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Vorlage - 2010/217  

Betreff: Neuwahl der ehrenamtlichen Richter/innen des Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
15.12.2010 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag schlägt Herrn ____________________________ für die Wahl zum ehrenamtlichen richter des Senats für Flurbereinigung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg vor

Der Kreistag schlägt Herrn ____________________________ für die Wahl zum ehrenamtlichen richter des Senats für Flurbereinigung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg vor.

 

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht endet mit Ablauf des 9

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht endet mit Ablauf des 9. Juni 2011.

 

Zur Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bittet der Präsident des Oberverwaltungsgerichts bis spätestens 31. März 2011 einen Wahlvorschlag – eine Person – für den Bereich des Landkreises Peine zu übersenden. Der Präsident geht davon aus, dass der vom Niedersächsischen Landtag bestellte Wahlausschuss die Anzahl der aus dem Landkreis Peine vorzuschlagenden Personen entsprechend auf eine Person festsetzen wird.

 

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Deutsche sein, das 25. Lebensjahr vollendet und während des letzten Jahres ihen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks gehabt haben. Sie dürfen weiter die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch strafgerichtliche Urteile nicht verloren haben und wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sein. Außerdem muss der/die ehrenamtliche Richter/in Inhaber/in eines landwirtschaftlichen Betriebes sein und besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben. Ferner ist davon abzusehen, einen Altenteiler vorzuschlagen, da nach dem Wortlaut des § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz gegen dessen Wahl Bedenken bestehen.

 

Auf meine Anfrage hin sind folgende Personen vom Niedersächsischen Landvolk, Geschäftsstelle Peine, vorgeschlagen worden:

 

Herrn Jobst Köhler

Lange Reihe 9

31249 Hohenhameln

 

Herrn Christian Wohlenberg

Teichstätte 13

31246 Lahstedt

 

Beide vorgeschlagenen Landwirte erfüllen die notwendigen Voraussetzungen und reichen die entsprechenden Erklärungen noch rechtzeitig nach.

 

Eigene Wahlvorschlägen von den Kreistagsfraktionen sind nicht gemacht worden.

 

Der Kreistag wird gebeten, einen der Genannten für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter des Senats für Flurbereinigung bei dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg  vorzuschlagen. Für den Beschluss ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliedersahl erforderlich.