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Vorlage - 2010/153  

Betreff: Anpassung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
29.09.2010 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Bedarfsplan wird in der vorliegenden Form (Stand August 2010) beschlossen

Der Bedarfsplan wird in der vorliegenden Form (Stand August 2010) beschlossen.

 

Jeder Träger des Rettungsdienstes stellt für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass die erforderlichen Rettungswachen und Rettungsmittel vorhanden sind

Jeder Träger des Rettungsdienstes stellt für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass die erforderlichen Rettungswachen und Rettungsmittel vorhanden sind. Intensivtransportwagen sollen von mehreren kommunalen Trägern gemeinsam vorgehalten werden, wenn dies der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages dient. Jeder kommunale Träger stellt darüber hinaus für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass eine Rettungsleitstelle und eine örtliche Einsatzleitung vorhanden sind. Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsleitstelle, der Rettungswachen und der Rettungsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Rettungsmittel der gleichen Zweckbestimmung müssen innerhalb eines Rettungsdienstbereichs in Ausstattung und Ausrüstung einheitlich sein.

 

Der Landkreis Peine ist als Rettungsdienstträger gem. § 4 Abs. 6 des Nds. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) verpflichtet, einen Bedarfsplan, der den voraussichtlichen Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes darstellt, aufzustellen und fortzuschreiben. Mit den  Kostenträgern ist das Benehmen herzustellen.

 

Derzeit sind von neun Einsatzfahrzeugen im hauptamtlichen Rettungsdienst drei Rettungstransportwagen (RTW) im 24-stündigen Einsatz. Bei Bedarf haben der ASB oder das DRK, die neben der Firma Rettungsdienst und Krankentransport Daetz GmbH mit der Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes beauftragt sind, Reservefahrzeuge, die mit vorwiegend ehrenamtlichen Kräften besetzt sind (sog. „Hintergrund-RTW“), zur Abdeckung von Einsatzspitzen zur Verfügung gestellt.

 

Grundlage hierfür war eine zum 01.01.2003 in Kraft getretene Vereinbarung über die Bereitstellung zusätzlicher Rettungsmittel zur Unterstützung des hauptamtlichen Rettungsdienstes im Landkreis Peine. Hintergrund für diese vertragliche Regelung war die Absicht, in Ausnahmesituationen den Bedarf an Rettungsfahrzeugen, insbesondere nachts, ohne Inanspruchnahme Dritter kostengünstig und vor allem unverzüglich zu decken, da die Kostenträger aufgrund der damaligen Einsatzzahlen nicht bereit waren, ein weiteres hauptamtliches Fahrzeug zu finanzieren. Im Laufe der letzten sieben Jahre hat sich die Einsatzhäufigkeit erheblich verändert. Die Zahl der Notfallrettungen ist gestiegen, die der Krankentransporte gesunken.

 

 

Jahr

Krankentransport

RTW-Einsätze

Notfallrettung mit Notarzt (NEF)

2003

10.317

6.872

2.159

2004

10.203

7.039

2.187

2005

9.521

7.170

2.224

2006

8.197

7.998

2.441

2007

7.775

8.311

2.506

2008

7.879

8.454

2.650

2009

6.768

9.095

2.608

 

Dadurch wurde der zunächst als Ausnahme gedachte Hintergrunddienst nunmehr täglich und oft auch mehrmals in der Nacht alarmiert und zunächst in eine sogenannte  Bereitstellung versetzt. Im Alarmierungsfall war damit der sofortige Einsatz durchführbar. Die dabei entstandenen Kosten für die erforderlichen Bereitstellungen von Fahrzeugen und Personal trug der Landkreis Peine entsprechend der o. g. Vereinbarung. Eine Kostenübernahme durch die Kostenträger erfolgte nur im Einsatzfall. Die reinen Bereitstellungskosten ohne Einsatz wurden nicht gedeckt und waren allein vom Landkreis Peine zu tragen.

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Bedarfsplananpassung wurde nunmehr ab 01.08.2010 die Vorhaltung der Rettungsmittel mit bereits vorhandenen Fahrzeugen so erweitert, dass in der Summe ein weiterer vierter hauptamtlicher RTW zum Einsatz kommt und folglich die Kosten für den Hintergrund-RTW entfallen. Damit sind vier hauptamtliche RTW 24 Stunden täglich im Einsatz. Die Kosten hierfür übernehmen die Kostenträger.

 

Diese Erweiterung der Vorhaltung hat bisher nicht zu der erforderlichen Benehmensherstellung mit den Kostenträgern geführt. Die Kostenträger beabsichtigen, ein Gesamtgutachten über die erforderliche Vorhaltung in Braunschweig, Wolfenbüttel und Peine erstellen zu lassen, da sich in allen drei Rettungsdienstbereichen Bedarfsplananpassungen abzeichnen und die Einsatzzahlen aus Sicht der Kostenträger nicht nachvollziehbar erscheinen. Ziel ist es, die Planung dem Zuständigkeitsbereich der Integrierten Rettungsleitstelle anzupassen. Bis dahin wurde von den Kostenträgern angeboten, die Vorhaltungserweiterung vorbehaltlich des Ergebnisses des o. g. Gutachtens zu tragen.

 

Damit den Landkreis Peine kein Organisationsverschulden trifft, wenn die Erweiterung der Vorhaltung bei einer möglichen weiteren Erhöhung der Notfallrettung nicht vorgenommen wird, wurde diese ab dem 01.08.2010 zunächst ohne entsprechende Benehmensherstellung seitens der Kostenträger vorgenommen. Die angesprochenen Kosten für den Hintergrund-RTW entfallen somit, da der Vertrag mit den beauftragten  Rettungsdiensten zum 01.08.2010 gekündigt wurde.

 

Da seitens der Kostenträger bereits die faktische Zusage für die Übernahme der Mehrkosten der Vorhaltungserweiterung (Personal- und Sachkosten) vorliegt, spart der Landkreis Peine die anfallenden Kosten für den Hintergrund-RTW (Bereitstellungskosten) in Höhe von ca. 32.000,- € ab dem 01.08.2010 ein.

 

Anlage

 

Bedarfsplan – Anpassung 2010