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Datum: 19.12.2022

Informationen zur Wohngeldreform

Nach der Wohngeldreform durch die Bundesregierung haben im kommenden Jahr weitere Haushalte Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zur Miete oder zu den Belastungen. Personen mit einem geringen Einkommen können Wohngeld beantragen. Damit werden sie finanziell bei ihren Wohnkosten unterstützt.

Voraussetzung ist, dass Antragssteller keine Leistungen beziehen, bei denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Wohngeld ist ein Wohnkostenzuschuss, der nur auf Antrag gewährt wird. Die Miete wird dabei nicht in voller Höhe übernommen. Das Wohngeld dient zudem nicht zur Deckung sonstiger Lebenshaltungskosten.

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Mieter von Wohnraum und Personen im Pflegeheim bekommen dies in der Form eines Mietzuschusses und Eigentümer von Wohnraum in der Form eines Lastenzuschusses.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab:

-           wie hoch Ihr Einkommen ist,

-           wie hoch Ihre Miete/Belastung durch Kredite/Darlehen ist und

-           wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.

Neben der Umstellung der Software auf die neuen gesetzlichen Regeln kommt auch eine Vielzahl von neuen Anträgen auf die Wohngeldstellen zu. So ist es erforderlich, neues Personal zu finden und einzuarbeiten.

„Schon jetzt ist eine steigende Zahl von Erstantragsstellern zu verzeichnen. Daher bitten wir alle, die ab 1. Januar 2023 erstmals berechtigt sind, Wohngeld zu beantragen, diesen Antrag formlos erst im Januar zu stellen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Die Unterstützung durch die Wohngeldleistungen werde viele Menschen aufgrund der Vielzahl neuer Anträge und entsprechender Bearbeitungszeiten voraussichtlich leider nicht unmittelbar nach der Antragsstellung erreichen.

„Wir gehen davon aus, dass Wohngeldanträge nach neuem Recht frühestens ab April 2023 und dann rückwirkend bewilligt werden können. Jeder Anspruchsberechtigte wird seine Leistungen erhalten“, so Laaß.

Autor/in: Fabian Laaß