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Vorlage - 2007/005  

Betreff: Stellenplan und produktorientierter Budgethaushalt der Fachbereichsleitung 3, des Fachdienstes Soziales (FD 32), Arbeit (FD 33) und Gesundheitsamt (FD 35)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
22.01.2007 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
05.03.2007 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag eine Änderung des Stellenplanes entsprechend der Vorlage

Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag eine Änderung des Stellenplanes entsprechend der Vorlage (s. auch Seiten 228 und 240 des produktorientierten Budgethaushaltes). Die Änderungen sind bereits im produktorientierten Budgethaushalt berücksichtigt.

Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den vorgeschlagenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zuzustimmen. Die Änderungen sind bereits im produktorientierten Budgethaushalt berücksichtigt.

Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, dem produktorientierten Budgethaushalt sowie der Finanzplanung 2007 der Fachdienste 30, 32, 33 und 35 in der vorgelegten Fassung (Seiten 173 bis 178, 194 bis 227, 229 bis 239 und 260 – 273 des produktorientierten Budgethaushaltes) zuzustimmen

 

 

 

 

Stellenplan

Stellenplan

 

1. Fachdienst 32 - Soziales

 

Im Stellenplan 2006 waren für den Fachdienst Soziales insgesamt 44,25 Stellen ausgewiesen. Die Planung für das Jahr 2007 beinhaltet 43,50 Stellen.

 

Diese Verringerung kommt dadurch zustande, dass eine bis dahin als Schreib- und Verwaltungskraft in Vollzeit tätige Mitarbeiterin ab Januar 2007 in die passive Phase ihrer Altersteilzeit eingetreten ist. Durch interne Umstrukturierungen kann auf eine Wiederbesetzung der Stelle verzichtet werden.

 

Erstmals gesondert ausgewiesen wird im Stellenplan 2007 ein Stellenanteil von 0,25 für eine Pflegefachkraft. Der Einsatz der Pflegefachkraft im Rahmen der Heimaufsicht erfolgt bereits seit 2004 mit einer Arbeitszeit von 2,00 Stunden / Woche. Ab 2007 ergibt sich ein höherer Bedarf von bis zu 9,75 Stunden / Woche, da die Pflegefachkraft zusätzlich beratend bei Anträgen auf stationäre Hilfe zur Pflege tätig werden soll. Die Aufstockung der Stunden ist erforderlich, um den angemeldeten Haushaltskonsolidierungsbeitrag von 25.000 € für das Jahr 2007 zu erzielen

 

 

2. Fachdienst 33 – Arbeit

 

Der Bund hatte Ende 2004 Orientierungsdaten zu den Stellenschlüsseln für die Bundesaufgaben nach dem SGB II, getrennt für die Bearbeitung der Eingliederungsaufgaben (Grundlage: Zahl der „erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“) sowie der Grundsicherungsaufgaben (Grundlage: Zahl der „Bedarfsgemeinschaften“), bekannt gegeben.

Für die Aufgaben zur Eingliederung in Arbeit wurden abgestufte Personalschlüssel von 1:75 bei Personen der Zielgruppe U25 bis 1:160 bei Personen mit relativ geringem Betreuungsaufwand genannt. Die Personalkosten in diesem Bereich werden grundsätzlich zu 100% vom Bund erstattet.

Bei den anteiligen Bundesaufgaben für Grundsicherungsleistungen ging der Bund von einem Personalschlüssel von 1:140 aus. Hinzu kommt der Personalbedarf für die kommunalen Aufgaben, insbesondere die Bearbeitung der Kosten der Unterkunft.

Gestartet ist der Fachdienst Arbeit im Jahr 2005 mit 84 Planstellen. Grundlage waren die auf Grundlage der 2004 durchgeführten Hochrechnungen bzw. Schätzungen auf Bundesebene erwarteten SGB II-Fall- und Personenzahlen.

Wie bekannt haben sich die Schätzungen bereits Anfang 2005 als völlig unrealistisch erwiesen und inzwischen liegen die Bearbeitungszahlen fast 50% darüber. Wegen der enormen Plan-Ist-Abweichungen wurde bereits der Stellenplan 2006 auf 89 Stellen erhöht.

