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Datum: 28.06.2022

Jobcenter und Arbeitgeber ziehen positive Zwischenbilanz beim Teilhabe-Chancengesetz

Seit zweieinhalb Jahren besteht für Menschen, die lange Zeit arbeitslos waren, die Möglichkeit, über das Teilhabe-Chancengesetz §16i SGB II wieder Zugang zum Arbeitsleben zu finden. Bei einer Einstellung dieser Personengruppe erhalten Arbeitgeber bis zu fünf Jahre einen Lohnkostenzuschuss. Zudem erfolgt ein begleitendes Coaching durch das Jobcenter.

„Das Jobcenter des Landkreises Peine fördert derzeit 42 Beschäftigungen über das Teilhabe-Chancengesetz nach §16i. Alle 42 Personen haben in den unterschiedlichsten Branchen eine neue berufliche Perspektive gefunden“, berichtet Claudia Geyer, ab dem 1. Juli Fachdienstleiterin des Jobcenters.

In der vergangenen Woche fand eine Runder Tisch zum Thema 16i mit Arbeitgebern aus der Region statt. Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass es viel gegenseitiges Verständnis und Entgegenkommen benötigt, viele Gespräche mit den Mitarbeitenden und den ständigen Austausch mit dem Jobcenter, um eine erfolgreiche Integration zu erreichen. Es bedürfe auf allen Seiten Menschen, die sich auf diese Herausforderung einlassen und Durchhaltevermögen mitbringen, da es in der Regel doch erheblich länger dauert, bis ein ein Mitarbeiter – aufgrund der vorhandenen Vermittlungshemmnisse – eingearbeitet ist.

Als „absoluten Glücksgriff für das Tierheim“ bezeichnete Günter Diederichs vom Tierschutzverein Peine seine 16i-Mitarbeiterin. „Sie hat eine beachtenswerte Entwicklung gemacht, sowohl in persönlicher wie auch in fachlicher Hinsicht.“

Das Teilhabe-Chancengesetz §16i SGB II war ursprünglich auf eine Laufzeit bis Ende 2029 ausgelegt, hat durch die guten Erfolge und vorhandenen Perspektiven nun aber Aussicht auf die Ernennung zum Regelinstrument in der Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen.

Autor/in: Fabian Laaß