichen kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 12,6%. Kostenneutralität für den Landkreis wird bei der Vermittlung von 6 Personen (d. h. 2 pro Jahr) erreicht.

 

 

 

Die Projekte „Bürgerarbeit“ werden bundesweit nach einem einheitlichen Verfahren evaluiert.