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Vorlage - 2011/020  

Betreff: Kassenprüfungen und Prüfung der Vergaben vor Auftragserteilung bei der "Kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts -Abwasserbetrieb Lahstedt-"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
23.03.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag  

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Peine wird beauftragt, die Kassenprüfungen und die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung bei der „Kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts -Abwasserbetrieb Lahstedt-“ durchzuführen

 

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Peine wird beauftragt, die Kassenprüfungen und die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung bei der „Kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts -Abwasserbetrieb Lahstedt-“ durchzuführen.

 

 

 

Die Gemeinde Lahstedt hat mit Wirkung vom 1

 

 

Die Gemeinde Lahstedt hat mit Wirkung vom 1. Januar 2010 die bisher als Eigenbetrieb organisierte Abwasserbeseitigung in eine „Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts“ gem. § 113 a bis g NGO überführt und eine entsprechende Satzung (5. November 2009) erlassen.

 

Nach § 113 g in Verbindung mit 120 Abs. 2 und § 123 NGO obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses der o.g. Anstalt -wie auch beim früheren Eigenbetrieb- dem RPA des Landkreises Peine.

 

Entgegen der Rechtsgrundlage bei Eigenbetrieben, nach der auch die Kassenprüfungen und die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung durch das RPA zu prüfen waren, gibt es jedoch zurzeit für diese beiden Bereiche keinen gesetzlichen Prüfungsauftrag für die RPÄ.

 

Von einer Verordnungsermächtigung in § 113 g NGO, in der auch die Prüfung kommunaler Anstalten geregelt werden könnte, wurde seitens des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport (MI) bisher kein Gebrauch gemacht.

 

Die o.g. Anstalt beantragt mit Schreiben vom 8. Februar 2011, dass das RPA des Landkreises Peine die Kassenprüfungen und die Prüfung der Vergaben vor Auftragserteilung auch künftig entsprechend § 119 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) durchführt. Hierfür bedarf es nach § 119 Abs. 3 NGO eines Kreistagsbeschlusses, der die genannten Aufgaben dauerhaft auf das hiesige RPA überträgt.

 

Durch die Wiederaufnahme der Prüfung für die genannten Bereiche entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Seitens des RPA bestehen keine Bedenken gegen die Beauftragung.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag (32 KB)