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Vorlage - 2011/089  

Betreff: Entgeltordnung für das Hallenbad Vechelde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
16.06.2011 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
22.06.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschreibung PDF-Dokument

Der Landkreis Peine ergänzt die Entgeltordnung für das Hallenbad Vechelde vom 10

Der Landkreis Peine ergänzt die Entgeltordnung für das Hallenbad Vechelde vom 10. September 2003 um ein Entgelt für Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamtskarte

 

 

Am 25

Am 25. September / 02. Oktober 2003 haben die Gemeinde Vechelde und der Landkreis Peine eine Vereinbarung über die Nutzung des Hallenbades Vechelde geschlossen. In dieser Vereinbarung wurden u. a. die zu erhebenden Nutzungsentgelte festgelegt und darin auf die vom Landkreis Peine zu erlassene Entgeltordnung verwiesen.

 

Der Kreistag des Landkreises Peine hat daraufhin in seiner Sitzung am 10. September 2003 eine Entgeltordnung für das Hallenbad Vechelde beschlossen, die noch heute Gültigkeit besitzt.

 

Die Gemeinde Vechelde hat mit Schreiben vom 13. Mai 2011 mitgeteilt, dass sie sich aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 26. April 2011 an der niedersächsischen Ehrenamtskarte im Landkreis Peine beteiligen wird. Weiterhin hat der Rat der Gemeinde Vechelde sich dafür ausgesprochen, für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte eine Ermäßigung von 50 v. H. auf das zu entrichtende Nutzungsentgelt für eine Einzelkarte zu gewähren.

 

Die Gemeinde Vechelde zahlt dem Landkreis Peine aufgrund der o. a. Vereinbarung je Quartal einen Betriebskostenzuschuss von 40.000 €. Auf diesen Zuschuss werden die erzielten Nutzungsentgelte angerechnet. Im letzten Jahr betrugen die Nutzungsentgelte im Quartal durchschnittlich rd. 17.200 € und lagen damit deutlich unterhalb des von der Gemeinde Vechelde gezahlten Betriebskostenzuschusses.

 

Um den Nachlass gewähren zu können, muss die hiesige Entgeltordnung entsprechend angepasst werden. Da dem Landkreis Peine aufgrund der Regelungen zum Betriebskostenzuschuss kein Nachteil entsteht, wird die Aufnahme folgender Regelung in Buchstabe A der Entgeltordnung vorgeschlagen:

 

„ Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte im Landkreis Peine erhalten auf das Entgelt für eine Einzelkarte eine Ermäßigung in Höhe von 50 %. Diese Ermäßigung gilt nicht für den Warmbadetag sowie beim Kauf einer 10er-Karte.“

 

Die Neuregelung soll zum 01. Juli 2011 in Kraft treten.

 

Eine Neufassung der Entgeltordnung ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschreibung (30 KB) PDF-Dokument (45 KB)