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Vorlage - 2006/031  

Betreff: Umstrukturierung und Rechtsform der Kreismusikschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kreisvolkshochschule Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
11.05.2006 
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
14.06.2006 
Kreistag des Landkreises Peine zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag nimmt von der Umstrukturierung der Kreismusikschule Kenntnis

Der Kreistag nimmt von der Umstrukturierung der Kreismusikschule Kenntnis. Die Musikschule bleibt eine kommunale Einrichtung.

 

 

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.08.2004 der Umstrukturierung der Kreismusikschule zugestimmt. Kernpunkte der Umstrukturierung sollten die Reduzierung des Einzelunterrichts, die Öffnung der Musikschule für weitere Nutzergruppen, die Anhebung der Unterrichtsentgelte und die Ausrichtung auf Breitenarbeit sein. Dabei sollten lt. Beschluss folgende Schwerpunkte Beachtung finden:

 

  1. Die Musikschule bleibt zunächst eine kommunale Einrichtung.
  2. Qualitätsverbesserung und Angebotsverlagerungen sollen helfen, das jährliche Defizit zu verringen.
  3. Eine höhere Wirtschaftlichkeit ist zu erzielen. Für das Haushaltsjahr 2005 wird eine Einsparung von € 50.000 beim Zuschuss des Landkreises vorgenommen.
  4. Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit sind konzeptionell zu optimieren.
     

Ferner enthielt der Beschluss vom 25.08.2004 folgenden Satz: „Der Landrat wird gebeten, noch in dieser Wahlperiode eine Überprüfung der Umstrukturierungsmaßnahmen vorzunehmen und den Kreistag mit der Frage der Rechtsform der Kreismusikschule zu befassen“.

 

Die Umstrukturierung der Kreismusikschule ist durch finanzielle, organisatorische und strukturelle Maßnahmen umgesetzt worden. Zu den finanziellen Maßnahmen gehörte die Anhebung der Entgelte. Die Verringerung des Einzelunterrichts ist eine strukturelle Veränderung mit dem Ziel, zu Einsparungen zu kommen. Für Nicht-Orchesterinstrumente (Gitarre, Klavier, Blockflöte) wurde der Einzelunterricht ganz eingestellt; insgesamt wurde er auf 30 Unterrichtsstunden begrenzt. Den betroffenen Lehrkräften wurde zugestanden, den Einzelunterricht auf privater Basis fortzusetzen. Die Arbeitsverträge mit den Lehrkräften konnten – bis auf eine Ausnahme – einvernehmlich der neuen Situation angepasst werden. Mit einer Lehrkraft fand eine gerichtliche Auseinandersetzung statt, die in der Konsequenz zu einer finanziellen Belastung der Kreismusikschule führte und im wesentlichen den Bilanzverlust 2005 erklärt. Der Bilanzverlust ist in den beiden Folgejahren auszugleichen. Bei einer einvernehmlichen Lösung und ohne die gerichtliche Auseinandersetzung und deren finanzielle Auswirkungen wäre der reduzierte Landkreiszuschuss auskömmlich gewesen.

 

Zu den organisatorischen Veränderungen in der Kreismusikschule: In allen Gemeinden gibt es inzwischen mindestens ein Angebot der Kreismusikschule. Instrumentenkarussell und Musikgarten (für 2 – 4-jährige mit einem Elternteil) wurden neu eingerichtet, ferner Schlagzeugunterricht, ein Theoriekurs sowie eine Sambaband, an dem Aufbau eines sinfonischen (Jugend) Orchesters und einer Bigband wird gearbeitet; durch diese Angebote und den erheblichen Ausbau des Gruppenunterrichts ist die Schüler/innenzahl der Kreismusikschule innerhalb eines Jahres um etwa 100 Anmeldungen gestiegen.

 

Die Zusammenarbeit, insbesondere mit den Schulen und den Kindertageseinrichtungen, wurde intensiviert. Musikalische Grundausbildung findet an der Wallschule, der Burgschule und der Fröbelschule statt; musikalische Früherziehung an den Grundschulen Vöhrum, Rosenthal, Edemissen und in den Kindertagesstätten in Oberg, Broistedt, Bortfeld, Duttenstedt, Münstedt, Neubrück; das Instrumentenkarussell gibt es an der Wallschule, der Burgschule und der Grundschule Rosenthal; ferner findet Unterricht an der Grundschule Schmedenstedt, der Realschule Hohenhameln, der Pestalozzischule, dem Gymnasium Vechelde und dem Ratsgymnasium (2 Orchesterklassen) statt. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit dem Kirchenkreiskantorat.

