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Vorlage - 2010/207  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2011 für das Budget 8 - "Allgemeine Finanzierungsmittel"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
22.11.2010 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

a)

 

a)      Der Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, dem doppischen Produkthaushalt 2011 für die Produkte des Budgets 8 in Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt (Seiten 716 bis 748) – unter Berücksichtigung der noch einzuarbeitenden Auswirkungen aus der noch vorzulegenden Änderungsliste – zuzustimmen.             
 

b)      Der Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, der Finanzplanung 2011 des Budgets 8 in Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt (s. ebenfalls Seiten 716 bis 748) – unter Berücksichtigung der noch einzuarbeitenden Auswirkungen aus der noch vorzulegenden Änderungsliste – zu beschließen.

 

zu a) Doppischer Produkthaushalt

zu a) Doppischer Produkthaushalt

 

Das Budget 80 ist im Ergebnishaushalt im Wesentlichen geprägt durch eine Verbesserung der Ertragslage aufgrund der mittelbaren Auswirkungen einer verbesserten konjunkturellen Lage. Dieser wirkt sich insbesondere beim Finanzausgleich und bei der Kreisumlage aus. Die positive Entwicklung der Ertrags- und Einzahlungssituation der Kreisumlage ist ferner zu einem nicht unerheblichen Teil der Steigerung der Umlagesätze von je 55,6 v. H. auf nunmehr je 58,1 v. H. geschuldet. Im Finanzhaushalt sind entsprechende Änderungen bei den Einzahlungen veranschlagt.

 

 

zu b) Finanzplanung

 

Vor dem Hintergrund der – nach wie vor – angespannten Haushaltssituation wurden in die Finanzplanung ab dem Jahr 2012 Umlagesätze zur Kreisumlage von je 60 % eingerechnet. Die Berechnung der Zinsen für Liquiditätsdarlehen basiert im Hj. 2011 mangels praktischer Erfahrung auf der Berechnung der (kameralen) Kassenkreditzinsen. Da aber keine vollständige Vergleichbarkeit beider Werte besteht, ist die Finanzplanung in diesem Punkt von gleichbleibenden Werten auf der Basis eines unterstellten stagnierenden Zinsniveaus geprägt, zumal sich die Finanzhaushalte in Einzahlungen und Auszahlungen planerisch jeweils ausgeglichen gestalten, also kein weiterer Liquiditätsbedarf vermutet wird.