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Datum: 07.10.2022

Allgemeinverfügung: Heime müssen Coronatests ermöglichen

Auf Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums hat der Landkreis Peine eine Allgemeinverfügung zur Testung von Besuchern von Heimen auf das Coronavirus erlassen. Ab Samstag, 8. Oktober sind Heime nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) verpflichtet, Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus im Rahmen eines einrichtungsspezifischen Testkonzeptes für alle Besucherinnen, Besucher und Dritte, die die Einrichtung betreten wollen, anzubieten. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 7. April 2023 und ist unter Allgemeinverfügungen & Verordnungen zu finden.

Autor/in: Fabian Laaß