 

Die Kreismusikschule hat 2005 57 Veranstaltungen durchgeführt bzw. sich an ihnen beteiligt. Hervorzuheben u.a. das Kinderkonzert im Februar in der St. Jakobikirche mit 900  Besucherinnen und Besuchern und die Kreismusikschultage im Juni anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Kreismusikschule auch beim Tag der Niedersachsen in Wolfsburg, beim Glockenkonzert anlässlich des Kirchentages in Hannover, beim Nachtstudio in der Alten Waage in Braunschweig; Auftritte bzw. musikalische Umrahmung gab es beim Eulenmarkt, beim Autofrühling, bei „Peine liest“, in der Tagesklinik, im Charlottenhof usw.

 

Die Öffentlichkeitsarbeit wurde durch ein neues Layout des Flyers und vor allem durch die Aufnahme einer eigenen Kreismusikschul-CD verbessert; ein Internetseite ist erstellt.

 

Die Vernetzung mit Kulturvereinen, Chören, Musikzügen wurde vorangetrieben. Der Leiter der Kreismusikschule hat die Geschäftsführung der Kontaktstelle Musik, so dass man zusammenfassend feststellen kann: Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit sind optimiert worden und unstrittig hat es Qualitätsverbesserungen in der Struktur und im Angebot der Kreismusikschule gegeben.

Die Kreismusikschule ist inzwischen aus der musikalisch-kulturellen Infrastruktur des Landkreises nicht mehr wegzudenken.

 

In der Beschlussvorlage vom 25.08.2004 werden als Optionen für die Kreismusikschule die Neustrukturierung und die Überführung der Kreismusikschule in eine andere Rechtsform, etwa einen Verein, diskutiert. Bei einer Vereinslösung ist zu beachten, dass es dafür derzeit keinen Träger gibt. Weder der Anschluss an einen anderen Musikverein noch die Gründung eines Vereins durch die Lehrkräfte der Kreismusikschule stellen realistische Lösungen dar. Auf einige rechtliche Probleme bei einer Vereinsgründung sei zusätzlich hingewiesen:

Die Rechtsformänderung von einer unselbständigen Anstalt in die eines eingetragenen Vereins stellt einen Betriebsübergang gem. § 613 a BGB dar. Es tritt ein Wechsel in der Person des Inhabers ein. Die Kreismusikschule ohne eigene Rechtspersönlichkeit wird zu einer eigenständigen juristischen Person in Form des eingetragenen Vereins.

Die Maßnahme bedarf der Zustimmung des Personalrates. Gem. § 64 Abs. 1 NPersVG bestimmt der Personalrat gleichberechtigt bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen dienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen   oder sich auf sie auswirken, mit. Dazu zählt auch die Auflösung oder Einschränkung einer Dienststelle. Die Rechtsformänderung wäre eine Art Auflösung. Es ist nicht ersichtlich, dass der Personalrat einer Rechtsformänderung zustimmen würde.

 

Jede einzelne Arbeitsnehmerin und jeder einzelne Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsübergang zu widersprechen. Bei Widerspruch wird ihr bzw. sein Arbeitsverhältnis nicht nach § 613 a BGB auf den neuen Arbeitgeber übergeleitet. Vielmehr verbleibt die Lehrkraft bei dem bisherigen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

 

Die Ausübung des Widerspruchs ist für die Lehrkraft nicht ohne Risiko. Denn der Landkreis wird u.U. einwenden, dass er nunmehr keinen Arbeitsplatz mehr habe, weil über diesen jetzt der Verein verfüge. Fehlt die Verwendbarkeit der Lehrkraft, so besteht ein Recht des Arbeitgebers zur ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Wird eine betriebsbedingte Kündigung erforderlich, so ist die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz nicht auf die widersprechenden Lehrkräfte zu beschränken, sondern unter allen vergleichbaren Beschäftigten der Landkreisverwaltung durchzuführen. Dies kann zur Folge haben, dass einem sozial weniger schutzwürdigen Arbeitsnehmer oder einer Arbeitnehmerin der Kreisverwaltung gekündigt werden müsste, auf deren Arbeitsplatz die widersprechende Lehrkraft eingesetzt werden kann.

 

Die dargestellten rechtlichen Probleme umfassen längst nicht alle (rechtlichen) Schwierigkeiten. Aus diesen sowie den oben dargestellten Gründen sollte von einer Rechtsformänderung Abstand genommen werden.