Mit den für 2007 vorgesehenen 96 Planstellen soll eine Stellenausweitung um weitere 7 Stellen durchgeführt werden. Das bedeutet gegenüber dem Start im Jahr 2005 eine Planausweitung um 12 Stellen (rd. +14%).

Der Bund hat seit dem Bekanntwerden der Fehleinschätzungen keine Aussagen mehr zu Personalschlüsseln verlauten lassen. Die Situation ist so, dass das Verwaltungskostenbudget pauschal festgelegt wird, ohne dass die Grundlagen hierfür konkret bekannt gegeben werden. Es gab lediglich sehr geringfügige Anpassungen. Ursache hierfür ist das dem Bund zur Verfügung stehende gedeckelte Budget für das SGB II sowie die bundesweite Kostenexplosion beim Arbeitslosengeld II.

Der Bund wird sich, auch auf inzwischen von hier erfolgter Nachfrage, in absehbarer Zeit nicht zu Personalschlüsseln äußern. Als Grund wird vermutet, dass er ggf. entweder das

Verwaltungskostenbudget erheblich erhöhen oder alternativ von den bisher nicht revidierten qualitativen Aussagen zur „deutlich besseren Betreuung als zu Zeiten der Arbeitslosenhilfe“ abrücken müsste.

Die neu vorgeschlagenen 7 Planstellen haben keine tatsächliche Budgeterhöhung bzw. Defizitvergrößerung zur Folge, denn aufgrund der hohen Fallzahlen mussten in den Jahren 2005 und 2006 in erheblichem Umfang Überstunden geleistet und Aushilfskräfte eingesetzt und vergütet werden.

Mit 96 Planstellen liegt der Landkreis Peine noch immer deutlich unter den ursprünglichen Aussagen des Bundes für den erforderlichen Personaleinsatz im SGB II-Bereich. Der Personalbedarf orientiert sich an den bisherigen Erfahrungen sowie den im lfd. Organisationsentwicklungsprozess innerhalb des Fachdienstes Arbeit gewonnenen Informationen.

Es sind im Stellenplanentwurf des Fachdienstes Arbeit insgesamt 6 Beamten- und 90 Angestelltenstellen ausgewiesen.

Die Finanzierung des im Fachdienst Arbeit eingesetzten Personals erfolgt je nach SGB II-Aufgabenzuständigkeit durch den Bund oder die Kommune. Der Bund hat für die Optionskommunen pauschal einen Verteilungsschlüssel vorgegeben, der einen Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von 87,4% und der Kommune in Höhe von 12,6% vorsieht. Dementsprechend wirken sich auch die Personalkosten im Fachdienst Arbeit für den Landkreis zu 12,6% als Kostenfaktor aus.

 

 

 

Haushaltskonsolidierung

 

Fachdienst 32 – Soziales

Eine Schreib- und Verwaltungskraft geht Anfang 2007 in die passive Phase ihrer Altersteilzeit. Durch Umstrukturierungen kann ab 2007 ein Stellenanteil von 0,75 eingespart werden.

 

Bei den Kosten für Asylbewerberheime kann voraussichtlich ein Betrag von ca. 100.000 € eingespart werden. Voraussetzung dafür ist, dass eines von drei Asylbewerberheimen (Ilsede) geschlossen wird.

 

Bei der Sozialhilfe in Pflegeheimen wird der Fachdienst Soziales ab 2007 die gesetzlich mögliche Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts umsetzen. Die Auswahl eines eher teuren Heimes durch eine/n Sozialhilfeempfänger/in wird dann einer Einzelfallüberprüfung unterzogen. In einigen Fällen wird dies zu geringeren monatlichen Kosten als zunächst gewünscht führen. Die so erzielten Einsparungen werden dokumentiert. Für das Jahr 2007 wird mit einer Einsparung von ca. 25.000 € gerechnet; Tendenz allerdings steigend, da nur Neufälle auf diese Art überprüft werden können. Leider ist nicht unwahrscheinlich, dass es durch eine Steigerung der Fallzahlen im Ergebnis trotzdem zu einer Kostensteigerung für den Bereich der Sozialhilfe in Pflegeheimen kommt, die dann allerdings ohne die Einsparung entsprechend höher ausfallen würde

 

 

 

Produktorientierter Budgethaushalt und Finanzplan

 

Die Summe der ungedeckten Produktkosten (Seite 173) ist mit einer Summe von 822.500 € identisch mit dem Budget der Fachbereichsleitung 3 (Seite 176). Gleiches gilt zu den Budgets Soziales (Seiten 194 und 204) mit 12.766.200 €, Arbeit (Seiten 229 und 237) mit 14.325.800 € und Gesundheitsamt (Seiten 260 und 271) mit 1.477.300 €.

