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Vorlage - 2011/087  

Betreff: Fusion der Gemeinden Ilsede und Lahstedt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 1 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
22.06.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

1
  1. Der Landkreis Peine verzichtet für fünf Jahre zugunsten der neuen Gemeinde auf die Hälfte des fusionsbedingten Nettozuwachses der Kreisfinanzen.

 

  1. Der Verzicht erfolgt nur, sofern das Land Niedersachsen ergänzend zur Entschuldungshilfe mindestens in der Höhe des Verzichtes des Landkreises Strukturhilfemittel zusagt und die Räte der Gemeinden der Fusion zustimmen.
Das Land Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, Kommunen auf dem Weg zu leistungs- und zukunftsfähigen Einheiten zu unterstützen, da die demographischen Veränderungen, aber auch geographische oder infrastrukturelle Besonderheiten einige Kommunen vor be

Das Land Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, Kommunen auf dem Weg zu leistungs- und zukunftsfähigen Einheiten zu unterstützen, da die demographischen Veränderungen, aber auch geographische oder infrastrukturelle Besonderheiten einige Kommunen vor besondere Belastungen stellen. Im Landkreis Peine konnten die Gemeinden Ilsede und Lahstedt trotz umfangreicher und tiefgreifender Konsolidierungsbemühungen einen Haushaltsausgleich in den vergangenen Jahren nicht herbeiführen. Nur handlungs- und leistungsfähige Kommunen sind in der Lage, die im Rahmen ihrer Selbstverwaltung zu gestaltenden Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Die Leistungsfähigkeit der beiden genannten Gemeinden steht infrage.

 

Zur Unterstützung stellt das Land Niedersachsen in Solidarität mit den niedersächsischen Kommunen als zentrales Element des Zukunftsvertrages eine finanzielle Entschuldungshilfe zur nachhaltigen Konsolidierung kommunaler Haushalte zur Verfügung. Grundlage des Zukunftsvertrages sind die Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Göttingen-Gesetzes vom 09. Juni 2010. Danach können einzelne Kommunen dauerhaft von ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite in Höhe von bis zu 75% freigestellt werden.

 

Für die Gewährung der Entschuldungshilfe zeigt das Gesetz zwei Varianten auf. Hier einschlägig ist die Gewährung der Entschuldungshilfe im Zusammenhang mit einer Gemeindefusion. Hier lässt das Land Niedersachsen der neugebildeten Gemeinde einen Zeitraum von 4 bis 10 Jahren zur Erreichung des Haushaltsausgleichs. Man nimmt an, dass infrastrukturelle und personalwirtschaftliche Maßnahmen nicht sofort greifen können. Das Land hat in den Verhandlungen mit den beiden Gemeinden ferner in Aussicht gestellt, dass der Stichtag für die Übernahme der Kassenkredite im vorliegenden Fall vom 31.12.2009 auf den 31.10.2010 verlegt wird. Hierdurch können auch die in der Zwischenzeit noch aufgelaufenen Liquiditätskredite zu 75% übernommen werden. Zusammen für beide Gemeinden steht hier eine Entschuldungshilfe in Höhe von 12.478.619 € zur Verfügung.

 

Auch bei Zahlung dieser Summe sind die nachvollziehbaren finanziellen Erwartungen der Gemeinden nicht erfüllt. Da das Land eine Erhöhung der 12.478.619 € auch unter Hinweis auf den Landkreis Peine bisher abgelehnt hat, sind die beiden Gemeinden an uns herangetreten, und erwarten eine finanzielle Beteiligung. Konkret erwarten die Gemeinden u.a. nicht nur die Übernahme der Gebläsehalle, sondern insbesondere einen Verzicht auf den Mehrwert aus der fusionsbedingt betragsmäßig höheren Kreisumlage der neuen Gemeinde.

 

Die Kreisumlage würde höher ausfallen, da die neue Gemeinde (sodann mit über 20.000 Einwohnern) einen deutlich höheren Betrag aus den Schlüsselzuweisungen vom Land bekommen würde. Diese sogenannte Einwohnerveredelung würde bei der Berechnung der Kreisumlage entsprechend zu Mehreinnahmen beim Landkreis führen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Mehreinnahmen bei der Kreisumlage die Umlagekraftmesszahl beeinflusst. Diese hat entsprechende Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen, die der Landkreis vom Land Niedersachsen erhält.

 

Anhand von Zahlen verdeutlicht:

Die fusionierte Gemeinde erwartet eine höhere Einnahme aus Schlüsselzuweisungen von gut 890.000 €. Daraus resultierend ergibt sich für den Landkreis eine Mehreinnahme aus der Kreisumlage in Höhe von rund 575.000 €. Legt man diese Zahlen zugrunde, dann fallen die Schlüsselzuweisungen für den Landkreis um rund 275.000 € geringer aus. Der Mehrwert aus der Fusion würde daher für die Kreisverwaltung netto eine Mehreinnahme von rund 300.000 € bedeuten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit

 

Der Landkreis Peine möchte die Bemühungen der Gemeinden auf dem Weg wieder hin zu einer leistungs- und zukunftsfähigen Verwaltung positiv begleiten. Der Kreisausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 11. Mai 2011 hinsichtlich der Übernahme der Kosten der Gebläsehalle beschlossen. Ganz oben auf der Liste der Pflichtigen steht allerdings das Land Niedersachsen. In Ziffer 9 des Zukunftsvertrages wurden mit den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich ergänzende Strukturhilfemittel als wichtige Entwicklungshilfe vereinbart. Es darf nicht aus dieser Pflicht gelassen werden. Deshalb steht das finanzielle Engagement des Kreises unter der Bedingung, dass sich das Land in gleicher Weise beteiligt.

 

Der fünfjährige Verzicht auf die Hälfte des Nettozuwachses in Höhe von ca. 750.000 € ist auch mit Rücksicht auf die anderen Gemeinden im Kreis maßvoll und vertretbar. Bei allem Verständnis für die Situation von Ilsede und Lahstedt kann der Kreis dem Ansinnen der Gemeinden nicht vollständig nachkommen. Dabei sei hier der Hinweis erlaubt, dass der Landkreis Peine bei der Einführung des Flächenfaktors im Rahmen des Finanzausgleichs über Gebühr belastet wurde.

 

Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist allerdings, dass die Gemeinden sich eindeutig zur Fusion bekennen.