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Vorlage - 2010/188  

Betreff: Kürzung bei den Eingliederungsleistungen des SGB II
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
15.11.2010 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Der Bund hat ein Globalbudget (Eingliederungsbudget, Verwaltungskosten und Bundesprogramme) für die Jahre 2011 bis 2014 vorgelegt, danach sinkt es von 11 Mrd

Der Bund hat ein Globalbudget (Eingliederungsbudget, Verwaltungskosten und Bundesprogramme) für die Jahre 2011 bis 2014 vorgelegt, danach sinkt es von 11 Mrd. Euro in 2010 auf 8 Mrd. Euro in 2014. (Näheres s. beigefügtes Säulendiagramm). Für den Landkreis Peine bedeutet dies eine Verringerung der Eingliederungsmittel von 9,5 Mill. Euro in 2010 auf 7,2 Mill. Euro in 2011 bis hin zu 4,9 Mill. Euro in 2013. Die Kürzung von 2010 auf 2011 beträgt knapp 25 %, hinzu kommt eine Kürzung der Verwaltungskosten um etwa 250 Tsd. Euro. In den Folgejahren bleibt der Verwaltungskostenanteil stabil. (Näheres s. beigefügte Tabelle).

 

Die kontinuierliche Reduzierung des Eingliederungsbudgets wird zu schmerzhaften Einschnitten in der Infrastruktur des Landkreises führen. Ferner ist bei allen weiteren Überlegungen zu berücksichtigen, dass der FD Arbeit in 2011 Zielvereinbarungen mit dem Land abschließt, bei denen noch zu bestimmende Aktivierungs- und Integrationsquoten zu erfüllen sind. Letztlich wird die Arbeit des FD daran gemessen, wie viele Menschen in den 1. AM integriert werden.

 

Die Aufteilung der Mittel in 2011 stellt sich folgendermaßen dar: Von den 7,2 Mill. Euro sind ca. 700.000 für den Beschäftigungszuschuss nach § 16 e und etwa die gleiche Summe für die freie Förderung nach § 16 f abzuziehen, so dass für die klassische Eingliederung etwa 5,7 Mill. Euro zur Verfügung stehen. Diese Summe reduziert sich durch die Umschichtung aus dem Verwaltungshaushalt auf etwa 4,7 Mill. Euro.

 

Die Situation wird zusätzlich erschwert dadurch, dass jetzt unter hohem Zeitdruck umgesteuert werden muss und zugleich die Weichen auch für die Folgejahre gestellt werden müssen. Ziel der Verwaltung ist, diesen Prozess des Umsteuerns politisch möglichst einvernehmlich zu organisieren. Aus Sicht der Verwaltung wird es für 2011 notwendig sein, die Umstrukturierung mit kommunalen Mitteln zu begleiten.

 

Für die Planung des Eingliederungsbudgets ergibt sich derzeit folgendes Bild: knapp 1 Mill. Euro sind durch Individualansprüche gebunden, für knapp 2 Mill. sind Verträge mit Bildungsträgern eingegangen worden, die in das Jahr 2011 hineinlaufen; darüber hinaus sind durch politische Beschlüsse für die Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt der BBg sowie die Bürgerarbeit Mittel gebunden, was insgesamt dazu führt, dass das vorhandene Budget für 2011 schon mit diesen Maßnahmen mit mehr als 400 Tsd. Euro überschießt.

 

Welche Handlungsmöglichkeiten und –notwendigkeiten gibt es für 2011?

 

  • im Verwaltungsbereich des FD Arbeit (passive Leistungen) werden freiwerdende Stellen nicht wieder besetzt.
  • die von 2010 in 2011 hineinlaufenden Maßnahmen können in 2011 nicht fortgesetzt werden. Davon betroffen sind eine Vielzahl von Trägern: die KVHS, die DAA, die BBg, die Bietergemeinschaft, das BNW etc.
  • der KA-Beschluss zur Besetzung der Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft mit 250 Plätzen wird aufgehoben
  • die MAE in den Gemeinden (und sonstige) werden weitestgehend eingestellt
  • PACE und die Kompetenzagentur werden spätestens  in 2012 zusammengeführt.
     

Vor diesem vorwiegend fiskalischen Hintergrund ist politisch zu entscheiden, wo Schwerpunkte in der Förderung zu setzen sind, welche Kriterien dabei zugrunde zu legen sind, wie Effektivität und Effizienz bisheriger Maßnahmen Berücksichtigung finden, wie die Infrastruktur und Trägervielfalt im Landkreis zu erhalten ist und wie Handlungsmöglichkeiten erhalten bleiben, um die Zielvereinbarungen mit dem Land einzulösen.