 

Hinsichtlich der gravierenden Veränderungen wird auf die Kurzerläuterungen Seiten 175, 220 und 221, 233 und 270 verwiesen. Im Bereich der ausgewiesenen Personalkosten sollte allerdings bereits jetzt berücksichtigt werden, dass hier zum Haushalt 2008 Veränderungen eintreten werden. Bisher sind die Personalkostenansätze in der Regel prozentual auf die Produkte verteilt. Grundlage hierfür waren Einschätzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahre 2004. Durch intensive Zeitaufzeichnungen wird mit Abschluss des Jahres 2006 jedoch die Möglichkeit vorhanden sein, die Personalkosten nach den tatsächlich für die Produktbearbeitung aufgewendeten Zeiten zu verteilen.

 

Aufgrund der Änderungen im Produktplan des Fachdienstes 33 – Arbeit – werden folgende zusätzliche Erläuterungen gegeben:

 

Produkt „Eingliederung in Arbeit“

Dieses Produkt wird zu fast 100% durch den Bund, der damit auch den Finanzrahmen stellt, finanziert. Die Verteilung der Bundesmittel auf die örtlichen SGB II -Träger regelnde Eingliederungsmittelverordnung des Bundes 2007 vom 15.12.2006 wurde am 21.12.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Danach stehen dem Landkreis Peine im Jahr 2007 insgesamt knapp 7,4 Mio. € für die Eingliederung Langzeitarbeitsloser in das Erwerbsleben zur Verfügung. Dieser Betrag ist gegenüber dem des Jahres 2006 etwas geringer ausgefallen, was allerdings an mehreren „Sonderzuweisungen“ des Bundes an den Landkreis Peine im September 2006 aufgrund von anderen SGB II-Trägern zurückgegebener Mittel gelegen hat. Ohne diese zusätzlichen Mittel hätte der Landkreis Peine im Jahr 2006 nicht rd. 7,5 Mio. €, sondern lediglich rd. 6,5 Mio. € erhalten. Ob es auch im Jahr 2007 wieder derartige „Sondereffekte“ geben wird, ist zumindest in dieser Dimension kaum zu erwarten. Sollten vom Bund im Laufe des Jahres 2007 zusätzliche Mittel bereit gestellt werden, so ermöglichen diese ohne kommunale Finanzbelastungen auch zusätzliche Eingliederungsmaßnahmen. Im übersandten Budgetentwurf sind insgesamt rd. 6,7 Mio. € als Eingliederungsmittel veranschlagt.

Zu diesem Produkt gehören außer den Bundesleistungen auch einige kommunale Eingliederungsleistungen und somit auch kommunale Kosten, die mit einem Planansatz von rd. 160 Tsd. € allerdings einen erheblich geringeren Umfang haben, als die Bundesmittel. Bei den kommunalen Eingliederungsaufgaben handelt es sich um die in § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4 SGB II genannten Leistungen (Kinderbetreuung, Angehörigenpflege, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung).

Bei Ende 2006 rd. 8.000 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die vom Landkreis Peine Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, stehen damit im Jahr 2007 rd. 940 € / Person an Eingliederungsleistungen zur Verfügung.

Außer den Leistungsausgaben sind bei diesem Produkt auch die mit diesen Leistungen zusammen hängenden anteiligen Verwaltungskosten (Personal-, Sachkosten sowie Erstattungen und kalkulatorische Kosten) des Fachdienstes Arbeit von rd. 1,3 Mio. € ausgewiesen.

Das Produkt „Eingliederung in Arbeit“ ist im Jahr 2007 mit einem Kostendeckungsgrad von 106,22% („Überschuss“ knapp 0,5 Mio. €) ausgewiesen. Entgegen dem ersten Eindruck ist es allerdings nicht möglich, bei diesem Produkt einen „Gewinn“ zu erzielen. Grund für die scheinbare Überdeckung ist, dass ein Teil der Eingliederungsmittel, wie wohl durchgängig auch bei allen anderen SGB II-Trägern, in die „Grundsicherungsleistungen“, also das 2. Produkt des Fachdienstes Arbeit, übertragen werden muss und dieses bei der Produktdarstellung nicht erkennbar ist.

Die SGB II-Fallzahlen sind gegenüber den Erwartungen des Bundes sowie der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2004 inzwischen um rd. 50% höher und damit muss für die Bearbeitung der Grundsicherungsleistungen auch erheblich mehr Personal eingesetzt werden, ohne dass der Bund eine entsprechend höhere Kostenerstattung an die SGB II-Träger leistet oder die vom Bund ursprünglich vorgesehenen Personalschlüssel erreicht werden können.

Dieses Problem ist dem Bund natürlich bekannt und nicht ohne Grund wird von dort ausdrücklich eingeräumt, Eingliederungsmittel bei Bedarf für Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten) aufzuwenden und entsprechend übertragen zu lassen.

Die aktuellen Eingliederungskonzeption und –planung und damit die Ziele, Gewichtung und Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel 2007 auf die Eingliederungsinstrumente, die nach dem SGB II zur Verfügung stehen, werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Frauen, Arbeit und Soziales gesondert diskutiert.

 

Produkt „Grundsicherungsleistungen“

Dieses Produkt beinhaltet alle sog. „passiven Leistungen“ nach dem SGB II für den Lebensunterhalt – d.h. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kosten für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung, Beiträge zur Sozialversicherung, ggf. Mehrbedarfe, einmalige Beihilfen sowie ggf. auch den befristeten Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld nach dem SGB III.

Bei fast 42 Mio. € der Ausgaben handelt es sich um Leistungsausgaben, die vom Bund in voller Höhe erstattet werden.

Knapp 21 Mio. € der hier veranschlagten Ausgaben sind für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung vorgesehen, die von der Kommune zu finanzieren sind.

Außer den Leistungsausgaben sind auch bei diesem Produkt die mit diesen Leistungen zusammen hängenden anteiligen Verwaltungskosten (Personal-, Sachkosten sowie Erstattungen und kalkulatorische Kosten) des Fachdienstes Arbeit in Höhe von rd. 4,5 Mio. € ausgewiesen.

Das bedeutet einen im Produktplanentwurf ausgewiesenen Kostendeckungsgrad in Höhe von 77,86% bei einem Zuschussbedarf von rd. 14,8 Mio. €.

Dazu ist anzumerken, dass die Planung noch ohne die erst seit Mitte Dezember 2006  bekannten Finanzierungsgrößen des Bundes erfolgen musste und auf inzwischen überholten Grundlagen beruht. Die Neuberechnung in Form einer Budgetverbesserung von ca. 400 Tsd € kann erst jetzt vorgenommen werden.

Es bleibt nach wie vor eine große Unbekannte, die  bereits erwähnte Landesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft – im Produktplan unter „Steuern, allg. Umlage“ in gegenüber 2006 unveränderter Höhe mit 1,5 Mio. € aufführt.

Die Landeserstattungen werden 2007 für den Landkreis Peine nach derzeitigem Informationsstand aller Voraussicht gegenüber dem Jahr 2006 spürbar geringer ausfallen. Wegen der aktuellen erheblichen Planungsunsicherheit wurden im Budgetentwurf für den Fachdienst Arbeit die vom Bund erwarteten höheren Erstattungen für die Kosten der Unterkunft in Höhe von rd. 400 Tsd. € nicht als Verbesserung eingebracht. Erst wenn die Entscheidung des Landes zu seiner anteiligen Beteiligung für diese Aufwendungen bekannt ist, kann hierzu Klarheit geschaffen werden.

Mit diesem Verfahren wäre für das Gesamtbudget des Landkreises Peine zumindest eine im Umfang von bis zu 400 Tsd. € geringere Landeserstattung 2007 finanziell abgesichert.

 

 

 

Beigefügt erhalten Sie zudem eine Übersicht über die beantragten und ausgezahlten Zuschüsse der Fachdienste 32, 33 und 35. Aus dieser Übersicht ist auch ersichtlich, welche Produkte bedient werden.

 

 

Die Finanzplanung erhält die derzeitigen Einschätzungen der zu erwartenden Ausgabesteigerungen.